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Archiv "Behandlungskosten: Ehegatte muss notfalls haften" (16.07.2001)

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ie Deutsche Krankenversi- cherung AG (DKV), Köln, hat angekündigt, die Bei- träge ihrer meisten Vollversi- cherungen mindestens bis zum 31. Dezember 2002 stabil zu halten. Einige Tarife werden damit im dritten Jahr hinterein- ander nicht angepasst. Weiter- hin teilt die DKV mit, dass die Beiträge von stationären Er- gänzungsversicherungen eben- falls nicht erhöht werden und somit zum größten Teil seit fünf Jahren stabil sind.

Für ihre Beitragsstabilität nennt die DKV mehrere Ursa- chen: Das Kapitalanlagema- nagement sei seit Jahren im Branchenvergleich überdurch-

schnittlich erfolgreich. Kenn- zahl hierfür sei die Nettover- zinsung der Kapitalanlagen, die zwischen 1996 und 2000 im 5-Jahres-Durchschnitt bei 8,9 Prozent lag. Die Erträge aus den Kapitalanlagen setze die DKV zu mehr als 90 Prozent ein, um kalkulatorisch notwen- dige Beitragserhöhungen abzu- federn oder vermeiden. Im ver- gangenen Jahr habe die DKV rund 466 Millionen Mark für diesen Zweck ausgegeben. Ein weiterer Grund für die Bei- tragsstabilität sei das Gesund- heitsmanagement. Ein aktives Begleiten der Patienten bei der für Laien oftmals verwirrenden

„Vielfalt des Gesundheitswe-

sens“ könne die medizinische Behandlung optimieren. Dies verkürze die Genesungszeiten und vermeide unnötige Ausga- ben. Die DKV stelle zum Bei- spiel mit einer Gesundheitshot- line ihren Kunden individuel- le medizinische Beratung zur Verfügung. Des Weiteren för- dere die DKV die Entwicklung und den Einsatz wissenschaft- lich abgesicherter Leitlinien.

Dies unterstütze Ärzte und Pa- tienten dabei, die Behandlung einzuleiten, die die größten Heilungschancen verspreche.

Zur Beitragsentwicklung sag- te Dr. Jan Boetius, DKV-Vor- standsvorsitzender: „Die Bei- tragsentwicklung beweist, dass wir mit unserem Ansatz, aktiv auf die Kostenentstehung ein- zuwirken, auf dem richtigen Weg sind.“ Anders als bei Kon- sumgütern des täglichen Be- darfs zähle bei einer Kran- kenversicherung besonders der Aspekt der Langfristigkeit, denn eine private Krankenver- sicherung behalte man in der Regel ein Leben lang. WZ

Behandlungskosten

Ehegatte muss notfalls haften

Ein Patient, der weder kran- kenversichert noch sozialhilfe- berechtigt ist, muss die Be- handlungskosten in einem Kran- kenhaus selbst bezahlen. An- dernfalls könnte sich selbst ein wirtschaftlich leistungsfähi- ger Patient, dessen gesetzlicher Krankenversicherungsschutz aus unvorhergesehenen Grün- den endet, jeder Zahlungs- pflicht entziehen.

Kann der Patient die Be- handlungskosten nicht bezah- len, kommt als Kostenschuld- ner auch der Ehegatte in Frage, wenn die wirtschaftliche Lei- stungsfähigekeit dies zulässt.

Bezieht aber der Ehegatte selbst Sozialhilfe, scheidet ei- ne Mitverpflichtung zur Be- handlungskostenübernahme aus (OLG Saarbrücken, Az.: 1 U

771/99-191). jlp

Deutsche Krankenversicherung

Beiträge bis 2002 stabil

Die größte private Krankenversicherung will die Beiträge vorerst nicht erhöhen.

Versicherungen

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