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Archiv "Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Bundesweit einheitliche Rufnummer ab 2011" (30.07.2010)

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A 1428 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 30

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30. Juli 2010 Die Kassenärztlichen Vereinigun-

gen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben von der Bundesnetzagentur den Zu- schlag erhalten, in Deutschland ei- ne einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ein- ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

Bundesweit einheitliche Rufnummer ab 2011

zuführen. Unter der Nummer 116 117 erreichen Patienten ab 2011 in jedem Bundesland den Be- reitschaftsdienst. Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Nummer für den Notdienst reser- viert, die Umsetzung ist für die Mit- gliedstaaten aber freiwillig.

Initiator der einheitli- chen Bereitschaftsdienst- nummer ist die KV Bran- denburg. Etwa 250 000-mal pro Jahr werde in Branden- burg der ärztliche Bereit- schaftsdienst angerufen.

„Das geschieht über eine 14-stellige Telefonnummer, die sich niemand merken

Zahl der Woche

200

Millionen Euro will das Bundesforschungsministerium in den nächsten zehn Jahren für die

Entwicklung biotechnologischer Verfahren bereitstellen.

kann. Und die Anrufe sind kosten- pflichtig“, sagte der KV-Vorsitzen- de, Dr. med. Hans-Joachim Hel- ming. Die neue Nummer sei nicht nur viel einfacher zu behalten, son- dern auch kostenfrei.

Nach dem Zuschlag durch die Bundesnetzagentur haben die KVen 180 Tage Zeit, um die Nummer ein- zurichten. Ab dem 1. Januar 2011 soll der Bereitschaftsdienst dann für einen Übergangszeitraum sowohl über die alten Nummern als auch über 116 117 erreichbar sein. Ähn- lich wie bei der Notrufnummer 112 werden die Patienten dann über ihre Ortskennung mit dem regionalen Bereitschaftsdienst verbunden. fos Unter 116 117 ist

künftig der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Die 112 für akute Notfälle gilt weiterhin.

Foto: ?????????

Das Sonderprogramm für zusätzli- che Pflegestellen im Krankenhaus ist ein Erfolg. Diese Zwischenbi- lanz hat der Spitzenverband der ge- setzlichen Krankenkassen (GKV- Spitzenverband) gezogen. Mehr als jedes zweite Krankenhaus habe von der Förderung profitiert. Die Kran- kenkassen hätten 2009 etwa 186 Millionen Euro zur Verfügung ge- stellt und damit die finanzielle Vor- aussetzung für 5 480 Neueinstel- lungen oder für die Aufstockung von Teilzeitstellen geschaffen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der GKV-Spitzenverband Anfang Juli dem Bundesgesundheitsminis- terium vorgelegt hat.

Ob mit dem Geld auch tatsächlich weitere Stellen geschaffen wurden, ist aber noch unklar. Es könne im Moment nicht abschließend beurteilt werden, ob dem Aufbau von Pflege- stellen über das Förderprogramm nicht ein Abbau an anderer Stelle ge- genüberstehe, teilte der Verband mit.

„Wir gehen jedoch davon aus, dass die vom Gesetzgeber bis 2011 ange- strebte Förderung von bis zu 17 000 zusätzlichen Stellen erreicht wird“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzen- der des GKV-Spitzenverbandes.

KRANKENHÄUSER

Sonderprogramm Pflege mit erster Bilanz

Für das 2008 beschlossene Pro- gramm stehen 3,5 Milliarden Euro über drei Jahre zur Verfügung. Zehn Prozent der Kosten müssen die Häuser selbst tragen. Nach Umfra-

gen des Deutschen Berufsverban- des für Pflegeberufe sind die zu- sätzlichen Stellen vielerorts nicht entstanden. Die Kliniken könnten den Eigenanteil nicht zahlen. BH

Wie viele Stellen in der Pflege zu- sätzlich geschaffen wurden, ist noch unklar.

Foto: Visum

A K T U E L L

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