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Archiv "BEREITSCHAFTSDIENST: Problem Stellenplanerweiterung?" (04.10.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

BEREITSCHAFTSDIENST

Das aufsehenerregende Urteil des Ham- burger Arbeitsgerichtes über den ärztli- chen Bereitschaftsdienst, über das das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT mehrfach ein- gehend berichtete (zuletzt im Heft 28/

1979, Seite 1849) hat ein lebhaftes Leser- echo gefunden. Die Zuschrift eines Nord- horner Chefarztes ergänzt die Ausfüh- rungen von Dr. med. Wolfgang Dau (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 26/

1979, Seite 1769 ff.):

Problem

Stellenplanerweiterung?

Ein Urteil des Hamburger Arbeitsge- richtes über den ärztlichen Bereit- schaftsdienst (Aktz. 11 Ca 421/78) legte fest, daß von einem Assistenz- arzt nur einmal wöchentlich ein Be- reitschaftsdienst zu verlangen ist.

Dieses Urteil ging durch Presse, Fernsehen und Rundfunk. Der Rich- ter, der dieses Urteil fällte, hat sich die Sache leicht gemacht, zumin- dest braucht er sich um die Folgen seines Urteils nicht zu kümmern.

Ob er gleichermaßen geurteilt hätte, wenn ihm die Situation der Assi- stenzarztstellen an kleineren und mittleren peripheren Krankenhäu- sern bekannt gewesen wäre, mag dahingestellt bleiben. Für diese kann dieses Urteil mit seinen mögli- chen Folgen nur wie ein Alptraum wirken!

Die sich daraus ergebenden Konse- quenzen wurden im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT eingehend erörtert.

Die Konsequenz lautet: Es müssen mehr Assistenzärzte eingestellt wer- den, wenn dem Urteil des Gerichts gefolgt werden muß! Es trifft in der Regel auch nicht die großen Klini- ken und zentral gelegenen Kranken- häuser, sondern die mittleren und peripheren Häuser und Abteilungen, die zwar planmäßig ausreichende Assistentenstellen haben, diese aber schon jahrelang nicht besetzen konnten. Man verfolge nur den An- zeigenteil im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT, in dem immer wieder Assi- stenten gesucht werden, teilweise von denselben Abteilungen über Jahre hinaus.

Abteilungsärzte, die jahrelang Assi- stenten suchten, können in die Resi- gnation verfallen, wenn sie jetzt ge- zwungen sind, noch mehr Planstel- len zu beantragen, ohne Aussicht, diese jemals besetzen zu können.

Die Misere der schlecht besetzten Assistenzarztstellen liegt nicht nur darin, daß ein erweitertes Niederlas- sungsrecht erlassen wurde, sondern vielmehr auch darin, daß die Fach- arztordnungen sich monostrukturär erheblich verändert haben, so daß für eine Facharztausbildung auf ei- nem bestimmten Gebiet keine Kenntnisse von anderen Fächern mehr verlangt werden. Die verschie- denen Facharztausbildungsbestim- mungen haben durch Aberkennung der vollen Ausbildungszeit dazu ge- führt, daß manche Abteilung da- durch an Attraktivität für Assistenten verlor.

Ein weiterer Grund für die Misere:

Der Status der Medizinalassistenten wurde abgeschafft. Wie viele Abtei- lungsärzte, besonders chirurgischer Abteilungen, haben sich jahrelang mit Medizinalassistenten „über Wasser" gehalten, um ihre Abteilun- gen einigermaßen funktionstüchtig zu halten.

Für diese Kollegen muß es wie eine bittere Ohrfeige empfunden werden, wenn der niedersächsische Minister des Inneren durch Schnellbrief vom 21. Februar 1979 eine Mitteilung an die Bezirksregierungen erläßt, in der die Einreise von Ärzten und Kran- kenpflegepersonal aus den westeu- ropäischen Staaten erheblich einge- schränkt, wenn nicht sogar aufge- hoben wird.

Wieder ist hier einmal zu erkennen, wie wenig Verbindung von der Re- gierung zu den Realitäten an der Ba- sis besteht. Wenn dem Innenmini- ster die wahrhaftigen Verhältnisse an den peripheren, mittleren und kleinen Krankenhäusern bekannt gewesen wären, hätte vielleicht auch er sich seinen Erlaß noch ein- mal überlegt .. .

Offensichtlich nimmt der Innenmini- ster an, daß die große „Ärzte- schwemme", von der seit einiger Alkoholiker-Behandlung

schen den Krankenkassen und Ren- tenversicherungsträgern. Diese Ver- einbarung hat die Behandlungssi- tuation für zahlreiche Alkoholkranke erheblich verschlechtert. Nach die- ser Vereinbarung wird die Behand- lung Alkoholkranker in eine Entgif- tungs- und eine Entwöhnungsphase aufgeteilt. Für die erstere wird die Krankenkasse, für die letztere die Rentenversicherung kostenpflichtig gemacht. Nach Ansicht der Kran- kenkassen ist die Entgiftungszeit nach höchstens 14 Tagen abge- schlossen, danach haben dann im Rahmen der Entwöhnungsphase die Rentenversicherungsträger die Re- habilitation zu übernehmen. Die BfA finanziert aber nur Maßnahmen, die mindestens vier Monate durchge- führt werden. Die LVA hat hier eine andere Einstellung. Es ist also bis- her in keiner Weise gesichert, daß der Patient nach einer 14tägigen Entgiftungsbehandlung kontinu- ierlich in eine Entwöhnungsbehand- lung übergehen kann. Er wird also vorzeitig entlassen, was in der Regel zu einem Rückfall und zu einer Ge- fährdung seines Lebens führen kann. Hier also kann der erfahrene niedergelassene Arzt eingreifen, wenn ihm die Möglichkeit dazu ge- boten wird und er über entsprechen- de Erfahrungen verfügt. Die Emp- fehlungsvereinbarung kann unter diesem Aspekt zu einer Aufwei- chung des Krankheitsbegriffes für Alkoholiker zu sehen sein. Gerade unter diesem Aspekt ist es von unge- heurer Wichtigkeit, die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten zu ver- bessern und damit die klinischen Behandlungszeiten zu verkürzen.

Andere Länder haben uns das schon längst vorgemacht. Unsere teilweise traditionellen langfristigen Behand- lungszeiten werden aber von eini- gen Vertretern verteidigt wie eine Weltanschauung. Der Alkoholismus ist eine noch zu unerforschte Krank- heit, als daß man sich jetzt schon auf festgefahrenen Gleisen bewegen könnte. Neue Therapiemöglichkei- ten müssen diskutiert und erprobt werden.

Dr. med. Wolf-Rüdiger Weisbach Siegtalstraße 19

5227 Windeck-Herchen

2604 Heft 40 vom 4. Oktober 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Briefe an die Redaktion

Zeit geredet wird, den Bedarfsplan der Krankenhäuser binnen kurzer Zeit abdecken wird. Woher diese

„Ärzteschwemme" kommt und wo- hin sie fluten wird, ist nicht bekannt.

Jedenfalls hat sie noch nicht die Pe- ripherie erreicht ...

Das Hamburger Urteil sowie der Er- laß des niedersächsischen Innenmi- nisters passen in das Gerangel un- serer Zeit und beweisen, wie groß die Spanne zwischen Regierung und Peripherie ist. Wohin soll es führen, wenn Bestimmungen erlassen wer- den, die in der Praxis nicht ausführ- bar sind?

Jeder Mensch, sagt man, hat gleiche Rechte. Diese gelten auch für die Assistenzärzte, die die gleichen Rechte haben sollten wie andere Ar- beitnehmer .

Dr. med. H. Wittenburg Facharzt für Chirurgie Chefarzt der

Chirurgischen Abteilung der Kreis- und

Stadtkrankenanstalten Nordhorn Postfach 17 29

4460 Nordhorn

AUF LATEIN

Zur Ausbildungsmisere der bundesdeut- schen Medizinstudenten:

Quamdiu?

Quamquam publice est notum artem medicinam in Germania occidentali constanter reg redi et scientias medi- cinas non augeri, nos medici non revertimur ad remedia bene proba- ta? Quamdiu accipiemus mala ex- amina medicorum de USA? Specte- mus in rem publicam Austriacen- sem! Illic examina adhuc optime sunt instituta! Sed apud nos mihi videtur fieri non posse, quin ad men- tem sanam rediremus, priusquam privaremur auctoritate nostra.

Dr. med. H. Schwanig Friedrichstraße 3 7867 Wehr/Baden

RELIGIOSITÄT

Eine Ergänzung zu dem Artikel von Prof.

Dr. med. Manfred Müller-Küppers: „Die (sogenannten) neuen Jugendreligio- nen", erschienen im DEUTSCHEN ÄRZ-

TEBLATT Heft 3/1979:

Arznei

für die Seele

Sie gingen mit Ihrem Artikel auf ein Thema ein, das auch für die Men- schen unseres aufgeklärten Zeital- ters von Wichtigkeit ist.

Wir haben zwar zumeist aufgehört, religiöse Werte für unser Denken und Verhalten als bindende Grund- lage anzusehen; es sollte aber doch mit aller Entschiedenheit darauf hin- gewiesen werden, daß echte, leben- dige Religion als Arznei anzusehen ist. Arznei für die Seele des Einzel- menschen wie auch für die Mensch- heit, die so sehr einer Gesundung und Erneuerung ihrer Lebenskräfte bedarf.

Bahä'u'lläh, der Begründer der Ba- hä'i-Religion (1817-1892), bean- spruchte für sich, der Arzt zu sein, beauftragt, der kranken Menschheit die lebensrettende Arznei zu reichen.

Er verstand sich als der religiöse Of- fenbarer für unsere heutige Zeit, be- vollmächtigt, die Menschen mit gött- licher Autorität aufzurufen. Sie sind aufgefordert, mit äußerster Anstren- gung, mit Kraft und Weisheit für das Evolutionsziel des heutigen Zeital- ters zu arbeiten.

Es heißt: „Einheit der Menschheit"

(in der Mannigfaltigkeit) als Grund- lage für einen universalen Frieden.

Nicht politische Kräfte, so lehrte Ba- hä'u'lläh, vermögen dieses von allen Menschen guten Willens so heiß er- strebte Ziel zu erreichen; einzig das göttlich geoffenbarte Wort mit sei- ner Kraft, das „Blei des Menschen- herzens in Gold zu verwandeln", vermag die Menschen zum Errei- chen dieser Stufe zu befähigen, für die sie jetzt nach so vielen Krisen und Stürmen reif geworden sind.

Auf dem Prinzip der Einheit aufbau-

end, lehrte Bahä'u'lläh, daß alle Reli- gionen eine gemeinsame Grundlage haben, und forderte, Religion solle die Ursache von Einigkeit und Har- monie sein.

Er rief jeden einzelnen Menschen auf, die Wahrheit selbständig zu er- forschen und Vorurteile jeglicher Art, auch solche der Rasse, der Klas- se, der Nation, der Religion, abzule- gen. Religion und Wissenschaft müssen als verschiedene Aspekte mit einer und derselben Wahrheit übereinstimmen. .

Dr. med. E. Enayati Fritz-Schubert-Ring 69 6000 Frankfurt/Main 60

WARNUNG

Bitte Vorsicht bei gewissen „Zahlungs- aufforderungen"!

Irreführung

mit Branchennachweis

In jedem Jahr erhalte ich von der VBV-Verlagsgesellschaft, Alte Döh- rener Straße 12, 3000 Hannover, eine Rechnung über eine nie bestellte Eintragung in einen „Branchen- nachweis".

Die Zahlungsaufforderung ist so aufgesetzt, daß sie bei nicht ganz genauem Durchlesen fast zwangs- läufig mit einer Rechnung für den Branchenteil des amtlichen Telefon- buches verwechselt wird.

Werden die verlangten Gebühren irrtümlich einmal überwiesen, stellt sich die oben genannte Firma auf den Standpunkt, man habe damit für zwei Jahre bestellt und sei damit auch zur Zahlung für das nächste Jahr verpflichtet.

Ich halte ein solches Verfahren für mehr als anrüchig [wir auch, die Red.].

Dr. K. E. Strumann Rothenburg 49 4400 Münster

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 40 vom 4. Oktober 1979 2605

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