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Archiv "Apotheken wollen Beitrag zur Kostendämpfung leisten" (13.11.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Die FDP

legte sich nicht fest

Von markanten Äußerungen zur Gesundheits- und Sozialpolitik, mit denen prominente FDP-Politiker in den letzten Monaten nicht gegeizt hatten, war auf dem Parteitag der Freien Demokraten (vom 27. bis 29.

Oktober in Mainz) nichts zu ver- nehmen. Wolfgang Mischnick zum Beispiel, dem das Wort „Selbstbe- teiligung" bisher durchaus geläufig war, blieb vor den Delegierten sehr allgemein: die Liberalen müßten dafür sorgen, „daß das Anspruchs- denken wieder kleiner und der Ein- satz des einzelnen für das Gesamt- interesse wieder größer geschrie- ben wird", sagte er. Unter dem Stichwort „Ausbau der sozialen Si- cherheit" meinte der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion in die- sem Zusammenhang weiter: „Wir werden deutlich machen, daß der Ausbau der sozialen Sicherheit nicht stets und ausschließlich be- deuten kann, die finanziellen Auf- wendungen dafür ins Uferlose wu- chern zu lassen. Für uns kommt es vielmehr ganz entscheidend darauf an, die Mitverantwortung des Bür- gers zu stärken und gerade da- durch die freiheitlichen Strukturen unseres sozialen Rechtsstaates zu sichern. Im einzelnen heißt das, wirksame Sozialleistungen und kei- ne kostenlastige Aufblähung. Wir verlangen nach sparsamen Haus- halten in allen Sparten. Zuwachs an Eigenverantwortung und eine generelle Verschärfung des Wett- bewerbs können dabei helfen".

Ähnlich vorsichtig äußerte sich auch der stellvertretende FDP-Bun- desvorsitzende und Bundeswirt- schaftsminister Dr. Hans Fride- richs. Im Rahmen „längerfristiger Überlegungen" zur Konsolidierung der Staatsfinanzen überlegte er auch, ob im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik neue Wege beschritten werden müssen. ich warne davor, das Netz sozialer Si- cherheit — dem wir auch ein Gut- teil der Stabilität unserer Demokra- tie verdanken — zu zerreißen. Ein

Netz kann aber auch so überfrach- tet werden, daß es dadurch reißt".

Bezogen auf die Entwicklung der Beiträge in der Krankenversicherung stellte er dann fest: „Es geht nicht an, daß alle immer mehr zahlen, wenige einen überproportionalen Nutzen daraus ziehen und der ein- zelne nicht einmal weiß, durch wel- che in Anspruch genommene Lei- stung er selbst zur Kostenexplo- sion beiträgt. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz und Maß- nahmen, die die Eigenverantwor- tung des Bürgers für seine soziale Sicherheit im Rahmen der Solidar- gemeinschaft stärken."

Friderichs legte übrigens sehr an- schaulich dar, daß die Sicherung des „Netzes der sozialen Sicher- heit" eng mit der Wirtschaftspolitik verbunden ist und Sozial- und Wirt- schaftspolitik eng miteinander ver- zahnt sind. Das Sozial-System ist nach Friderichs nur zu halten, wenn wieder ein ausreichendes Wirtschaftswachstum erreicht wird.

„Nullwachstum" lehnte er deutlich ab (und bezog damit Position ge- gen manche Linken in der Partei).

Wachstum setzt nach Friderichs eine Stärkung der Kräfte des Mark- tes voraus; er pries, frei nach Lud- wig Erhard, die Leistungsfähigkeit der sozialen Marktwirtschaft und ging relativ deutlich mit Vertretern des linken Parteiflügels ins Ge- richt, die durch Investitionslenkung eine partielle Aufhebung des Mark- tes erstreben. Die Debatte über diese Frage, die besonders gut Aufschluß hätte geben können, wie die Kräfteverteilung in der FDP derzeit ist, wurde durch ein Macht- wort des Parteivorsitzenden abrupt abgebrochen. Genschers Begrün- dung vor der Presse, es habe sich gezeigt, daß allenthalben Einigkeit bestehe in dem Ziel, die Marktwirt- schaft fortzuentwickeln, wirkte an- gesichts der grundsätzlichen, ins

Gesellschaftspolitische gehenden Meinungsverschiedenheiten lahm.

Unbefriedigend war auch die Be- handlung der sozial- und gesund- heitspolitischen Thesen innerhalb der „Leitlinien zur Kommunalpoli- tik". Sie wurden (neben einigen an- deren Thesen) ohne Aussprache

an den zuständigen Bundesfach- ausschuß (hier wohl den für Sozial- und Gesundheitspolitik) überwie- sen. (Zu den Thesen vgl. DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT 36/1975).

So bleibt es einstweilen jedem FDP-Beobachter selbst überlassen, die Parteilinie in der Gesundheits- politik zu bestimmen: liberal im Sinne des Entwurfs der kommunal- politischen Thesen zur Sozial- und Gesundheitspolitik oder doktrinär im Sinne der gesundheitspoliti- schen Vorstellungen der Jungde- mokraten (Näheres dazu im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 16/

1975). Genaueres wird möglicher- weise der für das Frühjahr erwoge- ne — beschlossen wurde dazu in Mainz auch nichts — gesundheits- politische Kongreß der FDP brin- gen. Bis dahin werden sich sie FDP-Gesundheitspolitiker hoffent- lich nicht die Zurückhaltung aufer- legen, die die Jungdemokraten durch einen Antrag von ihnen er- zwingen wollten: Äußerungen bis zur Beschlußfassung über ein ge- sundheitspolitisches Programm seien als Meinungen einzelner Par- teimitglieder anzusehen, hieß es dort. Das klingt zunächst fast selbstverständlich, doch gemeint war eine Warnung an die Parteimit- glieder, die sich zum Beispiel in letzter Zeit zur Frage „Selbstbetei- ligung" geäußert hatten. Der An- trag kam zwar nicht durch; aber vielleicht hat die Warnung dennoch insoweit gefruchtet, als sich die FDP in Mainz gesundheitspolitisch nicht festlegen wollte. NJ

Apotheken

wollen Beitrag zur Kostendämpfung leisten

Auch die Berufsvertretung deut- scher Apotheker will einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesund- heitswesen leisten. Allerdings stell- ten die von der Bundesregierung beschlossenen „Eckwerte" zur Neuordnung des Arzneimittelmark- tes „die äußerste Grenze der finan-

3164 Heft 46 vom 13. November 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

zielten Belastbarkeit" der Apothe- ken dar, erklärte die Arbeitsge- meinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA), Frankfurt, in einer Pressemittei- lung. In den am 15. Oktober vom Bundeskabinett beschlossenen

„Eckwerten" wird unter anderem eine Senkung des durchschnittli- chen Arzneimittelpreisniveaus in Höhe von 3,4 Prozent vorgeschla- gen, die die gesetzliche Kranken- versicherung in Höhe von 1,4 Pro- zent und die private Krankenversi- cherung in Höhe von 3,4 Prozent entlasten soll. Außerdem wird emp- fohlen, den Krankenkassenrabatt von bisher sieben auf künftig fünf Prozent zu senken.

Die beabsichtigte Arzneimittel- preissenkung bringt nach Berech- nungen der ABDA Umsatzeinbußen von mehr als 200 Millionen DM jährlich mit sich. Für die einzelne Apotheke bedeute dies eine Er- tragsschmälerung von rund 15 Pro- zent. Obgleich die Auswirkungen auf die einzelne Apotheke noch nicht genau abzusehen seien, be- fürchtet die ABDA eine Bedrohung der Existenzfähigkeit und Funk- tionstüchtigkeit der rund 13 300 Apotheken.

In diesem Zusammenhang erklärte die ABDA, daß die in einem wis- senschaftlichen Gutachten des In- stituts für Weltwirtschaft, Kiel, spe- kulativ angenommene mögliche Preissenkung für Arzneimittel in Höhe von 20 Prozent „in den Be- reich der ökonomischen Phantasie und Utopie" zu verweisen sei. (Bei der Prozentzahl ist unterstellt, daß die Hälfte jeweils vom Hersteller und vom Handel getragen würde).

Eine zehnprozentige Senkung des Preisniveaus zu Lasten des phar- mazeutischen Einzelhandels würde eindeutig das „Ende der privatwirt- schaftlich geführten Apotheke" be- deuten.

Die beabsichtigten' Reformschwer- punkte, nämlich Senkung des Krankenkassenrabatts, Einheitlich- keit der Arzneimittelpreise, Sen- kung der Apothekenspanne, müß- ten, so die ABDA — in einem Zug

durchgeführt werden. Um eine ein- seitige Kürzung der Apotheken- spanne zu vermeiden, dürfe daher die Änderung der Deutschen Arz- neitaxe nur der letzte Akt des ge- planten Gesetzgebungsverfahrens sein. DÄ

Krankenhausbericht überfällig

Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des 1973 in Kraft getretenen sogenannten Krankenhausfinanzierungsgesetzes läßt immer noch auf sich warten.

Bereits am 1. März 1972 hatte der Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung dieses Gesetzes einen Antrag angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis spätestens zum 30. Sep- tember 1975 einen diesbezüglichen Erfahrungsbericht vorzulegen. Da- mit standen der Regierung mehr als drei Jahre für die Abfassung, dieser auch für die aktuelle Diskus- sion um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wichtigen Ex- pertise zur Verfügung.

Erst im Juni 1975 hat das Bundes- ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit an die Länderres- sorts die für die Abfassung des Be- richtes erforderlichen Fragen ge- stellt. Obwohl die Länder sich be- eilten, innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen den detaillierten Fra- gebogen ausgefüllt nach Bonn zu- rückzusenden, hat in der Bonn-Bad Godesberger Kennedyallee der überfällige Report offenbar noch keine Konturen angenommen. HC

Nachversicherung:

Auch Ratenzahlungen möglich

Selbständige und Freiberufler ha- ben noch bis spätestens zum 31.

Dezember 1975 die Möglichkeit, freiwillige Rentenversicherungsbei- träge in beliebiger Höhe für die Zeit vom 1. Januar 1956 bis zum 31.

Dezember 1973 nachzuentrichten.

Diese Möglichkeit wurde durch das Rentenreformgesetz vom 16. Okto- ber 1972 eröffnet, um eine eigene Alters- und Hinterbliebenenversi- cherung aufzubauen oder eine be- reits bestehende Versicherung zu erweitern (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 34/1975, Seite 2341);

Heft 39/40/1975, Seite 2719 ff.).

Der Antrag kann nur noch bis Ende dieses Jahres bei der Bundesversi- cherungsanstalt für Angestellte (1 Berlin 31, Ruhrstraße 2) oder den Landesversicherungsanstalten ge- stellt werden. Antragsformulare gibt es bei den örtlichen Versiche- rungsämtern, Amts- und Gemeinde- verwaltungen, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Dienst- stellen der Rentenversicherungs- träger.

Nachentrichtungswillige Selbstän- dige können sich allerdings mit der Einzahlung von Beiträgen noch bis spätestens 31. Dezember 1979 Zeit lassen, wenn sie bei der Bundes- versicherungsanstalt für Angestell- te oder Landesversicherungsanstalt mit dem Antrag auf Nachentrich- tung gleichzeitig einen Antrag auf Teilzahlungen gestellt haben. Die BfA kann nämlich bis zu einem Zeitraum von maximal fünf Jahren Ratenzahlungen (zinslos!) zulas- sen. Hat der Versicherte fristge- recht einen Antrag auf Leistungen der „Stiftung für die Alterssiche- rung älterer Selbständiger" ge- stellt, so sind die Zahlungen auch noch bis zu einem Jahr nach rechtskräftiger Entscheidung über diesen Antrag zulässig. Beiträge können nur unmittelbar an die BfA gezahlt werden; Beitragsmarken dürfen für die Nachentrichtung nicht verwendet werden. DÄ

In einem Satz

Krankenhäuser — In den 3491 Krankenhäusern der Bundesrepu- blik Deutschland standen Anfang 1975 insgesamt 716 450 planmäßige Betten zur Verfügung, 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor (Bettendich- te: 116 auf 10 000 Einwohner). DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 46 vom 13. November 1975 3165

Referenzen

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