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AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HESSEN
Arztdichte 1:1053
Nach Mitteilung der Kassenärztli- chen Vereinigung Hessen wurde die Bevölkerung des Landes am Jahresanfang 1980 von 4959 nie- dergelassenen Kassenärzten be- treut. Außerdem waren 314 Kran- kenhausärzte an der kassenärztli- chen Versorgung beteiligt. Im ab- gelaufenen Jahr 1979 stiegen die- se Zahlen um 79 niedergelassene und zwölf Krankenhausärzte, so daß sich zum Jahresanfang 1980 eine Arztdichte von 1:1053 ergab.
Hinzu kommen noch 101 Ärzte, die nur Verträge mit Ersatzkassen ha- ben, und 523 Ärzte, die zu be- stimmten Leistungen ermächtigt sind.
Im einzelnen hat sich im vergange- nen Jahr die Zahl der Fachärzte um 93 auf 2926 erhöht. Den stärk- sten Zugang verzeichneten die In- ternisten und Frauenärzte, wäh- rend die Zahl der Hautärzte und der Lungenärzte geringfügig zu- rückging. Zum ersten Mal seit Jah- ren gibt es in Hessen wieder drei kassenärztlich tätige Kinder- und Jugendpsychiater. — Die Zahl der praktischen Ärzte beziehungswei- se Ärzte für Allgemeinmedizin nahm im Jahre 1979 um zwei ab.
In einem Rückblick auf die siebzi- ger Jahre hat der Erste Vorsitzen-
de der KV Hessen, Dr. Gerhard Lö- wenstein, vor der Abgeordneten- versammlung der KV die Zunahme der Zahl der Kassenärzte in Hes- sen seit 1970 auf 14 Prozent bezif- fert. Dabei stieg die Zahl der Fach- ärzte um 27,5 Prozent, die der All- gemeinärzte um 1,6 Prozent. Laut Bedarfsplan hat nach Löwenstein Ende 1978 ein Bedarf von 136 Kassenärzten bestanden, woraus der Schluß zu ziehen sei, daß theoretisch alle hessischen Kas- senarztsitze innerhalb von 12 bis 18 Monaten besetzt werden könn- ten. KV-H
BADEN-WÜRTTEMBERG
Förderungsmittel für die Weiterbildung zum Allgemeinarzt
Zunächst bis Mitte 1982 stellt die Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg aufgrund von Absprachen mit den Landesver- bänden der RVO-Krankenkassen und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Württemberg För- derungsmittel für die Weiterbil- dung zum Arzt für Allgemeinmedi- zin zur Verfügung. Diese Mittel werden vom Vorstand der KV nach Maßgabe eines Statuts gewährt.
Anträge auf Förderungsmittel kann jeder als Allgemeinarzt zuge- lassene Arzt stellen, der von der
—BLÜTENLESE
Fortschritt
Immer höh're Wissenstempel, Immer richt'ger die Exempel Wie Natur es draußen treibt, Immer klüger und gescheiter Und wir kommen doch nicht
weiter, Und das Lebensrätsel bleibt.
Theodor Fontane
Bezirksärztekammer Nordwürt- temberg eine Weiterbildungser- mächtigung zum Allgemeinarzt er- halten hat und der einen Assisten- ten einstellen will, welcher sich im Besitz eines von der KV Nordwürt- temberg genehmigten Weiterbil- dungsplanes befindet. Dieser Wei- terbildungsplan kann von weiter- bildungsinteressierten Ärzten bei der KV als Voraussetzung für eine Zuschußgewährung zu den Ge- haltskosten als Assistent beantragt werden. In dem Statut ist weiter festgelegt, daß der weiterzubilden- de Arzt sich verpflichtet, die Weiter- bildung bis zur Anerkennung als Allgemeinarzt fortzuführen und sich nach Abschluß der Weiterbil- dung für die Dauer von minde- stens fünf Jahren im Gebiet der KV Nordwürttemberg als Allgemein- arzt niederzulassen. In besonde- ren Fällen kann jedoch der Vor- stand der KV von den Regelungen dieses Statuts abweichen. KV-NW
Kiret-TOL
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