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Archiv "GROSSBRITANNIEN: Wieder einmal: Krise im Staatlichen Gesundheitsdienst" (13.11.1975)

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Bericht und Meinung

zielten Belastbarkeit" der Apothe- ken dar, erklärte die Arbeitsge- meinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA), Frankfurt, in einer Pressemittei- lung. In den am 15. Oktober vom Bundeskabinett beschlossenen

„Eckwerten" wird unter anderem eine Senkung des durchschnittli- chen Arzneimittelpreisniveaus in Höhe von 3,4 Prozent vorgeschla- gen, die die gesetzliche Kranken- versicherung in Höhe von 1,4 Pro- zent und die private Krankenversi- cherung in Höhe von 3,4 Prozent entlasten soll. Außerdem wird emp- fohlen, den Krankenkassenrabatt von bisher sieben auf künftig fünf Prozent zu senken.

Die beabsichtigte Arzneimittel- preissenkung bringt nach Berech- nungen der ABDA Umsatzeinbußen von mehr als 200 Millionen DM jährlich mit sich. Für die einzelne Apotheke bedeute dies eine Er- tragsschmälerung von rund 15 Pro- zent. Obgleich die Auswirkungen auf die einzelne Apotheke noch nicht genau abzusehen seien, be- fürchtet die ABDA eine Bedrohung der Existenzfähigkeit und Funk- tionstüchtigkeit der rund 13 300 Apotheken.

In diesem Zusammenhang erklärte die ABDA, daß die in einem wis- senschaftlichen Gutachten des In- stituts für Weltwirtschaft, Kiel, spe- kulativ angenommene mögliche Preissenkung für Arzneimittel in Höhe von 20 Prozent „in den Be- reich der ökonomischen Phantasie und Utopie" zu verweisen sei. (Bei der Prozentzahl ist unterstellt, daß die Hälfte jeweils vom Hersteller und vom Handel getragen würde).

Eine zehnprozentige Senkung des Preisniveaus zu Lasten des phar- mazeutischen Einzelhandels würde eindeutig das „Ende der privatwirt- schaftlich geführten Apotheke" be- deuten.

Die beabsichtigten' Reformschwer- punkte, nämlich Senkung des Krankenkassenrabatts, Einheitlich- keit der Arzneimittelpreise, Sen- kung der Apothekenspanne, müß- ten, so die ABDA — in einem Zug

durchgeführt werden. Um eine ein- seitige Kürzung der Apotheken- spanne zu vermeiden, dürfe daher die Änderung der Deutschen Arz- neitaxe nur der letzte Akt des ge- planten Gesetzgebungsverfahrens sein. DÄ

Krankenhausbericht überfällig

Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des 1973 in Kraft getretenen sogenannten Krankenhausfinanzierungsgesetzes läßt immer noch auf sich warten.

Bereits am 1. März 1972 hatte der Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung dieses Gesetzes einen Antrag angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis spätestens zum 30. Sep- tember 1975 einen diesbezüglichen Erfahrungsbericht vorzulegen. Da- mit standen der Regierung mehr als drei Jahre für die Abfassung, dieser auch für die aktuelle Diskus- sion um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wichtigen Ex- pertise zur Verfügung.

Erst im Juni 1975 hat das Bundes- ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit an die Länderres- sorts die für die Abfassung des Be- richtes erforderlichen Fragen ge- stellt. Obwohl die Länder sich be- eilten, innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen den detaillierten Fra- gebogen ausgefüllt nach Bonn zu- rückzusenden, hat in der Bonn-Bad Godesberger Kennedyallee der überfällige Report offenbar noch keine Konturen angenommen. HC

Nachversicherung:

Auch Ratenzahlungen möglich

Selbständige und Freiberufler ha- ben noch bis spätestens zum 31.

Dezember 1975 die Möglichkeit, freiwillige Rentenversicherungsbei- träge in beliebiger Höhe für die Zeit vom 1. Januar 1956 bis zum 31.

Dezember 1973 nachzuentrichten.

Diese Möglichkeit wurde durch das Rentenreformgesetz vom 16. Okto- ber 1972 eröffnet, um eine eigene Alters- und Hinterbliebenenversi- cherung aufzubauen oder eine be- reits bestehende Versicherung zu erweitern (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 34/1975, Seite 2341);

Heft 39/40/1975, Seite 2719 ff.).

Der Antrag kann nur noch bis Ende dieses Jahres bei der Bundesversi- cherungsanstalt für Angestellte (1 Berlin 31, Ruhrstraße 2) oder den Landesversicherungsanstalten ge- stellt werden. Antragsformulare gibt es bei den örtlichen Versiche- rungsämtern, Amts- und Gemeinde- verwaltungen, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Dienst- stellen der Rentenversicherungs- träger.

Nachentrichtungswillige Selbstän- dige können sich allerdings mit der Einzahlung von Beiträgen noch bis spätestens 31. Dezember 1979 Zeit lassen, wenn sie bei der Bundes- versicherungsanstalt für Angestell- te oder Landesversicherungsanstalt mit dem Antrag auf Nachentrich- tung gleichzeitig einen Antrag auf Teilzahlungen gestellt haben. Die BfA kann nämlich bis zu einem Zeitraum von maximal fünf Jahren Ratenzahlungen (zinslos!) zulas- sen. Hat der Versicherte fristge- recht einen Antrag auf Leistungen der „Stiftung für die Alterssiche- rung älterer Selbständiger" ge- stellt, so sind die Zahlungen auch noch bis zu einem Jahr nach rechtskräftiger Entscheidung über diesen Antrag zulässig. Beiträge können nur unmittelbar an die BfA gezahlt werden; Beitragsmarken dürfen für die Nachentrichtung nicht verwendet werden. DÄ

In einem Satz

Krankenhäuser — In den 3491 Krankenhäusern der Bundesrepu- blik Deutschland standen Anfang 1975 insgesamt 716 450 planmäßige Betten zur Verfügung, 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor (Bettendich- te: 116 auf 10 000 Einwohner). DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 46 vom 13. November 1975 3165

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