ie Erfahrungen mit dem Ein- satz medizinischer Patienten- karten in verschiedenen Re- gionen sind positiv. Eine allgemeine Akzeptanz dieser erweiterten Chip- karte ist jedoch nicht erzielt worden, weil die entsprechenden Rahmenbe- dingungen noch fehlen. Die „Arbeits- gemeinschaft Karten im Gesund- heitswesen“, Köln, hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die seit 1994 gesetzlich eingeführte Krankenver- sichertenkarte (Chipkarte) zu me- dizinischen Patientenkarten zu er- weitern. Erforderlich sei es aller- dings, gesetzli-
che Rahmen- bedingungen dafür zu schaf- fen, daß künf- tig eine neue Generation von Prozessorkar- ten eingesetzt wird – statt der bisher inhalt- lich begrenzten Speicher-Chip- karte.
Die Arbeitsgemeinschaft plä- diert dafür, in § 291 Sozialgesetz- buch V (SGB V) eine Experimentier- klausel einzuführen, um vertraglich abgesicherte Modellversuche verein- baren zu können. Der Erfahrungs- bericht der Arbeitsgemeinschaft ist vom Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung (ZI), Köln, verantwortlich erstellt worden.
Die bisherigen neun Feldversu- che waren nur begrenzt aussagefähig, weil sie zumeist zeitlich befristet wa- ren, inzwischen beendet sind oder in Kürze beendet werden. Die Chipkar- te enthält zu speichernde Dateninhal-
te, die im Gesetz (§ 291 SGB V) ab- schließend geregelt sind, so daß keine Ergänzungen und Variationen auf vertraglicher Basis möglich sind. Zu- dem ist die Umrüstung auf eine neue Kartentechnologie erforderlich, bei der Mikroprozessoren integriert wer- den, die mit Hilfe gesonderter Daten- speicher auf freiwilliger Basis sowohl medizinische Daten als auch Arznei- mitteldaten speichern, die von den zu- griffsberechtigten Ärzten und Apo- thekern gelesen werden können.
Das Zentralinstitut veranschlagt Umstellungskosten auf mikropro- zessorbestückte Chipkarten auf rund 500 Millio- nen DM (ohne die Kosten für Health Profes- sional Cards).
Bei den meisten Feldversuchen fanden die Chip- karten nicht die notwendige Ak- zeptanz und kei- nen flächen- deckenden Einsatz. So beteiligten sich beispielsweise an dem Test mit der Pa- tientenkarte/Apothekenkarte im Be- reich der Kassenärztlichen Vereini- gung Koblenz, der von der Bundes- vereinigung der Deutschen Apothe- kerverbände (ABDA) gemeinsam mit dem Zentralinstitut in Gang ge- setzt wurde, lediglich 39 von 127 Ver- tragsärzten und 16 von 22 Apotheken im Stadtgebiet Neuwied (rund 50 000 Einwohner). Bei diesem Test wurden folgende Daten in den Mikroprozes- sor-Chip integriert: das anamnesti- sche Krankheitsprofil des Versicher- ten, Dauerdiagnosen, Operationen,
Impf- und Röntgenstatus sowie die verordneten Arzneimittel. Dabei wur- de auch der Europäische Notfallaus- weis berücksichtigt.
Erweiterter Einsatzradius
Um den Einsatzradius und die Ausssagefähigkeit der Chipkarte zu erweitern, sind folgende Funktions- erweiterungen erforderlich:
c Erweiterung der Ausweisfunk- tion durch Online-Update mit der Krankenkasse zur Gültigkeitsüber- prüfung des Versichertenverhältnis- ses mit der Möglichkeit, Versicherten- daten zu aktualisieren.
c Einführung einer Steuerungs- funktion, um die Inanspruchnahme mit Registrierung der Arztgruppe auf der Karte zu kontrollieren, für die im Quartal die freie Arztwahl ausgeübt werden darf; gegebenenfalls direk- te Online-Autorisierung durch die Krankenkasse.
c Implementierung einer Trans- portfunktion, um Papierdokumente digital auf der erweiterten Chipkarte zu speichern und an die Adressaten zu übermitteln. Diese betrifft die heute noch routinemäßig auf Papier erfaß- ten Dokumente.
c Implementierung einer Trä- gerfunktion, um den europäisch abge- stimmten Notfalldatensatz und weite- re Behandlungs- und Arzneimittelda- ten zu speichern.
c Implementierung einer Zu- griffsautorisierung durch den Patien- ten, um die kryptographischen Funk- tionen sicherzustellen, so daß ein Zu- gang zu den medizinischen Dateien nur mit Zustimmung des Patienten möglich ist. Dr. Harald Clade A-2488 (28) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 40, 8. Oktober 1999
P O L I T I K AKTUELL
Medizinische Patientenkarten
Mit Funktionserweiterungen zu mehr Effizienz
Die medizinischen Patientenkarten, die bisher erprobt wurden,
haben ihren Zweck erfüllt. Allerdings sind geänderte gesetzliche Grundlagen notwendig, um ihnen zum Routine-Einsatz zu verhelfen.
D
Verkleinerte A-Card – Modellversuch Neuwied/
Kassenärztliche Vereinigung Koblenz