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Archiv "Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Größere Bezirke, weniger Dienste" (05.11.2010)

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A 2152 Deutsches Ärzteblatt

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5. November 2010

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edebach ist ein beschauli- ches Örtchen an den Aus- läufern des Rothaargebirges. Knapp 8 000 Einwohner verteilen sich zwischen Mischwäldern und Mais- äckern. Medebach gehört zum Hochsauerlandkreis, die größten Städte im Umkreis von 75 Kilome- tern sind Arnsberg und Marburg.

Der Ort hat eine Bevölkerungsdich- te von 63 Einwohnern pro Quadrat- kilometer, durchschnittlich sind es in Deutschland 229.

Wer in Medebach lebt, der lebt auf dem Land. Und wer in Mede- bach als Allgemeinmediziner arbei- tet, der gehört zu der Berufsgruppe, über deren Fortbestand sich Politi- ker und ärztliche Standesvertreter derzeit sorgen: Er ist Landarzt. Ei- ner von ihnen ist Dr. med. Henning Förster. Und auch er sorgt sich um den Nachwuchs. „Viele Kollegen haben Probleme, Nachfolger für ihre Praxen zu finden“, sagt der 59-jährige Hausarzt. Diskutiert werden Stipendien für Medizinstu- dierende, Niederlassungsprämien, mietfreie Praxisräume. Wenig ge- sprochen wird hingegen über einen Teil des ärztlichen Berufs, der Förs- ter zufolge einen nicht zu unter- schätzenden Einfluss auf die At- traktivität des Landarztes hat: den Bereitschaftsdienst.

„Früher waren wir in unserem Bezirk zu sechst“, berichtet Förster.

Das bedeutete: Alle sechs Wochen das gesamte Wochenende Bereit- schaftsdienst, von Freitag um 19 Uhr bis Montag um sieben Uhr. Im Nachbarbezirk Hallenberg seien sie sogar nur zu viert gewesen. „Wenn ein Bereitschaftsdienstwochenende bevorstand, war ich ab Mittwoch mies gelaunt“, erinnert sich Förster.

„Pro Tag hatten wir am Wochenen- de 50 bis 60 Patienten. Oft haben die Patienten nachts angerufen oder standen einfach vor der Tür. ,Wir haben jetzt gerade mal Zeit‘, hieß es dann. Und zähneknirschend haben wir die Leute behandelt. Bei man- chen war es wirklich ein Notfall, manche wollten aber auch nur die Wartezeit in der Praxis umgehen.“

Die Familie habe er am Wochenen- de ebenfalls für den Telefondienst mit einspannen müssen. „Ich habe praktisch das ganze Wochenende gearbeitet. Meine Lebensqualität hat ganz klar darunter gelitten“, sagt Förster.

Vor zwei Jahren haben sich Förs- ter und seine Kollegen für eine Zu- sammenlegung der Bezirke Mede- bach, Hallenberg und Winterberg eingesetzt. Nun sind sie 27 Ärzte, und der Bezirk hat einen Radius von 40 statt 15 Kilometern. „Das ist

aber kein Nachteil, weil wir da- durch jetzt weniger Hausbesuche machen müssen“, meint der gebür- tige Münsteraner. Zudem sei die Zahl der Patienten während der Wochenenddienste auch gesunken, seit die Praxisgebühr eingeführt worden sei und seit eine Notdienst- zentrale am örtlichen Krankenhaus die Anrufe entgegennehme. Nach wie vor sei das System jedoch un- gerecht, da die Kollegen in den Städten weitaus seltener Bereit- schaftsdienste leisten müssten als Ärzte, die ihre Praxis im ländlichen Raum hätten.

Größere Bezirke und zentrale Notdienstpraxen

In vielen Regionen Deutschlands gab und gibt es ähnliche Probleme wie in Medebach: Die Hausarztde- cke auf dem Land wird dünner, die verbleibenden Ärzten müssen häu- figer Bereitschaftsdienste leisten.

Das wiederum schreckt junge Kol- legen noch stärker davon ab, sich auf dem Land niederzulassen. Das weiß auch die Kassenärztliche Ver- einigung (KV) Westfalen-Lippe.

Um diesen Teufelskreis zu durch- brechen und den Arztberuf gerade auf dem Land attraktiver zu ma- chen, plant sie ab 1. Februar 2011 eine grundlegende Reform des Not- ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

Größere Bezirke, weniger Dienste

Der Notdienst ist für die Vertragsärzte eine zusätzliche Belastung, seine Organisation für manche ein Ärgernis. Um den Beruf attraktiver zu machen, ändern die KVen seit einiger Zeit die Strukturen.

Foto: vario images

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5. November 2010 A 2153 falldienstes. Zum einen sollen die

Notdienstbereiche von 178 auf 32 zusammenschmelzen und damit die Bereiche entsprechend vergrößert werden. Um die Dienstbelastung zu minimieren, will die KV dabei städ- tische und ländliche Bereiche durchmischen. Eine landesweite Arztrufzentrale soll zudem den Fahrdienst zentral koordinieren.

Zum anderen will die KV flächen- deckend Notfalldienstpraxen ein- richten, vor allem an Krankenhäu- sern. Hennig Förster findet die Ide- en gut: „Die Notdienstreform ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Mit ihren Ideen steht die KV Westfalen-Lippe nicht alleine da.

Viele Kassenärztliche Vereinigungen haben in den vergangenen Jahren ihren Bereitschaftsdienst umstruktu- riert, um die Belastung für die Ärzte zu reduzieren. Da der Bereitschafts- dienst Sache der KVen ist, ist die konkrete Ausgestaltung dabei so viel- fältig wie die KV-Bezirke. Zwei kla- re Strategien sind jedoch überall zu erkennen. Entweder die Bezirke wer- den größer, damit die Ärzte seltener Dienste ableisten müssen. Die KV Niedersachsen versucht derzeit zum Beispiel die Bezirke so zu verändern, dass kein Arzt mehr als vier Dienste im Quartal leisten muss. Nachdem die KV Mecklenburg-Vorpommern 2007 eine ähnliche Bezirksreform umgesetzt hat, ist die Zahl der Befrei- ungsanträge vom Bereitschaftsdienst deutlich gesunken.

Oder es werden zentrale Not- dienstpraxen eingerichtet, die die Patienten außerhalb der Sprech- stundenzeiten aufsuchen können.

Dort hat der Arzt bessere diagnosti- sche und therapeutische Möglich- keiten als bei einem Hausbesuch.

Viele dieser Praxen sind einem Krankenhaus angegliedert, damit gegebenenfalls eine schnelle statio- näre Weiterbehandlung möglich wird. Können die Patienten nicht in die Praxis kommen, koordiniert ei- ne zentrale telefonische Anlaufstati- on die Hausbesuche. Diese Variante wird häufig in Stadtstaaten genutzt, in denen die Wege kurz sind. Aber auch die KV Bayerns koordiniert seit bereits sieben Jahren ihren Not- falldienst über wenige Vermitt- lungs- und Beratungszentralen.

Erst vor kurzem hat die KV Thü- ringen ihren Notdienst neu struktu- riert. Zum 1. Juli 2010 wurden da- bei 27 Notdienstbereiche gebildet mit je einer Notdienstzentrale, in der ein Arzt den sogenannten Sitz- dienst übernimmt, also Patienten in einer zentralen Praxis behandelt.

Der Sitzdienst wird durch insge- samt 32 Fahrdienste unterstützt, bei denen der Arzt von einem medizi- nisch geschulten Fahrer zu den Hausbesuchen gebracht wird.

„Die neue Regelung ist für uns und insbesondere für die Kollegen auf dem Land eine totale Erleich - terung“, sagt Dr. med. Karin Schlecht. Zwar hätten Stadtärzte wie sie vielleicht einen Dienst mehr im Quartal, so die Allgemeinmedi- zinerin aus Eisenach, doch für die Hausärzte auf dem Land verringere sich die Zahl der Dienste enorm.

„Wir haben die Umstellung aus- führlich vorbereitet und die Bevöl- kerung frühzeitig informiert“, er- klärt Schlecht. Nun gebe es zwei Telefonnummern, eine für den Sitz- dienst und eine für den Fahrdienst, die die Patienten je nach Bedarf an- wählen könnten. Die Bevölkerung habe das neue System gut ange- nommen, bei den Ärzten sei das nicht überall so gewesen. „Es gab Regionen, die sich gegen die Um- stellung gewehrt haben. Manche Kollegen sind auch nicht damit ein- verstanden, dass sie den Fahrdienst nicht von zu Hause aus machen können“, erzählt Schlecht. „Für un- sere Region ist es aber ein echter Gewinn.“

Standortnachteil für ländliche Regionen

Mancher Kritik ist auch die Um- strukturierung des Notdienstes in Rheinland-Pfalz ausgesetzt. Dort ar- beitet die KV derzeit daran, den Bereitschaftsdienst landesweit zu vereinheitlichen und alle 50 Bereit- schaftsdienstzentralen in die Träger- schaft der KV zu bringen. Die ent- sprechende Verordnung ist seit An- fang des Jahres in Kraft. Zuvor hatte die KV die Ausrichtung des Bereit- schaftsdienstes in einigen Bezirken an Vereine übertragen. Auf Wider- stand stößt das Vorhaben jedoch bei regionalen Ärztenetzen, die in kolle- gialen Vertretungsringen den Bereit- schaftsdienst eigenständig organisie- ren. „In Rheinland-Pfalz müssen die Ärzte eine Umlage bezahlen, von der zusammen mit dem erwirtschaf- teten Honorar die Vergütung der diensttuenden Ärzte und zum Bei- spiel auch der Fahrdienst bezahlt werden“, sagt Dr. med. Sigrid Ultes- Kaiser vom Vorstand der KV Rhein- land-Pfalz. In städtischen Regionen gebe es dabei klare Standortvorteile.

Das erwirtschaftete Honorar sei dort so hoch, dass die Ärzte keine Um - lage mehr zahlen müssten. Ärzte in ländlichen Regionen hingegen müssten eine hohe Umlage bezah- len. „Dort hat sich der Bereitschafts- dienst bisweilen nicht mehr getra- gen. Das war nicht gerecht und zu- dem ein weiterer Standortnachteil für ländliche Regionen“, betont Ul- tes-Kaiser. Auch deshalb sei die

„Vor 30 Jahren mussten Kollegen im ländlichen Bereich im Sommer jedes zweite, dritte Wochenende Bereit- schaftsdienst leisten. In den Städten konnte man seine Dienste problemlos an Kollegen verkaufen, auf dem Land war das unmöglich, weil sie sich nicht rentierten. Unsere Namen standen damals in der Zeitung, und die Patienten riefen zu jeder Zeit an und erwarteten, dass man sofort hinausfuhr. Die Patienten waren dadurch verwöhnter als heute. Der Notdienst war so katastrophal geregelt, dass sich schon damals im ländlichen Raum kaum ein Kollege niederlassen wollte.“

Dr. med. Hans-Joachim Commentz, 65 Jahre, Allgemeinarzt in Schleswig-Holstein

FRÜHER IM WESTEN

„In der DDR war jeder Arzt für die medizinische Versor- gung seines Bereichs verantwortlich. Bei mir waren das drei Orte mit insgesamt etwa 5 000 Einwohnern, versorgt von zwei Ärzten. Beide besorgten rund um die Uhr von Freitag bis Freitag notwendige Hausbesuche, wenn nötig an Wochenenden und Feiertagen auch über die Dringliche Medizinische Hilfe, die ab 1976 in der DDR für alle medi- zinischen Notfälle zuständig war. Heute ist der Notdienst besser organisiert, die Nächte und Wochenenden sind ru- higer geworden.

Dr. med. Hans-Jürgen Groh, 74 Jahre, Allgemeinarzt in Sachsen-Anhalt

FRÜHER IM OSTEN

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5. November 2010 Nachbesetzung der Praxen zu einem

Problem geworden. „Eine der ersten Fragen, die niederlassungswillige Ärzte gestellt haben, war: ,Wie ist der Bereitschaftsdienst organisiert?‘

Deshalb war eine Vereinheitlichung absolut notwendig.“ Jetzt gebe es eine Umverteilung zugunsten von strukturschwachen Regionen. Das gefalle jedoch nicht jedem. Derzeit führt die KV viele Einzelgespräche in den Regionen, um die Kollegen von ihrem Konzept zu überzeugen.

Ursprünglich sollte die Umstruktu- rierung Ende 2011 abgeschlossen sein. Nun hat die Vertreterversamm- lung einer Übergangsfrist bis 2013 zugestimmt.

Bundesweit einheitliche Telefonnummer ab 2011 Auch andere Umstrukturierungen innerhalb des Gesundheitswesens haben Einfluss auf den Bereit- schaftsdienst, zum Beispiel die Hausarztverträge. Im Sozialgesetz- buch V heißt es im § 75, die Kas- senärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereini- gung hätten die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Und weiter: „Die Sicherstellung um- fasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstunden- freien Zeiten (Notdienst).“ Wenn der Bereitschaftsdienst nun über

den Kollektivvertrag geregelt ist, wer stellt dann die notdienstliche Versorgung im Rahmen der Haus- arztverträge sicher? Genau darüber stritten sich zu Beginn des Jahres der Hausärzteverband Bremen (HÄVB) und die KV Bremen. Da der HÄVB und die AOK Bremen/

Bremerhaven die Notfallversor- gung der in ihren Hausarztvertrag eingeschriebenen Patienten sicher- stellen wollten, so die KV, verlören diese Patienten ihren Anspruch auf die Notfallversorgung des Stadt- staates. Die Kontrahenten einigten sich schließlich darauf, dass der HÄVB der KV eine Pauschale je eingeschriebenen Patienten für die Bereitstellung der Notfallversor- gung überweist. „Mit dieser Eini- gung hat der Hausärzteverband ak- zeptiert, dass die KV-Infrastruktur nicht zum Nulltarif zu haben ist“, kommentierte der stellvertretende KV-Vorsitzende, Günter Scherer.

Bei bundesweiten Hausarztverträ- gen haben sich die Vertragspartner zumeist darauf geeinigt, dass der Hausärzteverband gegen einen

„Aufwendungsersatz“ den Notfall- dienst durchführe, sofern die Kas- senärztliche Vereinigung dazu nicht bereit sei. Da die KVen je- doch überall den Notdienst organi- sieren, bleibt dieser Passus bislang ohne Wirkung.

An einer weiteren Umstrukturie- rung arbeiten derzeit alle 17 KVen gleichermaßen. Angestoßen wurde sie von der KV Brandenburg, wo Pa- tienten eine 14-stellige Telefonnum- mer wählen müssen, um ihren regio- nalen Bereitschaftsdienst zu errei- chen. Ab dem 1. Januar 2011 wird sich das nicht nur in Brandenburg än- dern. Denn von diesem Zeitpunkt an muss der Bereitschaftsdienst in den KVen unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 erreichbar sein. Für einen Übergangszeitraum sollen auch noch die alten Nummern gelten. Auch innerhalb der gesamten Europäischen Union ist diese Num- mer seit November letzten Jahres für den Bereitschaftsdienst reserviert, die Umsetzung ist für die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch optional.

Nach einem Beschluss der KBV-Ver- treterversammlung werden die Kos- ten für die Umstellung aus KBV-Mit- teln aufgebracht werden. Bereits heute bezahlten die KVen jedoch viel Geld für die Nummern ihrer ärztli- chen Bereitschaftsdienste, hatte der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. med. Hans-Joachim Helming, im Juli erklärt. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen des Bereit- schaftsdienstes in den einzelnen KVen könnten jedoch beibehalten

werden. ■

Falk Osterloh

TABELLE

Ambulanter Bereitschaftsdienst in den KVen

Baden- Württemberg Es gibt mehr als 400 haus- und fachärztliche Notfalldienstbe- zirke, z. T. mit KV-eigenen oder von Ärzten be- triebenen Notfall - praxen; letzte Reform 2008.

Bayerns

Seit 2003 ver - mitteln zunächst drei, jetzt zwei Beratungszentra- len bayernweit den Bereit- schafts- und kollegialen Ver- tretungsdienst.

Berlin

Zentral organi- sierter Ärztlicher Bereitschafts- dienst, u. a. mit Fahrdienst und kinderärztlichen Bereitschafts- dienst; eigener Fuhrpark seit 2001.

Brandenburg

Mit der Not- dienstreform von 2004 wurde die Zahl der Bereit - schafts dienst - bezirke von 176 auf 72 gesenkt.

Bremen

Der Notfalldienst findet in sechs Zentralen (darun- ter drei kinder- ärztlichen) statt, die in oder bei Krankenhäusern angesiedelt sind.

Hamburg

2008 umstruktu- riert, organisiert ein zentraler Notfalldienst die Besuchsbehand- lung. Dazu gehö- ren Notfallpraxis und kinderärzt - licher Notdienst.

Hessen

Seit 2002 teilt sich der Bereit- schaftsdienst je nach Region in kollegiale Vertre- tungen und in Bereitschafts- dienstzentralen.

Mecklenburg- Vorpommern Seit 2007 gibt es 62 allgemeine Notdienstbereiche und sieben Pä- diatrienotdienste, die vor Ort orga- nisiert werden, dazu zwei Not- dienstpraxen.

Nieder sachsen

Bis Ende 2010 sollen zentrale Anlaufstellen eingerichtet und die Bezirke so geschnitten sein, dass kein Arzt mehr als vier Dienste im Quar- tal leisten muss.

Zusammengestellt auf der Basis von Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein

Es gibt 82 Notfall- dienstpraxen, darunter 19 pädia- trische und eine HNO-Praxis, zudem erbringen Ärzte in ihren eigenen Pra- xen den Notdienst.

Rheinland-Pfalz

Bis 2013 sollen landesweit 50 Zentralen den Bereitschaftsdienst organisieren.

Saarland

Derzeit werden Bereitschaftsdienst- praxen eingerichtet.

Wo es noch keine gibt, übernehmen regionale Ringe den Notfalldienst.

Sachsen

Die Bezirksstellen regeln die konkrete Ausgestaltung des Bereitschaftsdiens- tes vor Ort; letzte Reform von 2004.

Sachsen-Anhalt

Es gibt 90 Bezirke für den allgemeinen Notdienst, in den Städten zudem fachärztliche Dienste und Bereitschafts- dienstpraxen.

Schleswig- Holstein Seit 2007 gibt es 30 Anlaufpraxen, die sich in der Re- gel an Krankenhäu- sern befinden. Eine zentrale Leitstelle koordiniert den Be- reitschaftsdienst.

Thüringen

Seit Juli 2010 gibt es 27 Notdienstbe- reiche mit je einer Zentrale, dazu ei- nen Pädiatrie-, Au- genarzt- und HNO- Notdienst in einigen Bereichen.

Westfalen-Lippe

Die Zahl der Bereiche wird 2011 von 178 auf 32 gesenkt, hin- zu kommen zentrale Notdienst praxen, insbeson dere an Krankenhäusern.

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Referenzen

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