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Archiv "Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Streit wegen 8,50 Euro" (28.03.2008)

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A662 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 13⏐⏐28. März 2008

P O L I T I K

A

n sieben Tagen die Woche sind in Berlin die Einsatzfahr- zeuge des ärztlichen Bereitschafts- dienstes der Kassenärztlichen Verei- nigung (KV) in ihrem auffälligen dunklen Pink unterwegs. Circa 350 Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich daran. Sie versorgen pro Tag im Durchschnitt 400 Patienten zu Hau- se, am Wochenende rund 700. Die Frage nach der Krankenversicher- tenkarte und den zehn Euro Praxis- gebühr ist längst Routine.

Doch nun müssen Ärzte im Be- reitschaftsdienst zusätzlich ergrün- den, ob sich ihr Patient in den Haus- arztvertrag der AOK Berlin oder der IKK Berlin und Brandenburg einge- schrieben hat. In diesem Fall wer- den weitere 8,50 Euro* fällig. Denn AOK und IKK haben den Vertrag ohne die KV mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft geschlossen.

Deswegen steht die KV Berlin auf dem Standpunkt, dass die Kassen nun den Bereitschaftsdienst für ihre eingeschriebenen Versicherten ohne die KV zu organisieren haben – oder diese im Notfall dafür bezahlen müssen.

Jeder legt § 73 b anders aus

Die KV verweist auf § 73 b SGB V.

Danach können Kassen die haus- arztzentrierte Versorgung ohne die KV organisieren. Dazu heißt es er- gänzend: „Die Krankenkassen kön- nen den der hausarztzentrierten Ver- sorgung zuzurechnenden Notdienst gegen Aufwendungsersatz, der pau- schalisiert werden kann, durch die KVen sicherstellen lassen.“

Gegen die Rechtsauffassung der KV protestierten die Kassen umge- hend und drohten mit rechtlichen

Schritten. Mittlerweile hat das Landgericht Berlin der KV in einem Eilverfahren untersagt, ihre Auffas- sung weiter in Pressemitteilungen zu verbreiten – mehr aber auch nicht. Dagegen hat die KV Be- schwerde eingelegt. Die Kassen wiederum wollen vor dem Sozialge- richt gegen die Gebühr klagen.

Versicherte zahlten irrtümlich

Denn nach ihrer Ansicht können eingeschriebene Versicherte weiter- hin kostenfrei den ärztlichen Bereit- schaftsdienst in Anspruch nehmen.

In dem betreffenden Hausarzt-Ver- trag seien ergänzende hausärztliche Leistungen vereinbart worden, er- läutert die AOK-Pressesprecherin, Gabriele Rähse. Alle drei Kassen zahlten weiter Kopfpauschalen an die KV zur Finanzierung der ambu- lanten ärztlichen Leistungen. Soll- ten Versicherte trotzdem 8,50 Euro für den Bereitschaftsdienst bezahlen müssen, werde ihnen das Geld zurückerstattet.

Gleichwohl ist der Rechtsstreit für Betroffene lästig. „Ein älterer Mensch übersieht das doch alles gar nicht“, sagt Dieter Schwochow, Vorstandsmitglied des Berufsver- bands der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg. Zwar mussten bisher nur 20 Berliner die Gebühr von 8,50 Euro bezahlen. Doch nach Schwochows Kenntnis war das zum Teil unnötig: Einzelne hatten sich gar nicht in den Hausarztvertrag von AOK oder IKK eingeschrieben, wie sie meinten, sondern in ein Chroni- kerprogramm.

Unentgeltlich wie bisher wird der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin dagegen allen Mitgliedern von 113 Betriebskrankenkassen zur Verfügung stehen – auch denen, die sich in einen neuen ergänzenden Vertrag zur hausarztzentrierten Ver-

sorgung nach § 73 b einschreiben.

Ihn hat die BKK-Vertragsarbeitsge- meinschaft Ost zum Starttermin 1.

April abgeschlossen, und zwar so- wohl mit der KV Berlin wie auch mit dem Hausärzteverband Berlin und Brandenburg. Bei diesem Ver- trag sei schließlich die KV Partner;

damit gehe nicht ein Teil des Sicher- stellungsauftrags auf eine Kasse über wie im Fall des AOK/IKK-Ver- trags, begründete die Berliner KV- Vorstandsvorsitzende, Dr. med. An- gelika Prehn, den Unterschied.

Der neue Vertrag soll dazu beitra- gen, dass Hausärzte die Versorgung von Patienten besser koordinieren.

Für eine Einschreibung erhalten sie elf Euro, für die Behandlungskoor- dination pro Quartal zusätzlich neun Euro. Die Teilnahmeerklärung gilt für alle 113 Kassen, abgerechnet wird über die KV. Ähnliche Abkom- men mit der BKK gibt es bereits in Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.

Streit auch in Hessen

Auch wenn es mit der BKK keinen Ärger wegen des Bereitschafts- dienstes gibt: Auseinandersetzungen darum sind mittlerweile ein Teil des Machtkampfs zwischen KVen und Kassen, die aus der bisherigen Ver- sorgung aussteigen wollen. Ein Bei- spiel dafür ist Hessen. Dort wollen neun Ersatzkassen in einem Modell- projekt die ambulante ärztliche Ver- sorgung mithilfe eines Medizini- schen Versorgungszentrums sicher- stellen lassen (DÄ, Heft 5/2008).

Den Bereitschaftsdienst, hoffen sie, werde weiterhin die KV Hessen or- ganisieren. Die hält sich zurück:

Wer aus der Versorgung aussteige, müsse den Notdienst selbst organi- sieren, heißt es – oder einen ange- messenen Beitrag zahlen. I Sabine Rieser

ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

Streit wegen 8,50 Euro

In Berlin haben AOK und IKK einen Hausarztvertrag ohne die Kassenärztliche Vereinigung abgeschlossen. Die verlangt von eingeschriebenen Patienten im Notfall nun 8,50 Euro Gebühr. Das ärgert die Kassen und beschäftigt das Landgericht.

* Die Logistikkosten für einen Einsatz betragen 18 Euro. Zehn Euro sind über die Kopfpauschale abgegolten, 4,50 Euro zahlten AOK und IKK bislang zusätzlich pro Einsatz.

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