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Archiv "Verkehrsopferhilfe: Seit 40 Jahren" (15.08.2003)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3315. August 2003 [99]

V E R S I C H E R U N G E N

In den ersten eineinhalb Jah- ren seiner Tätigkeit haben sich zwischen Oktober 2001 und Februar 2003 knapp 12 800 Versicherungskunden beim Versicherungsombuds- mann, Prof. Dr. jur. Wolfgang Römer, beschwert.

Bis zu einem Streitwert von 5 000 Euro kann der Ombuds- mann für die Versicherungs- nehmer verbindlich entschei- den. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, der Entschei- dung des Ombudsmanns ohne weiteres zu folgen, das heißt, das Versicherungsunterneh- men zahlt den vom Ombuds- mann festgestellten Betrag.

Vor diesem Hintergrund fällt auf, dass rund 80 Prozent aller Beschwerden unter 5 000 Eu- ro liegen.

Bei einem Streitwert von 5 000 bis 50 000 Euro spricht der Ombudsmann eine un- verbindliche Empfehlung aus.

Allerdings darf die Unver- bindlichkeit nicht unterschätzt werden. Die Praxis habe ge- zeigt, so Römer, dass die Ver- sicherungsunternehmen die- sen juristisch eingehend be- gründeten Empfehlungen in aller Regel folgen.

Von allen Versicherungs- zweigen steht derzeit die Le-

bensversicherung mit 32 Pro- zent aller zulässigen Beschwer- den an der Spitze. Zum Ver- gleich dazu: Die ebenfalls weit verbreitete Hausratversiche- rung kennt nur acht Prozent al- ler Beschwerden. Der Grund für den hohen Anteil der Le- bensversicherung an den Be- schwerden sei die Herabset- zung der Verzinsung, sagte der ehemalige Bundesrichter Rö- mer. Deren Notwendigkeit sei den Verbrauchern nur schwer verständlich zu machen.

Neben der Lebensversiche- rung bereitet dem Ombuds- mann die Rechtsschutzver- sicherung „gewisse Sorgen“.

Viele Verbraucher wollten da- gegen klagen, dass ihre Kapi- talanlagen nicht den Erwar- tungen entsprechen. Sie erwar- teten Kostendeckung von ih- rer Rechtsschutzversicherung, um gegen die sie beratenden Banken oder auch Unterneh- men am Neuen Markt gericht- lich vorgehen zu können. Der Ombudsmann hat in einer Reihe von Entscheidungen festgelegt, dass die Rechts- schutzversicherungen die Ko- sten der beabsichtigten Pro- zesse tragen müssen.

Beschwerden über Versi- cherungsunternehmen kön-

nen gerichtet werden an: Ver- sicherungsombudsmann, Post- fach 08 06 32, 10006 Berlin, Te- lefon: 0 18 04/22 44 24 (24 Cent pro Anruf), Internet: www.ver sicherungsombudsmann.de.

Die privaten Krankenver- sicherungen akzeptieren die Entscheidungen des Ombuds- mannes übrigens nicht, was Römer „außerordentlich be- dauert“. Für privat Kranken- versicherte gibt es aber einen eigenen Ombudsmann, Arno Surminski. Kontakt: Om- budsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leip- ziger Straße 104, 10117 Ber- lin, Telefon: 01 80/2 55 04 44, Internet: www.pkv-ombuds mann.de Rolf Combach

Unfall

Invalidität

schnell melden

Wer sich seine Invalidität nach einem Unfall nicht in- nerhalb von 15 Monaten ärzt- lich bescheinigen lässt, ris- kiert den Versicherungsschutz.

In dem Verfahren reicht es nach Meinung des Oberlan- desgerichts Frankfurt nicht aus, dass Befunde erhoben werden. Erforderlich sei viel- mehr eine von ärztlicher Sach- kunde und Erfahrung getra- gene Beurteilung, ob und in welchem Umfang bestimmte Körperschäden auf den Un- fall zurückzuführen sind (Az.:

7 U 224/01).

Das Gericht wies damit die Klage eines Dachdeckers ge- gen dessen Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte sich 1994 bei einem Sturz vom Dach ver- letzt. Unter anderem kam es dabei zu einer Verletzung des Ellenbogens, als deren Folge eine teilweise Invalidität fest- gestellt wurde. Zu dieser Fest- stellung kam es jedoch erst mehr als drei Jahre später. Un- ter Hinweis auf die in den Ver- sicherungsbedingungen ent- haltene Frist, nach der solche Schäden innerhalb von 15 Mo- naten ärztlich festgestellt wer- den müssen, lehnte die Versi- cherung die Zahlung einer In- validitätsentschädigung ab. JF

Ombudsmann

Viele Beschwerden

Verkehrsopferhilfe

Seit 40 Jahren

Obwohl die Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist, kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen das Fahrzeug, das den Schaden verur- sacht hat, nicht versichert ist, oder der Unfall- verursacher flüchtet. Damit das Unfallopfer in solchen Fällen nicht leer ausgeht, wurde vor 40 Jahren der Verein Verkehrsopferhilfe gegrün- det. Seitdem wurden 110 000 Anträge mit ei- ner Schadensumme von mehr als einer halben Million Euro bearbeitet. Träger des Vereins sind alle hierzulande zugelassenen Kfz-Versi- cherungen. Wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung erhalten kann, leistet die Verkehrsopferhilfe dann Ersatz,

wenn das Fahrzeug des Schädigers nicht ermit- telt werden kann, das Fahrzeug des Verursa- chers nicht versichert ist, der Schaden vorsätz- lich oder widerrechtlich herbeigeführt wurde.

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, Fahrerflucht oder bei vorsätzlicher, widerrecht- licher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme ver- sichert (7,5 Millionen Euro bei Personenschä- den und 500 000 Euro bei Sachschäden). Al- lerdings: Bei Unfällen mit Fahrerflucht wer- den Blechschäden und Sachfolgeschäden wie Abschleppen oder Mietwagenkosten nicht er- setzt. Sachschäden an Kleidung, Gepäck oder Ladung werden bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro ersetzt. Schmerzensgeld wird nur bei besonders schweren Verletzungen oder bei Dauerschäden gezahlt. Rolf Combach

Zwischen 11,8 und 15,2 Pro- zent schwanken derzeit die Beiträge, die bei den ge- setzlichen Krankenkassen zu zahlen sind. Dabei sind die Leistungen zu mehr als 90 Prozent identisch. Für wen sich ein Krankenkassen- wechsel beziehungsweise der Schritt in die private Krankenversicherung lohnt, beschreibt das neue Finanz- test extra „Krankenkassen“. Die Zeitschrift kostet 3,50 Euro und ist im Handel erhältlich oder kann im Internet unter www.

stiftung-warentest.de angefordert werden. JF

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