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Archiv "Keine Besserstellung während des Internatsjahres" (09.05.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES

Frau Focke verteidigt das Projekt

„Tagesmütter"

Trotz starker Einwände des Be- rufsverbandes der Kinderärzte Deutschlands und Vorbehalten von anderen Seiten hält Bundesge- sundheitsminister Frau Dr. Kathari- na Focke an ihrem Projekt „Tages- mütter" fest. Ihr Parlamentarischer Staatssekretär Heinz Westphal be- gründete diese Haltung auf Anfra- ge des CSU-Abgeordneten Dr.

Heinrich Aigner u. a. wie folgt:

„Vorbehalte des Berufsverbandes der Kinderärzte mögen zwar auf Heimerziehung in der herkömmli- chen Form, eingeschränkt auch auf Kinderkrippen, zutreffen, nicht je- doch auf die Erziehung in einer Fa- milie, in der das Kind die gleiche Geborgenheit hat wie im Eltern- haus. Es handelt sich hier um eine familiennahe, familienergänzende, nicht um eine familienersetzende Maßnahme. Die Bundesregierung war auf Grund der Auswertung wis- senschaftlicher Forschungen in der Lage, das Modellprojekt sinnvoll in den Rahmen familienpolitischer Maßnahmen einzuordnen. Sie hat dabei in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Deut- schen Jugendinstitut, dem auch die wissenschaftliche Begleitung ob- liegt, gehandelt. In die wissen- schaftliche Begleitung werden auch Kinderärzte mit einbezogen."

Westphal äußerte ferner die Auffas- sung, daß die Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinderärzte zum Tagesmüttermodell in keiner Weise die Situation berücksichtige, in der Kinder unter drei Jahren heute teilweise aufwachsen müß- ten. Es helfe diesen Kindern nicht, Maximalforderungen im Sinne ei- ner wünschenswerten völligen Freistellung der Mutter für die Er- ziehung ihres Kleinstkindes aufzu- stellen, die kurzfristig nicht zu ver- wirklichen seien. Beim Tagesmüt- termodell gehe es vielmehr um die Betreuung von Kindern, die von ih- ren Müttern aus schwerwiegenden Gründen tagsüber nicht selbst be- treut werden könnten und deshalb

auf irgendeine Weise an anderer Stelle untergebracht werden müß- ten. Vor dieser Tatsache könne man nicht einfach die Augen ver- schließen, sondern es müsse nach einer Lösung gesucht werden, wie die Entwicklungschancen dieser Kinder optimal gefördert und Fehl- entwicklungen vermieden werden könnten. Das Ministerium gehe von der Tatsache aus, daß im Bundes- gebiet 700 000 erwerbstätige Mütter sich nicht voll der Erziehung ihres Kleinstkindes widmen könnten.

Diese Familien, besonders auch al- leinstehende Elternteile, seien bis- her darauf angewiesen, ihre Kinder bei Verwandten, in Kinderkrippen oder in Heimen unterzubringen.

Demgegenüber wolle das Modell

„Tagesmütter" einen wesentlich fa- miliennäheren Weg der Pflege und Erziehung von Kleinkindern anbie- ten, als dies in Krippen oder Hei- men gegeben sei.

Ältere Selbständige gehen leer aus

Erneut hat die Bundesregierung es abgelehnt, sich mit einem Zuschuß an den Finanzen der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selb- ständiger zu beteiligen. Diese Stif- tung, die mit Inkrafttreten des Ren- tenreformgesetzes von 1972 ge- schaffen wurde, soll älteren Selb- ständigen auf Antrag Zuschüsse gewähren, mit deren Hilfe sie Bei- träge zur gesetzlichen Rentenversi- cherung nachentrichten können, um in den Genuß einer ausreichen- den Altersversorgung zu gelangen.

Wie der beamtete Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums, Heinz Eicher, auf Grund einer klei- nen Anfrage des CSU-Abgeordne- ten Albert Schedl mitteilte, seien die Nachentrichtungsregelungen für Selbständige so großzügig, daß die pflichtversicherten Arbeitneh- mer für eine weitere Unterstützung dieses Personenkreises aus öf- fentlichen Mitteln kein Verständnis finden würden. Bereits im April 1973 hatte das Bundesfinanzmini- sterium die Meinung vertreten, daß die Leistungsfähigkeit der Stiftung

durch freiwillige Zuwendungen der Wirtschaft gestärkt werden sollte.

Mit der entschiedenen Haltung der Bundesregierung ist gleichzeitig der CDU/CSU-Antrag aus dem Jahr 1972 ad acta gelegt, der einen Bun- deszuschuß in Höhe von 150 Millio- nen DM für die Stiftung zur Siche- rung der Altersversorgung Selb- ständiger gefordert hatte. HC

Keine Besserstellung während

des Internatsjahres

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung dafür, den wirt- schaftlichen und sozialversiche- rungsrechtlichen Status der Medi- zinstudenten während des prakti- schen Internatsjahres wesentlich zu verbessern. Dies teilte der Par- lamentarische Staatssekretär des

Bundesgesundheitsmihisteriums, Heinz Westphal, auf Grund einer Anfrage der CDU-Bundestagsabge- ordneten und Zahnärztin Frau Dr.

Hanna Neumeister mit. Gleichzei- tig verwies der Staatssekretär auf die derzeit geltenden Bestimmun- gen zur Förderung der betreffen- den Medizinstudenten. Soweit Me- dizinstudenten Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz haben, erhalten sie Leistungen nach diesem Gesetz auch während des letzten Teiles des Studiums, das die einjährige praktische Aus- bildung in Krankenanstalten um- faßt. Westphal erklärte: „Nach der Förderungshöchstdauerverordnung vom 9. November 1972 kann Ausbil- dungsförderung bei einem Medizin- studium für einen Ausbildungszeit- raum bis zu 13 Semestern geleistet werden. Eine stärkere wirtschaftli- che und sozialversicherungsrechtli- che Sicherung im letzten Ausbil- dungsabschnitt ist jedoch nicht möglich." Bei der praktischen Aus- bildung in Hochschulkliniken und in Lehrkrankenhäusern im letzten Jahr des Medizinstudiums handelt es sich nach Darlegung der Bun- desregierung nicht um ein Prakti- kum oder ein der Referendarzeit ähnliches Ausbildungsverhältnis.

Dies ergebe sich aus dem Wortlaut

1420 Heft 19 vom 9. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES

der Bundesärzteordnung, wonach die ärztliche Ausbildung ein Stu- dium der Medizin von mindestens sechs Jahren umfaßt, . von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbil- dung in Krankenanstalten entfallen müssen.

Der Student hat aber außer etwai- gen Möglichkeiten nach dem Bun- desausbildgsförderungsgesetz keine Ansprüche auf Ausbildungs- geld, weil er nicht im Rahmen ei- nes arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegenden Ausbildungsverhält- nisses ausgebildet und tätig wird.

Wie die Bundesregierung durch ih- ren Sprecher erklären ließ, müsse dies hingenommen werden. Eine Änderung der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte sei nicht ratsam. Die Bundes- regierung erinnerte daran, daß Ziel der Reform der ärztlichen Ausbil- dung vielmehr eine Rationalisie- rung, Intensivierung und stärkere praktische Ausrichtung der Ausbil- dung gewesen sei. Diese Zielset- zungen erforderten, auf die frühere Aufgliederung der Ausbildung in Hochschulstudium und Medizinal- assistentenzeit zu verzichten und die praktische Ausbildung in das Studium zu integrieren. DÄ

Krankenhausbeirat läßt auf sich warten

Unerwartete Schwierigkeiten, die nur unter erheblichem Zeitaufwand beseitigt werden können, stellen sich nach Auskunft des Bundesge- sundheitsministeriums bei der Bil- dung des Beirats, der dem Aus- schuß für Fragen der wirtschaftli- chen Sicherung der Krankenhäuser zur Seite stehen soll. Ein Teil der Aufgaben dieses Beirats ist noch nicht zwischen Bund und Ländern abgeklärt worden, obwohl ein Dis- kussionsentwurf für eine entspre- chende Rechtsverordnung schon seit 15. Mai 1973 vorliegt. Die Inter- essengruppen, die im Beirat mitwir- ken sollen, haben allerdings inzwi- schen bereits Gelegenheit gehabt, zu den sie betreffenden Fragen

Stellung zu nehmen. Dies gilt ins- besondere zur Frage der Entwick- lung eines Kontenrahmens, zum Selbstkostenblatt und zu einzelnen Auslegungsproblemen des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes. In den nach der Bundespflegesatzver- ordnung eingesetzten Ausschüssen auf Landesebene haben sie eben- falls die Möglichkeit, auf die Fest- setzung der Plegesätze Einfluß zu nehmen. Mit der Errichtung des Beirats ist zu rechnen, sobald die Meinungsunterschiede zwischen Bund und Ländern ausgeräumt sind. Diese Auskunft erteilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Heinz Westphal, auf eine mündliche An- frage des Abgeordneten und ge- sundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. HC

Haushaltshilfe

mit Schwierigkeiten

Die neue Verpflichtung der sozia- len Krankenversicherung, in be- stimmten Fällen eine Haushaltshilfe zu stellen oder zu finanzieren, be- reitet offenbar einige Schwierigkei- ten. So äußerte der SPD-Abgeord- nete Dr. Wilhelm Nölling die Sorge, daß die Krankenkassen diese mit Wirkung vom 1. Januar 1974 einge- führte neue Leistung restriktiv handhaben und beispielsweise Zahlungen von Haushaltshilfe mit Hinweis auf andere Träger ablehn- ten.

Der Parlamentarische Staatssekre- tär des Bundesarbeitsministeriums, Helmut Rohde, erklärte dazu, daß die Bundesregierung bisher noch keinen derartigen Hinweis erhalten habe. Auf jeden Fall werde er aber die Aufsichtsbehörden der Träger der Krankenversicherung darauf aufmerksam machen, daß die Ver- sicherten jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe haben.

Gleichzeitig werde er die Aufsichts- behörden bitten, bei den Kranken- kassen — soweit erforderlich — auf die Erfüllung der gesetzlichen

Ansprüche hinzuwirken. Zu der von Nölling zum Ausdruck gebrachten Sorge, daß die begünstigten Fami- lien nicht genug über den Inhalt des Leistungsverbesserungsgeset- zes wüßten, erklärte Rohde, daß bereits in zahlreichen Veröffent- lichungen auf diese Leistungsver- besserung hingewiesen worden sei. Außerdem verteile das Bundes- arbeitsministerium ein Faltblatt zur Unterrichtung der breiten Öffent- lichkeit.

Nach dem „Leistungsverbesse- rungsgesetz" besteht jetzt ein Rechtsanspruch auf Haushaltshilfe bei Kur- oder Krankenhausaufent- halt, wenn der Versicherte oder sein Ehegatte den Haushalt nicht weiterführen können und in dem Haushalt ein Kind unter acht Jah- ren oder ein behindertes oder auf Hilfe angewiesenes Kind lebt und eine andere im gleichen Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Ebenso wurde die Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter acht Jahren eingeführt. Bei Ver- dienstausfall wird für längstens fünf Arbeitstage in jedem Kalen- derjahr für die Pflege jedes Kindes unter acht Jahren Krankengeld ge- zahlt.

Krankenhaus-

finanzierungsgesetz wird nicht geändert

Die Bundesregierung strebt keine Änderung des im Jahre 1973 in Kraft getretenen Krankenhausfi- nanzierungsgesetzes an. Dies geht aus einer Antwort des Parlamenta- rischen Staatssekretärs des Bun- desgesundheitsministeriums, Heinz Westphal, auf Grund einer Anfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Anton Pfeiffer hervor. Der Abgeordnete regte eine Novellierung im Rahmen des Krankenhauslastenausgleichs dahingehend an, daß ein Teil der Gelder, welche diejenigen Städte und Landkreise zu entrichten ha- ben, die wegen eines in der Nähe liegenden Universitätsklinikums auf den Bau eigener Krankenhäuser

1422 Heft 19 vom 9. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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