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Archiv "Richtwerte für die Personalbesetzung der Krankenhäuser: Verfahrene Situation" (13.03.1980)

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NACHRICHTEN

Richtwerte für

die Personalbesetzung der Krankenhäuser:

Verfahrene Situation

Die Diskussion um die personel- le Besetzung der Krankenhäuser ist wieder in Gang gekommen.

Die Bundesärztekammer brachte jüngst ihre Sorge darüber zum Ausdruck, daß bei Wirtschaftlich- keitsprüfungen, Pflegesatzver- handlungen und im Pflegesatzge- nehmigungsverfahren nicht selten noch immer die Anhaltszahlen der Deutschen Krankenhausgesell- schaft für die Besetzung mit Ärz- ten und Pflegekräften vom 19.

September 1969 zugrunde gelegt werden: Damit wird künstlich Per- sonalknappheit programmiert. Al- lein unter dem Aspekt der Kosten- dämpfung ist dies zwar folgerich- tig: Da die Personalkosten inzwi- schen etwa drei Viertel der gesam- ten Betriebskosten im Kranken- haus ausmachen, kann man, wenn man nachhaltig sparen will, in der Tat hier am leichtesten mit sicht- barem Erfolg ansetzen. Man macht es sich dann allerdings in der Sache selbst recht leicht.

Denn Anhaltszahlen sollten nie als ein fester Wert verstanden wer- den.

Zu Beginn der Kostendämpfungs- euphorie hatte die Gesundheitsmi- nisterkonferenz Mitte der 70er Jahre alle Sparwilligen gleichwohl zu einem solchen Verhalten mehr oder weniger deutlich aufgefor- dert. Allerdings — schon vor mehr als Jahresfrist — hat sie, wenig- stens offiziell, individuellere Be- trachtungsweisen angeraten. Die Personalbemessung solle sich nicht mehr ausschließlich an den Anhaltszahlen von 1969 orientie- ren, sondern in gleicher Weise die durch die medizinische Entwick- lung bedingten Änderungen des Personalbedarfs berücksichtigen.

Diese Entwicklung seit 1969 ist in der Tat das Hauptproblem der der- zeitigen Personalsituation. Dies gilt gleichermaßen für den ärztli-

chen wie für den pflegerischen Dienst. Vor allem im ärztlichen Be- reich genügt es nicht mehr, den seit 1969 eingetretenen Änderun- gen mit linearen prozentualen Zu- schlägen zu begegnen, etwa in Anpassung an die veränderte tarif- rechtliche Situation des Kranken- hauspersonals. Notwendig sind vielmehr auch strukturelle Anpas- sungen, die je nach Gebiet und Teilgebiet der Medizin unter- schiedlich sind, um der Fülle neu- er arbeitszeitaufwendiger Metho- den gerecht zu werden.

Medizinische Entwicklung bedingt Änderungen in der Personalstruktur

Nennen wir nur die Fortschritte und erhöhten personellen Anfor- derungen in der Anästhesie und Intensivmedizin oder die vielen Operationsmethoden, die seit 1969 mehr und mehr in den Alltag der Krankenhäuser eingezogen sind. Hinzuweisen ist ebenso auf die großen Fortschritte im Bereich der konservativen Medizin mit ih- ren zahlreichen neuen Erkenntnis- und den sich daraus ergebenden Hilfsmöglichkeiten für die Patien- ten. Schließlich sei auch die Peri- natologie erwähnt, bei der immer neue Hilfen für die Gesundheit von Mutter und Kind erschlossen und letztlich damit auch Beiträge zur weiteren Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit geleistet werden. All diesen Anforderungen werden die Anhaltszahlen von 1969 auch in einer fortgeschriebe- nen Form nicht gerecht.

Zur Zeit wird auf verschiedenen Ebenen zwischen den Beteiligten

— Krankenhausträger, Kostenträ- ger, Ärzteschaft und staatliche Stellen — über neue Empfehlungen für die personelle Besetzung der Krankenhäuser diskutiert. Hierbei ist auch das Forschungsvorhaben mit dem zungenbrecherischen Na- men „Personalbedarfsberech- nungsverfahren" zu erwähnen, das von Kundigen mit den Buch- staben „PBBV" abgekürzt wird.

Dieses angeblich mit sieben Mil-

lionen DM ausgestattete For- schungsvorhaben wird vom Bun- desarbeitsministerium gesteuert und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lan- des Nordrhein Westfalen federfüh- rend betreut.

Alle Beratungen, wo auch immer sie geführt wurden, haben bisher jedoch noch zu keinem greifbaren Ergebnis geführt. Hinsichtlich des Forschungsvorhabens PBBV be- stehen im Gegenteil unter den mit- wirkenden Gruppierungen über- einstimmend Zweifel an der Rich- tigkeit des methodischen Ansat- zes und der praktischen Durchfüh-

rung.

Der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, hat am 13. Februar, nach Beratung im Vorstand der Bundesärztekam- mer, kritisch zu diesem For- schungsvorhaben PBBV Stellung genommen. Die Bundesärztekam- mer habe zwar, so schrieb Dr. Vil- mar an die Staatssekretärin Anke Fuchs im Bundesarbeitsministe- rium, den Ansatz dieses For- schungsvorhabens —zu objektiven Kriterien über die Zahl der benö- tigten Mitarbeiter im Krankenhaus entsprechend der dort erbrach- ten Leistung zu kommen — stets als vielversprechend angesehen, wenn man sich auch der Proble- matik einer auch nur einigerma- ßen sachgerechten Definition des Leistungsbegriffs bewußt gewe- sen sei. Inzwischen bestehen aber

so Vilmar — erheblich Zweifel an den Untersuchungsmethoden, die speziell für den krankenhausärztli- chen Bereich angewandt wurden.

Es gebe vielfache Kritik wegen des Mangels an Erfahrungen bei den Untersuchungsgruppen, der Art der Erhebung und der Bewertung der aufgenommenen Fakten.

In den projektbegleitenden Aus- schüssen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gebil- det wurden, haben die Beteiligten in der Vergangenheit immer wie- der versucht, die grundsätzliche Einstellung und ihre Bedenken deutlich zu machen. Dabei mußte

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jedoch festgestellt werden, daß die Argumente der Ärzteschaft, so- weit sie überhaupt vorgebracht werden konnten, speziell von Ver- tretern des Bundesarbeitsministe- riums, aber auch von Vertretern einiger Bundesländer, allenfalls zur Kenntnis genommen, nicht je- doch ihrem Gewicht entsprechend für die weitere Planung des Vorha- bens, insbesondere durch Ände- rung des Verfahrens, berücksich- tigt wurden. Nach Meinung der Bundesärztekammer ist ohne eine grundsätzliche Änderung in der Einstellung der Vertreter von Bund und Ländern die weitere Mit- arbeit an dem Projekt PBBV in Frage gestellt. Eine Weiterführung wäre nur dann sinnvoll und mög- lich, wenn eine eingehende Dis- kussion der Argumente der Ärzte- schaft in mehreren, ausschließlich zur Behandlung dieser Frage an- beraumten Sitzungen des vorha- benbegleitenden Ausschusses auf Bundesebenen stattfinden könnte und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen würden. Falls das Forschungsvorhaben überhaupt sinnvoll weitergeführt werden.soll, muß es zu Veränderungen der Me- thodik und Auswertung kommen.

Auch die anderen Beteiligten hal- ten mit Kritik nicht zurück. So ha- ben die Bundesverbände der ge- setzlichen Krankenkassen — ge- stützt auf ein wissenschaftliches Gutachten — 'Ende Januar 1980 dem Veranstalter von PBBV mitge- teilt, daß sie unter den derzeitig gegebenen Bedingungen nicht mehr an dem Forschungsvorha- ben mitwirken würden. Die Ge- werkschaft ÖTV kam in einem Brief zu der Auffassung, daß das Forschungsvorhaben so nicht wei- tergeführt werden kann. Und bei den Krankenhausträgern ist man offensichtlich auch in besonde- rem Maße kritisch eingestellt.

Andererseits kommen aber auch die übrigen Verhandlungen, die bilateral oder multilateral zwi- schen den Beteiligten geführt wer- den, nicht so recht voran.

Die Situation ist also verfahren. Er- gebnisse sind für die nächste Zeit

Falsche Vorgaben

Werden 7,5 Millionen DM Steu- ergelder sinnlos verschwen- det? Diese Frage stellten sich am 3. März 1980 in einer ge- meinsamen Sitzung die Ver- bände der Krankenhausträger und der im Krankenhaus be- schäftigten Berufsgruppen zum Forschungsvorhaben „Perso- nalbedarfsberechnungsverfah- ren — PBBV", das von der Bun- desregierung finanziert und von sechs Bundesländern durchgeführt wird.

In einer gemeinsamen Ent- schließung äußerten die folgen- den Verbände massive Kritik an dem bisherigen Vorgehen in- nerhalb des Forschungsprojek- tes: Deutsche Krankenhausge- sellschaft. Düsseldorf; Bundes- ärztekammer, Köln: Gewerk- schaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Stutt- gart; Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands. Düsseldorf; Marburger Bund, Bundesverband, Köln;

Fachvereinigung der Verwal- tungsleiter deutscher Kranken- anstalten, Marl; Arbeitsgemein- schaft deutscher Schwestern- verbände, Bonn; Deutscher Be- rufsverband für Krankenpflege, Frankfurt.

In der Entschließung heißt es:

„Mit dem PBBV soll ein allge- mein anerkanntes Verfahren zur Berechnung des leistungs- bezogenen Personalbedarfs in den Krankenhäusern entwickelt werden. Dieses Ziel wird jedoch verfehlt werden, wenn — wie

nicht zu sehen. Als vorläufige pragmatische Maßnahme ange- sichts dieser prekären Situation hat die Bundesärztekammer nun- mehr vorgeschlagen, die Gesund- heitsministerkonferenz solle so schnell wie möglich die Anwen- dung zumindest der Anhaltszah- len der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft für die Besetzung mit Ärzten und Pflegekräften vom 9.

September 1974 empfehlen. Diese Zahlen sind zwar auch schon sechs Jahre alt, in ihrem struktu- rellen Aufbau jedoch wesentlich besser der Entwicklung der Medi-

bisher — Kritik und Rat der Sachverständigen aus den Ver- bänden nicht ausreichend ge- hört und berücksichtigt .wer- den. Es besteht die Gefahr, daß die vorgegebenen Untersu- chungsmethoden nicht nur un- zureichend, sondern auch falsch sind und damit zwangs- läufig zu falschen Ergebnissen führen. Die Verbände fordern ausreichende Mitwirkung so- wie Abänderung der bisher auf- getretenen nachteiligen Ent- wicklung. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen Zielsetzung, Methoden und Verfahrenstech- niken in der Untersuchung und die Koordinierung der Teilpro- jekte. Die Verbände fordern die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf. unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen.

daß bei dem weiteren Unter- suchungsgang unter anderem krankenhausindividuelle und krankenhausspezifische Ar- beitsabläufe sowie unter- schiedliche Gegebenheiten hin- reichend berücksichtigt wer- den.

Nur unter Berücksichtigung der gravierenden Einwände der Sachverständigen kann das Forschungsvorhaben dazu bei- tragen, auch künftig eine wirk- same Versorgung der Patienten im Krankenhaus unter Ge- sichtspunkten der Humanität, der Leistung und der Kosten zu sichern. Die Verbände weisen darauf hin, daß bei weiterer Nichtbeachtung ihrer sachli- chen Einwände ihre künftige Mitarbeit an diesem Vorhaben infrage steht." EB

zin angepaßt als die 69er Empfeh- lungen. Deshalb erschien es der Bundesärztekammer vertretbar, sich für die Anwendung dieser Zahlen bei allen Personalüberle- gungen einzusetzen, wie dies gleichgerichtet auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und an- dere ärztliche Organisationen be- schlossen haben. Die Anhaltszah- len von September 1974 sollten je- denfalls dann so lange gelten, bis eine Einigung über eine neue, von allen Beteiligten gemeinsam ge- tragene Empfehlung herbeige- führt sein wird. GV/DÄ

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