B E R U F
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ührt die Verletzung nach ei- nem Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit oder dau- ert die Behandlung länger als eine Woche, müssen Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest.Darauf weist die gesetzliche Unfall- versicherung VBG hin.
Bundesweit sind 3 500 niederge- lassene sowie an Krankenhäusern tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversi- cherung zugelassen. Durchgangs- ärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Un- fallchirurgie. Ihre Praxen und die
Unfallkliniken sind mit Fachperso- nal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf Unfälle vorbereitet.
Durchgangsärzte-Datenbank
Unternehmer haben innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder We- geunfall, der eine mehr als drei- tägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenos- senschaft anzuzeigen. Diese Doku- mentation sei vor allem für even- tuelle Folgeerkrankungen sehr wich- tig, betont die VBG.Eine Datenbank mit allen von den gesetzlichen Unfallversicherun- gen zugelassenen Durchgangsärz- ten ist über das Internet abrufbar.
Die Adresse lautet: www.hvbg-ser vice.de/cgi-bin/suche_da.
Die VBG ist eine gesetzliche Un- fallversicherung mit etwa 28 Millio- nen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versi- cherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabi- litanden, Lernende in berufsbilden- den Einrichtungen und bürger- schaftlich Engagierte. Zu den mehr als 570 000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 100 Branchen, wie zum Beispiel Banken und Versicherun- gen, Zeitarbeitsunternehmen, Un- ternehmen der IT-Branche sowie
Sportvereine. JF