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Archiv "Neuer Auftrieb für die Allgemeinärzte: Deutscher Hausärztetag in Goslar begrüßt KBV-Initiative" (10.10.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

TAGUNGSBERICHT

B

ei den Verantwortlichen des Berufsverbandes der Prakti- schen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) ist an die Stelle des Wech- selbades zwischen berufspoliti- schem Fortschritt, Resignation und Rückschlägen jetzt offenbar in eine Phase des verhaltenen Optimismus getreten: Der vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 14. September beschlossene Vorschlag, den Zugang zur kas- senärztlichen Tätigkeit über ei- ne geänderte Bedarfsplanung zu steuern, könnte nach den In- terpretationen des BPA wäh- rend des 7. Deutschen Hausärz- tetages (am 28./29. September) in der Lage sein, der festgefah- renen Diskussion um die ärzt- liche Aus- und Weiterbildung ei- ne neue Richtung zu geben. Zu- dem verspricht sich der „Prakti- kerverband" durch eine revi- dierte Bedarfsplanung und eine intensive Förderung der haus- ärztlichen Tätigkeit eine besse- re Aufgabenabgrenzung zwi- schen in der Primärversorgung tätigen qualifizierten Allgemein-/

Hausärzten einerseits und der Gruppe der Spezialisten ande- rerseits.

Vorrangiges Projekt

Der BPA wertet die Zeichen der Zeit als besonders günstig, ohne jedoch heute schon in einen

„österlichen Jubel" auszubre- chen (so Dr. Helmuth Klotz, BPA-Bundesvorsitzender in sei- nem Grundsatzreferat). Der KBV-Vorschlag müsse in der kommenden (KBV-)Legislatur- periode vorrangig realisiert wer- den. Nach Überzeugung des BPA müsse das strukturpoliti- sche Konzept mit einer Reihe weiterer flankierender Maßnah- men verbunden werden, um tat- sächlich einen „Aufbruch nach neuen Ufern" zu bewirken. Not- wendig sei vor allem, die Weiter- bildungsordnungen der Länder inhaltlich darauf abzustellen.

Nur so könnte das „heillose

Neuer Auftrieb für die

Allgemeinärzte

Deutscher Hausärztetag in Goslar begrüßt KBV-Initiative

Durcheinander" bei der Nieder- lassung und die „völlig unbefrie- digende Abgrenzung" der ein- zelnen Ärztegruppen beseitigt werden (so BPA-Hauptge- schäftsführer Dieter R. Adam).

Immerhin: Die BPA-Delegierten lobten die Vorzüge des KBV- Lenkungsmodells: Würde die regionale, auf Bevölkerungs- gruppen bezogene Bedarfspla- nung durch eine sektorale Be- darfsplanung zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung er- gänzt, so könne mit Hilfe einer darauf aufbauenden Kassenarzt- zulassung die Verteilung nach- rückender Ärzte so nach dem

„Überlaufprinzip" gelenkt und gesteuert werden, daß mittel- bis langfristig die Zielvorstel- lung von 60 Prozent Hausärzten zu 40 Prozent Spezialisten er-

reicht wird. Mit diesem Modell könnten darüber hinaus die ver- fassungsrechtlichen Probleme einer Pflichtweiterbildung für al- le Kassenärzte umgangen wer- den. Denn der Zugang zur Kas- senarztpraxis bliebe grundsätz- lich offen, lediglich die regiona- le und gebietliche Richtung der Zulassungsströme wäre durch den Bedarfsplan vorgezeichnet.

Und die Möglichkeit, ein be- stimmtes Leistungsspektrum zu erbringen, wäre von der nachge- wiesenen Qualifikation als Haus- arzt (mit bestimmten Weiterbil- dungsanforderungen) abhängig.

Ein weiterer Vorteil des KBV- Modells: Es vermeidet eine tota- le Zulassungssperre und oder

die Rückkehr zu einer bestimm- ten Verhältniszahl (wie vor dem Karlsruher Urteil vom 23. März 1960). Ebenso würde der unbe- grenzten Niederlassungsfreiheit Einhalt geboten. Sie bringe ge- rade die allgemeinärztlichen Praxen ins Hintertreffen und führe zu einem „ruinösen Wett- bewerb" vor allem bei kleinen und mittleren Praxen.

Von den beiden im Vorstand der KBV erörterten Steuerungsmo- dalitäten befürwortet der BPA die „igidere": Diese sieht vor, die Weiterbildung zum Allge- meinarzt von bislang vier auf drei Jahre zu verkürzen (eine Reduzierung der Weiterbil- dungszeiten müsse nach BPA- Gusto aber auch für alle ande- ren Gebiete gefordert werden).

Die Kassenarzt-Bezeichnung

„Hausarzt" sollten künftig nur diejenigen aufs Schild schrei- ben dürfen, die eineinhalb Jahre internistische Weiterbildung an der Klinik und ein halbes Jahr bei einem niedergelassenen Arzt absolviert haben. Das zu- sätzliche Angebot, eine minde- stens sechs Jahre währende Tä- tigkeit — etwa als Juniorpartner- in der Praxis eines voll zugelas- senen Kassenarztes mit einer hausärztlichen Weiterbildung gleichzusetzen, würde zwar das Gebot der Zulassungsfreiheit beachten, könnte aber viele Aspiranten davon abhalten, eine obligatorische und kurrikular gestaltete vierjährige Weiterbil- dungszeit zu durchlaufen.

Statt „AiP":

Mehr Partnerschaften

Immerhin hätte auch das Senior- Junior-Partnerschaftsmodell ge- genüber dem „Arzt im Prakti- kum" (wie in der geplanten No- velle zur Änderung der Bundes- ärzteordnung vorgesehen) den Vorzug, daß der Praxisassistent als voll approbierter Arzt wie je- der selbständig und eigenver- antwortlich tätige Arzt die Gren- zen seines Tuns selbst erkennt und bestimmt. Dagegen legt Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 41 vom 10. Oktober 1984 (25) 2949

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Hausärztetag

ausschließlich der aufsichtsfüh- rende „Chef" die Grenzen des ärztlichen Tuns und Handelns im Rahmen des zweijährigen Arztpraktikums fest. Insofern wünscht sich der Praktikerver- band, daß die Entwürfe einer neuen Bundesärzte- und Appro- bationsordnung in den parla- mentarischen Gremien abge- lehnt werden, wenngleich das Bundeskabinett am 11. Septem- ber beschloß, den Gesetzent- wurf zur Ärzteordnung weitge- hend unverändert und trotz Be- denken der Länder im Bundes- tag einzubringen. Mögliche Fehlinterpretationen und Miß- verständnissen, der BPA wolle das „holländische System" im- portieren, beugte der stellver- tretende BPA-Vorsitzende, Dr.

Klaus-Dieter Kossow, Ach im- Uesen, vor: „Wir präferieren ei- nen eigenen Weg, zugeschnit- ten auf die bundesdeutschen

Probleme. Der Hausarzt soll nicht, wie im holländischen Sy- stem, als alleinige und erste An- laufstelle sowie als omnipoten- ter Patientenverteiler fungieren.

Dies wäre hierzulande nicht machbar und sowohl aus ge- sundheitspolitischen als auch aus finanziellen Gründen abzu- lehnen." Indes befürwortet er ei- ne klare Abgrenzung dergestalt, daß dem Hausarzt die Aufgabe der Koordination im Gesamtsy- stem zugewiesen wird und nicht, wie bisher, zunehmend ei- nem Team von Spezialisten.

Wie bereits im „Hausarztpapier"

des BPA beschrieben, fällt den Kassenärztlichen Vereinigun- gen die Rolle zu, die hausärzt- liche Tätigkeit so klar zu definie- ren und von anderen ärztlichen Berufsfeldern abzugrenzen, da- mit sich jeder Arzt bereits zu Be- ginn seiner Berufskarriere in selbständiger Stellung für ein umrissenes Gebiet entscheiden kann.

Dieses allgemein-/hausärztliche Plädoyer machte es leicht, auch einigen SPD-Vorstößen und -Diktionen Beifall zu zollen. Un- eingeschränkt unterstützt der

BPA einen am 18. Juli 1984 ein- gebrachten SPD-Entwurf, der ei- ne abgeschlossene allgemein- ärztliche Weiterbildung für eine kassenärztliche Tätigkeit als Hausarzt als obligatorisch er- klärt. Insofern will auch der BPA Versuchen entgegentreten, die qualitativen Probleme im Zu- sammenhang mit der sogenann- ten Ärzteschwemme als Hebel zu benutzen, um das Qualitäts- problem in der hausärztlichen Versorgung zu lösen (so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Fuchs, in einem Grußtelegramm an den Hausärztetag).

Honorarpolitische Beigaben Die „flankierenden Maßnah- men" zur Reform der Bedarfs- planung und zur Aus- und Wei- terbildung müßten, so der BPA, notwendigerweise auch hono- rarpolitischen Tiefgang haben.

Der „Auszehrung" der allge- meinärztlichen Praxis und einer weiteren Expansion von „Allge- meininternisten" müsse Einhalt geboten werden. Denn: Allein im Zeitraum vom dritten Quartal 1979 bis zum vierten Quartal 1983 seien die Fallzahlen bei den Allgemeinärzten/prakti- schen Ärzten um 10,7 Prozent ge- sunken. Zudem seien die Origi- nalscheine bei den Allgemein- ärzten infolge einer vermehrten Primärinanspruchnahme der Ge- bietsärzte um 3,5 Prozent zurück- gegangen. Die primäre Inan- spruchnahme der Gebietsärzte führe zwangsläufig zur Zunahme der Sekundärscheine, denn die Beschränkung auf das Fachge- biet des direkt vom Patienten auf- gesuchten Gebietsarztes veran- lasse eine ständig zunehmende Überweisungstätigkeit.

Trotz der Rückschläge bei der Praktizierung der neuen Gebüh- renordnungsziffer 65 b in der

Ersatzkassen-Gebührenord- nung baut der BPA darauf, daß im Bereich der RVO-Kranken- kassen doch noch eine spezielle

Hausarztgebühr abrechenbar.

wird. Auch ein „Hausarztschein"

steht zur Diskussion. Eine Bera- tungsgebühr für die „Beratung in der tiefen Nacht", die Mög- lichkeit, kurative neben präven- tiven Leistungen gleichzeitig ab- zurechnen, oder eine spezielle GOÄ-Ziffer für gesundheitsbera- terische Tätigkeit seien geeig- net, präventive Leistungen flä- chendeckend auszubauen (die Modellversuche in Mettmann, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen lassen hoffen).

Die angekündigte Wende in der kassenärztlichen Strukturpolitik müsse auch daran gemessen werden, wie die Honorarpolitik auf dem Laborsektor wieder ins Lot gebracht werde. Abgelehnt wird die „bayerische Lösung", die den hausärztlich tätigen In- ternisten gegenüber den Allge- meinärzten und Praktikern vor- aussichtlich begünstigt. Nach ei- ner von der KV Bayern beschlos- senen Verteilungsregelung (vom 30. Juni) kann der hausärztlich tä- tige Internist — bei einem Über- weisungsanteil von unter 20 Pro- zent — die doppelte Summe von

Laborpunkten abrechnen wie sein allgemeinärztlich tätiger Kollege — bei faktisch gleicher Praxisführung und bei vergleich- barer Klientel. Wenn schon beab- sichtigt sei, die Apparatemedizin

honorarmäßig zurückzustutzen, so sollten, wie es das „hessische Modell" vorsieht, alle laborärzt- lich tätigen Kollegen unabhängig von der Facharztgruppe nach gleichen Prinzipien „rasiert"

werden. Keinesfalls will der BPA widerspruchslos Versuche „klei- nerer Spezialistengruppen" hin- nehmen, durch überzogene so- genannte Qualitätsanforderun- gen „Monopolpositionen" auf- zubauen. Dies gelte insbesonde- re bei der Abwehr einer Be- schneidung der Teil-Radiologie oder für die Forderung, präven- tivmedizinische Abrechnungs- ziffern für spezielle Arztgruppen oder gar paramedizinische Beru- fe (Hebammen) u. a. zu reservie- ren. Harald Clade 2950 (26) Heft 41 vom 10. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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