Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
nommen keiner oder nur sehr we- nige wollten.
Dr. Löwenstein:
Vorgeschmack der Planwirtschaft Zur Einstimmung in das Referat von Professor Dr. Rohrmoser hatte der Erste Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Vereinigung Hessen, Dr.
Gerhard Löwenstein, in großen Li- nien nachgezeichnet, wie die freie Berufsausübung des Arztes im Lauf der Zeit und besonders durch das „Kostendämpfungsgesetz"
mehr und mehr beeinträchtigt worden sei.
Der deutliche Kompetenzzuwachs bei der Institution Krankenkasse, die Institutionalisierung, habe ei- nen Beigeschmack von Verstaatli- chung. „Denn für uns läuft es auf das gleiche hinaus, ob eine Institu- tion als Staatsbeauftragte unsere Freiheit einengt oder der Staat selbst", sagte Dr. Löwenstein. Au- ßer der Planung erlebe die Ärzte- schaft bereits einen Vorge- schmack von Planwirtschaft. Ein- jahrespläne schrieben ihr vor, um wieviel Prozent maximal Honorar und Arzneiverbrauch steigen dürf- ten. „Und Planwirtschaft pflegt ja im allgemeinen symptomatisch zu sein für Sozialismus." Man könne es den Ärzten nicht verübeln, wenn sie nach solchen Gesetzen eine Weiterentwicklung in dieser Richtung befürchteten. Di
GLOSSE
Vier minus
Ein einfaches Rechenexempel: zu- erst dürfen zwei „Anwälte" je eine Erklärung abgeben, dann dürfen sie jeweils vier Experten als „Zeu- gen" befragen, und zuletzt haben sie noch ihre Schlußplädoyers.
Wenn all dies — dazu noch Einfüh- rung, Abstimmungen der Jury und der sonstige Rahmen — innerhalb von 45 Minuten Fernsehsendezeit untergebracht werden muß, dann bleiben für jede Expertenbefra- gung etwa drei Minuten. Dies könnte sogar ausreichen, voraus- gesetzt, die „Anwälte" beherrsch- ten die Kunst des Ausfragens und versuchten nicht, ganze State- ments in die Fragen einzuwickeln.
Denn nur eine mißverstandene Frage, eine gründlich überlegte und begründete Antwort genügen schon, um die Stoppuhr-Ausge- wogenheit von Emil Obermanns
„Pro und Contra" über den Hau- fen zu werfen.
So geschah es auch bei der Be- handlung des Themas „Medizini- sche Behandlungsfehler" (am 15.
September, also in engem zeitli- chem Zusammenhang mit dem Deutschen Juristentag, auf dem das gleiche Thema zur Debatte stand). Aber den schwierigen Teil-
aspekten des Problems kann diese Form der Behandlung ganz ein- fach nicht gerecht werden. Wie viele Zuschauer mögen überhaupt bemerkt haben, daß es eigentlich gar nicht um das Thema „Behand- lungsfehler" ging, sondern nur um die Teilfrage, ob andere gesetzli- che Regelungen (genauer gesagt:
ob eine von dem Stuttgarter Jour- nalisten Krautkrämer propagierte rechtliche Konstruktion) erforder- lich seien oder nicht?
So sollte man auch dem „Abstim- mungserfolg" des Bundesärzte- kammer-Justitiars, Dr. Rainer Hess, und des BÄK-Präsidenten, Dr. Karsten Vilmar, nicht zuviel Be- deutung beimessen: für eine Bei- behaltung der bestehenden Rege- lung — innerhalb derer die neuen Schlichtungs- beziehungsweise Gutachterstellen bei den Ärzte- kammern bereits beträchtliche Er- folge aufzuweisen haben — waren am Beginn der Sendung vier, am Ende acht der 25 Mitglieder der
„Jury". Die übrigens weder ein Wort sagen noch anscheinend sich beraten dürfen und von de- nen man auch nicht weiß, auf Grund welcher Informationen sie eigentlich am Beginn der Sendung abstimmen.
Krautkrämers Ergebnis war also vier minus — das entspricht der Ge- samtnote, die man dieser Sendung geben müßte. gb
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2254 Heft 40 vom 5. Oktober 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT