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Archiv "Medizinstudium: Marburger Bund: Stärkere Betonung der praktischen Anteile" (07.11.1991)

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Die medizinische Ausbildung solle, so Grifka, besser auf eine pri- märärztliche Tätigkeit vorbereiten.

Deshalb müsse möglichst frühzeitig der Patientenkontakt hergestellt werden. „Gemäß den ursprünglich vom Murrhardter Kreis formulierten Vorschlägen (vgl. dazu auch Heft 1-2/1988; die Red.) sollen Kenntnis- se nicht isoliert fachspezifisch ver- mittelt werden, sondern es soll eine krankheitsbezogene, fächerübergrei- fende Synopse ermöglicht werden."

Am Ende der universitären Ausbil- dung dürfe nicht automatisch die Er- laubnis zur Niederlassung in der ei- genen Praxis stehen. Auf Grundlage der EG-Richtlinie „Allgemeinmedi- zin" sei es unumgänglich, daß sich für die Zulassung der primärärztli- chen Versorgung im Sozialversiche- rungssystem an die universitäre Aus- bildung eine mindestens zweijährige Phase der allgemeinmedizinischen Tätigkeit anschließe.

Studiengliederung mit drei Abschnitten

Schon während des Studiums, das nach wie vor sechs Jahre (und drei Monate) umfassen soll, sind mehrere Praktika vorgesehen. Min- destens vier Wochen der achtwöchi- gen Famulatur sollen in einer Ein-

richtung der primärärztlichen Ver- sorgung abgeleistet werden. Ein sechswöchiges Krankenpflegeprakti- kum hat das Ziel, den Studierenden

„in Betrieb und Organisation einer Krankenanstalt einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen".

Zur stärkeren Verknüpfung der vorklinischen und klinischen Lehrin- halte wird vom Marburger Bund (MB) eine Studiengliederung mit drei Abschnitten vorgeschlagen. Der erste und zweite Abschnitt sollten sich jeweils über drei Semester, der dritte Abschnitt über sechs Semester erstrecken. Nach Abschluß des Stu- diums werde die uneingeschränkte Approbation erteilt, die den Arzt zur eigenverantwortlichen Tätigkeit be- rechtigt.

Die Unterrichtsveranstaltungen gliedern sich in Vorlesungen, Kurse, praktische Übungen, Seminare, Tu- torien und Blockpraktika, die von Grifka erläutert wurden:

> In den Kursen werden theo- retische Fächer unterrichtet, die praktischen Übungen beziehen sich auf klinisch-praktische Stoffgebiete.

Bei Unterrichtseinheiten mit Patien- tendemonstrationen darf die Gruppe der Studierenden nicht mehr als sechs Studenten umfassen. Die ei- genständige Untersuchung eines Pa- tienten soll von höchstens zwei Stu-

denten vorgenommen werden.

> Seminare (mit höchstens 20 Studenten) dienen der Vertiefung des Lehrstoffes und der Verdeutli- chung von Zusammenhängen.

I> Praktische und insbesondere kasuistische Problemstellungen erar- beiten die Studenten in einem Tuto- rium.

> Um die maximale Einbin- dung in den Routineablauf des Krankenhauses zu gewährleisten, be- gleitet der Student während der Blockpraktika den gesamten stationä-

ren Aufenthalt einzelner Patienten.

In dieser Zeit ist der Studierende ei- nem Arzt zugeordnet. Der Student soll lernen, seine Kenntnisse und Fä- higkeiten auf den einzelnen Krank- heitsfall anzuwenden. Die Teilnah- me an den Praktika ist bei der Mel- dung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen.

Der Wahlbereich wird in dem Konzept des Marburger Bundes auf zwei Wahlpflichtfächer eingeengt, wobei der Studierende „aus zwei ver- schiedenen Körben je ein Wunsch- fach wählen kann". Das erste Wahl- pflichtfach ist Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Vorrang für die

mündlichen Prüfungen

Im gesamten Studienablauf wer- de der praktische Anteil besonders betont, wobei das letzte Semester ge- radezu eine Synthese darstelle: „Der Student soll durch die praktische Tä- tigkeit in einer allgemeinen Klinik und Poliklinik das bisher Erlernte bei der Patientenuntersuchung ver- tiefen, differentialdiagnostische Ab- grenzungen vornehmen und maximal in die tägliche Routine einbezogen werden." Wegen der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten müßte mündlichen Prüfungen der Vorrang vor schriftlichen eingeräumt werden.

Insgesamt belaufe sich die prak- tische Tätigkeit während des Studi- ums auf 90 Wochen. Grifka: „Dies ist eine Verdoppelung der bisherigen Zeit des praktischen Jahres, welches abzüglich der Ferienzeit lediglich 48 Wochen beträgt."

Gisela Klinkhammer

Medizinstudium

Marburger Bund:

Stärkere Betonung der praktischen Anteile

Vor einem Jahr hatte die 78. Hauptversammlung des Marburger Bundes (Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutsch- lands) den Arbeitskreis „Hochschule und Medizinstudium" damit beauftragt, ein Konzept zu „tragenden Elementen der Approbations- ordnung für Ärzte" auszuarbeiten. Auf der 80. Hauptversammlung im Oktober in Köln wurde dieses vom Arbeitskreis-Vorsitzenden Dr.

Joachim Grifka vorgestellte Konzept mit großer Mehrheit (eine Ge- genstimme) beschlossen.

A-3814 (22) Dt. Ärztebl. 88, Heft 45, 7. November 1991

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