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Archiv "Kein Rechtsanspruch auf Bestellung zum Durchgangsarzt" (20.11.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kein Rechtsanspruch auf Bestellung

zum Durchgangsarzt

1. Da sich der Aufgabenkreis des Durchgangsarztes im wesentlichen auf Funktionen außerhalb der

„Durchführung der Heilbehand- lung" erstreckt, kann ein Anspruch auf Bestellung zum Durchgangsarzt nicht auf die Vorschrift des § 557 Abs. 2 Satz 2 RVO gestützt werden, die nur die Beteiligung an der be- rufsgenossenschaftlichen Heilbe- handlung vorsieht.

2. Auch das Abkommen Ärzte/Be- rufsgenossenschaften bietet keine Anspruchsgrundlage auf Bestellung zum Durchgangsarzt, weil in ihm nicht vorgesehen ist, daß ein Arzt, der die Voraussetzungen erfüllt, zum Durchgangsarzt bestellt wer- den muß.

3. Das Grundrecht auf freie Berufs- wahl (Art. 12 Satz 1 GG) wird durch die Regelung des Durchgangsarzt- verfahrens nicht verletzt, da diese Regelung nicht die Berufswahl, sondern lediglich die Berufsaus- übung betrifft und die durch das Durchgangsarztverfahren vorge- nommene Beschränkung in der Be- rufsausübung durch eine Nichtbe- teiligung als Durchgangsarzt so ge- ringfügig ist, daß' sie mit einer Be- einträchtigung der Berufswahl auch nicht entfernt vereinbar ist.

4. Die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung eines Werksarztes zum Durchgangsarzt mit der Be- gründung ablehnen, daß dieser durch die Wahrnehmung des im Arbeitssicherheitsgesetz festgeleg- ten Aufgabenkatalogs für die be- triebsärztliche Versorgung daran

gehindert ist, neben seiner Werksarzttätigkeit die Aufgaben eines Durchgangsarztes voll zu er- füllen.

Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 1974, 2/8/2 RU 118/72

Sonntag, 23. November

10.30: „Sag' mir, wenn ich sterben muß". ZDF, Hans Dieter Schwarze

Befund: unheilbare Krankheit. Das be- trifft in diesem Fernsehfilm Norbert Zie- mek, einen durchaus witzigen, dem Le- ben zugewandten Rechtsanwalt. Zuerst will er den Befund nicht akzeptieren.

Nach einer hektischen Phase — er wechselt mehrfach die Ärzte und wen- det sich dem Alkohol zu — will er

„dem lieben Gott eine letzte Frist ab- handeln". Wichtigstes Thema in diesem Film ist wohl die Hilflosigkeit einer Fa- milie gegenüber dem Sterbenden.

20.30: Paracelsus. Drittes Fernse- hen Nord, Regie: G. W. Pabst

In diesem Film aus dem Jahre 1943 spielte Werner Krauss den „Paracel- sus", Harald Kreutzberg den „Fliegen- bein" und Mathias Wiemann den

„kranken Ulrich von Hutten".

Montag, 24. November

21.45: Wir brauchen euer Mitleid nicht — Sassen, ein Dorf für Behin- derte. ARD, Christopher Sommer- korn

Neue Wege in der Behandlung Behin- derter geht seit sechs Jahren die „Le- bensgemeinschaft Sassen" bei Schlitz in Oberhessen. In einem ehemaligen Hofgut leben Mongoloide, Schizophre- ne, manisch Depressive und andere Kranke zusammen mit Pflegeeltern in

„Wahlfamilien". Grundlage ist das an- throposophische Lebensbild Rudolf Steiners. Der Autor will untersuchen, ob die Arbeit in Sassen eine Alternative zur herkömmlichen Psychiatrie bietet.

Dienstag, 25. November

10.05: Schönheit vom Chirurgen

—Medizinische und juristische Aspek- te kosmetischer Operationen. DLF, Bernd Schaaf

Donnerstag, 27. November

21.00: Wem gehört mein Leben

—Fernsehspiele aus aller Welt. Drit- tes Fernsehen Bayern, Brian Clark

Aus Sendereihen

Medizin kontrovers — Diskus- sion um die Gesundheitspolitik (Das Abendstudio). BR II, 24. 11., 19.30

Untersuchungen - Diagnosen

- Rezepte (Gesundheitsmagazin Praxis). ZDF, 24. 11., 20.15 Künstliches Herz (Kongreßbe- richt aus Berlin). DLF, 24 . 11., 22.05

Gesucht: Das geringere Übel

—Der umstrittene Zugang zu den Hochschulen (Forum der Diskus- sion). BR I, 25. 11., 20.00 Die bedrohte Leber (Die Sprech- stunde — Ratschläge für die Ge- sundheit). Drittes Fernsehen Südwest — Regionalprogramm für Baden-Württemberg, 25. 11., 21.15

Medizin in der Krise (Das Abendstudio). BR II, 26. 11., 19.30

Prothesen mit Feingefühl (Pris- ma — Aktuelles aus Wissen- schaft und Technik). Drittes Fernsehen Nord, 26. 11., 21.00

Warzen (Die Sprechstunde — Ratschläge für die Gesundheit).

Drittes Fernsehen Bayern, 28.11., 21.00

Ein durch Unfall zeitlebens Gelähmter möchte aus der Klinik entlassen wer- den. Der ehemalige Bildhauer, der sei- nen Beruf nie wieder wird ausüben können, will sterben. Er möchte ande- ren und sich nicht mehr zur Last fallen.

Entgegen dem Rat der Ärzte, Sozialhel- fer und Schwestern erwirkt der Patient schließlich durch Gerichtsbeschluß das Recht auf Entlassung und hat damit die Möglichkeit zu sterben.

Samstag, 29. November

19.05: Biologie der Angst. BR II, Hansjochem Autrum

Angst und Agression werden von nahe beieinander liegenden Gehirnstrukturen kontrolliert, deren Chemismus engste Beziehungen zu vielen Psychopharma- ka hat.

HÖRFUNK UND FERNSEHEN

Hörenswert Sehenswert

RECHTSPRAXIS

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 20. November 1975 3237

Referenzen

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