Die Information:
Bericht und Meinung
Kein Rechtsanspruch auf Bestellung
zum Durchgangsarzt
1. Da sich der Aufgabenkreis des Durchgangsarztes im wesentlichen auf Funktionen außerhalb der
„Durchführung der Heilbehand- lung" erstreckt, kann ein Anspruch auf Bestellung zum Durchgangsarzt nicht auf die Vorschrift des § 557 Abs. 2 Satz 2 RVO gestützt werden, die nur die Beteiligung an der be- rufsgenossenschaftlichen Heilbe- handlung vorsieht.
2. Auch das Abkommen Ärzte/Be- rufsgenossenschaften bietet keine Anspruchsgrundlage auf Bestellung zum Durchgangsarzt, weil in ihm nicht vorgesehen ist, daß ein Arzt, der die Voraussetzungen erfüllt, zum Durchgangsarzt bestellt wer- den muß.
3. Das Grundrecht auf freie Berufs- wahl (Art. 12 Satz 1 GG) wird durch die Regelung des Durchgangsarzt- verfahrens nicht verletzt, da diese Regelung nicht die Berufswahl, sondern lediglich die Berufsaus- übung betrifft und die durch das Durchgangsarztverfahren vorge- nommene Beschränkung in der Be- rufsausübung durch eine Nichtbe- teiligung als Durchgangsarzt so ge- ringfügig ist, daß' sie mit einer Be- einträchtigung der Berufswahl auch nicht entfernt vereinbar ist.
4. Die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung eines Werksarztes zum Durchgangsarzt mit der Be- gründung ablehnen, daß dieser durch die Wahrnehmung des im Arbeitssicherheitsgesetz festgeleg- ten Aufgabenkatalogs für die be- triebsärztliche Versorgung daran
gehindert ist, neben seiner Werksarzttätigkeit die Aufgaben eines Durchgangsarztes voll zu er- füllen.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 1974, 2/8/2 RU 118/72
Sonntag, 23. November
10.30: „Sag' mir, wenn ich sterben muß". ZDF, Hans Dieter Schwarze
Befund: unheilbare Krankheit. Das be- trifft in diesem Fernsehfilm Norbert Zie- mek, einen durchaus witzigen, dem Le- ben zugewandten Rechtsanwalt. Zuerst will er den Befund nicht akzeptieren.Nach einer hektischen Phase — er wechselt mehrfach die Ärzte und wen- det sich dem Alkohol zu — will er
„dem lieben Gott eine letzte Frist ab- handeln". Wichtigstes Thema in diesem Film ist wohl die Hilflosigkeit einer Fa- milie gegenüber dem Sterbenden.
20.30: Paracelsus. Drittes Fernse- hen Nord, Regie: G. W. Pabst
In diesem Film aus dem Jahre 1943 spielte Werner Krauss den „Paracel- sus", Harald Kreutzberg den „Fliegen- bein" und Mathias Wiemann den„kranken Ulrich von Hutten".
Montag, 24. November
21.45: Wir brauchen euer Mitleid nicht — Sassen, ein Dorf für Behin- derte. ARD, Christopher Sommer- korn
Neue Wege in der Behandlung Behin- derter geht seit sechs Jahren die „Le- bensgemeinschaft Sassen" bei Schlitz in Oberhessen. In einem ehemaligen Hofgut leben Mongoloide, Schizophre- ne, manisch Depressive und andere Kranke zusammen mit Pflegeeltern in
„Wahlfamilien". Grundlage ist das an- throposophische Lebensbild Rudolf Steiners. Der Autor will untersuchen, ob die Arbeit in Sassen eine Alternative zur herkömmlichen Psychiatrie bietet.
Dienstag, 25. November
10.05: Schönheit vom Chirurgen
—Medizinische und juristische Aspek- te kosmetischer Operationen. DLF, Bernd Schaaf
Donnerstag, 27. November
21.00: Wem gehört mein Leben
—Fernsehspiele aus aller Welt. Drit- tes Fernsehen Bayern, Brian Clark
Aus Sendereihen
Medizin kontrovers — Diskus- sion um die Gesundheitspolitik (Das Abendstudio). BR II, 24. 11., 19.30
Untersuchungen - Diagnosen
- Rezepte (Gesundheitsmagazin Praxis). ZDF, 24. 11., 20.15 Künstliches Herz (Kongreßbe- richt aus Berlin). DLF, 24 . 11., 22.05
Gesucht: Das geringere Übel
—Der umstrittene Zugang zu den Hochschulen (Forum der Diskus- sion). BR I, 25. 11., 20.00 Die bedrohte Leber (Die Sprech- stunde — Ratschläge für die Ge- sundheit). Drittes Fernsehen Südwest — Regionalprogramm für Baden-Württemberg, 25. 11., 21.15
Medizin in der Krise (Das Abendstudio). BR II, 26. 11., 19.30
Prothesen mit Feingefühl (Pris- ma — Aktuelles aus Wissen- schaft und Technik). Drittes Fernsehen Nord, 26. 11., 21.00
Warzen (Die Sprechstunde — Ratschläge für die Gesundheit).
Drittes Fernsehen Bayern, 28.11., 21.00
Ein durch Unfall zeitlebens Gelähmter möchte aus der Klinik entlassen wer- den. Der ehemalige Bildhauer, der sei- nen Beruf nie wieder wird ausüben können, will sterben. Er möchte ande- ren und sich nicht mehr zur Last fallen.
Entgegen dem Rat der Ärzte, Sozialhel- fer und Schwestern erwirkt der Patient schließlich durch Gerichtsbeschluß das Recht auf Entlassung und hat damit die Möglichkeit zu sterben.
Samstag, 29. November
19.05: Biologie der Angst. BR II, Hansjochem Autrum
Angst und Agression werden von nahe beieinander liegenden Gehirnstrukturen kontrolliert, deren Chemismus engste Beziehungen zu vielen Psychopharma- ka hat.