Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 822. Februar 2008 A363
S E I T E E I N S
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elig sind die, die Frieden stiften“, zitierte Margot von Renesse (SPD) 2002 kurz vor der entschei- denden Abstimmung zum Stammzellgesetz aus der Bergpredigt. In diesem Jahr wohnte von Renesse der Debatte im Deutschen Bundestag am 14. Februar ledig- lich auf der Besuchertribüne bei. Doch auch ohne ihre mahnenden Worte scheint der aktuelle Stammzellstreit erneut auf einen Kompromiss hinauszulaufen. Die fast vierstündige Debatte zeigte: Viele Parlamentarier bemühen sich um einen ethisch vertretbaren Weg in der Gewissensentscheidung zwischen Forschungs- freiheit und dem Verbrauch von menschlichen em- bryonalen Stammzellen.Notwendig wird ein Überdenken des Stammzell- kompromisses von 2002 aufgrund der geänderten wis- senschaftlichen Rahmenbedingungen. Mittlerweile ist es durchaus realistisch, pluripotente Stammzellen durch alternative Methoden, wie die Reprogrammierung, zu gewinnen und den Einsatz von embryonalen Zellen auf lange Sicht überflüssig zu machen. Vorerst bleibt jedoch die Forschung an embryonalen Stammzelllinien neueren Datums unverzichtbar. Ein erneuter Kompromiss bezie- hungsweise die „Weiterentwicklung des Stammzellge- setzes von 2002“ – wie Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) eine Verschiebung des Stich- tags nennt – wäre somit keine „faule Ausrede“. Sondern er wäre ein Zeichen für eine vernünftige und überlegte Entscheidung im Sinne des geltenden Gesetzes.
Zur Diskussion stehen derzeit fünf Initiativen, darun- ter vier Gesetzentwürfe und ein Antrag auf Beibehal- tung der geltenden Gesetzeslage. Als „Radikalpositio- nen“ gelten sowohl der interfraktionelle Gesetzentwurf von Ulrike Flach (FDP) und Rolf Stöckel (SPD), die die Stichtagsregelung komplett streichen wollen, als auch der Gesetzentwurf von Hubert Hüppe (CDU), der zu einem völligen Importverbot von embryonalen Stamm- zellen zurückkehren möchte. Dass einer von ihnen bei der Abstimmung im Bundestag eine Mehrheit erhält, ist unwahrscheinlich.
Bereits 184 Abgeordnete haben hingegen den Vor- schlag des früheren Importgegners von embryonalen Stammzellen, René Röspel (SPD), unterzeichnet. Er
plädiert für einen „einmaligen Nachschlag“ und setzt sich mit seinem Gesetzentwurf für eine Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 ein. Wichtigste „Kon- kurrenz“ für diesen Vorschlag ist der Kompromiss von 2002 selbst. Er hat ebenfalls viele Unterstützer, nämlich 128. Priska Hinz und Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen), Julia Klöckner (CDU) und Dr. Herta Däubler- Gmelin (SPD) wollen den Stichtag 1. Januar 2002 unangetastet lassen. Gleichzeitig zu diesem Antrag brachten sie einen Gesetzentwurf ein, der als einzige Modifikation die Strafbarkeitsbestimmungen für For- scher nur auf unerlaubte embryonale Stammzellfor- schung im Inland beschränkt. Bislang ist den Wissen- schaftlern auch die Mitarbeit an Projekten im Ausland verboten, bei denen Stammzellen jüngeren Datums verwendet werden.
Trotz weitreichender Spannungen und Anfeindungen im Vorfeld blieben persönliche Angriffe während der Bundestagsdebatte aus. Dennoch sehr emotional und ohne Beachtung der üblichen Fraktionsgrenzen warben etwa 40 Redner bei den noch unentschlossenen Abge- ordneten um die Unterzeichnung der Anträge. Allein ihrem Gewissen folgend müssen diese sich nun ent- scheiden. Die Zeichen stehen 2008 erneut auf Kompro- miss. Welcher Vorschlag die Mehrheit finden wird, ist noch offen – vermutlich bis zur Osterpause. Dann soll die Entscheidung fallen.
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik STAMMZELLDEBATTE
Ringen um den Kompromiss
Eva Richter-Kuhlmann