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Archiv "Bereitschaftsdienst in Berlin: KV und Ärztekammer im Streit über „Mediphon“" (24.02.1995)

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POLITIK

Bereitschaftsdienst in Berlin

In Berlin bahnt sich ein handfe- ster Streit zwischen der Kassenärztli- chen Vereinigung und der Ärztekam- mer an. Ausgangspunkt der Ausein- andersetzung sind die Aktivitäten ei- ner privatwirtschaftlichen Organisati- on, die unter dem Namen „Medi- phon" Hausbesuche durch niederge- lassene Ärzte vermittelt. Der soge- nannte „Ärzte-Zentral-Ruf" will da- mit eine Alternative zum Bereit- schaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung bieten.

Der Vorsitzende der Kassenärzt- lichen Vereinigung Berlin, Dr. Rode- rich Nehls, hatte zunächst relativ ver- halten auf die private Initiative rea- giert. Mit einer öffentlichen Er- klärung war er den von Mediphon er- hobenen Vorwürfen entgegentreten, die KV habe die Anzahl der Einsatz- fahrzeuge im Bereitschaftsdienst re-

Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Ellis Hu- ber: „Nehls Äußerungen sind unseriös." Fotos: Eifrig

duziert und damit längere Wartezei- ten für die Patienten verursacht. Zu- gleich hatte Nehls Bedenken geäußert, ob ein „profitorientierter Ärzte-Service" aus kassenarztrechtli- cher Sicht überhaupt akzeptabel sei.

Wenig später schlug die KV aber här-

AKTLJELL

tere Töne gegenüber Mediphon an und warnte Patienten und Ärzte vor — so wörtlich — „Hausbesuchs-Piraten".

In einer Pressemitteilung griff Nehls die Privatinitiative frontal an: „Unter dem Vorwand, Bedarfslücken in der Notfallversorgung zu füllen, hat sich in Berlin ein neuer Geschäftszweig etabliert. Dieser Dienst dürfte eher zur Versorgung einer kleinen Gruppe von Ärzten gedacht sein, die im Be- reitschaftsdienst der KV kein Ge- schäft mehr machen können."

„Rollende Arztpraxen"

Aus Sicht der KV sei dieser Dienst rechtswidrig und für den Pati- enten höchst problematisch: Rechts- widrig, weil der Notfalldienst in der ambulanten Versorgung per Gesetz allein der Kassenärztlichen Vereini- gung obliege und es keinerlei Verträ- ge zwischen Mediphon und der KV oder den Krankenkassen gäbe. Somit könnten die Leistungen auch nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Problematisch, weil „mit rollenden Arztpraxen nur eine bruchstückhafte Versorgung der Patienten" gewährleistet sei. Nehls:

„Der Dienst nach Art von Hausbe- suchs-Piraten appelliert offenbar an Patienten, denen der Gang zum Hausarzt zu aufwendig ist."

Anders als die KV beurteilt die Berliner Ärztekammer das Angebot von Mediphon. Sie unterstützt die In- itiative ausdrücklich und attestiert ihr die Absicht, „eine neue Art der Not- dienstversorgung zu verwirklichen, die patientennäher, problemgerech- ter und menschlicher hilft als das bis- herige System des KV-Bereitschafts- dienstes". Und direkt an die Adresse der KV gerichtet: „Die diffamierende Beschimpfung der Mediphon-Ärzte als ,Hausbesuchs-Piraten`, der Vor- wurf pflichtwidrigen Verhaltens und

die Unterstellung der Profitgier sind völlig abwegig." Bei der Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung han- delt es sich nach Auffassung der Ber- liner Ärztekammer um verbale Ent- gleisungen, die „Spiegel der inneren Unsicherheit und der eigenen Wider- sprüchlichkeit bei der Funktionärs- spitze der KV Berlin" seien.

Die Kammer empfiehlt der Kas- senärztlichen Vereinigung, die für Mediphon tätigen Ärzte nicht auszu- grenzen, sondern statt dessen gemein- sam mit ihnen Verbesserungen des Bereitschaftsdienstes zu erreichen.

Allerdings: Die KV Berlin hat nach eigener Darstellung bereits rechtliche

KV-Vorsitzender Dr. Roderich Nehls über Mediphon:

„Dienst nach Art von Hausbesuchs-Piraten."

Schritte eingeleitet, um „den rechts- widrigen und irreführenden Dienst zu unterbinden". Parallel dazu hat einer der für Mediphon tätigen Ärzte bei der Ärztekammer die Einleitung ei- nes Berufsgerichtsverfahrens gegen Dr. Roderich Nehls beantragt. Der Arzt fühlt sich offenkundig durch die Äußerungen des KV-Vorsitzenden diffamiert.

Gegenüber dem Deutschen Ärz- teblatt bestätigte Dr. Ellis Huber, der Präsident der Berliner Ärztekammer, den Eingang des Antrages. Huber glaubt allerdings nicht, daß ein sol- cher Antrag Aussicht auf Erfolg ha- ben wird. „Es handelt sich bei Herrn Dr. Nehls Aussagen wohl um politi- sche Äußerungen. Diese sind zwar unseriös, sie dürften aber letztendlich kaum zu einem Berufsgerichtsverfah- ren führen." Josef Maus

KV und Ärztekammer im Streit über „Mediphon"

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 8, 24. Februar 1995 (33) A-499

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