• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Haushaltshilfe mit Schwierigkeiten" (09.05.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Haushaltshilfe mit Schwierigkeiten" (09.05.1974)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES

der Bundesärzteordnung, wonach die ärztliche Ausbildung ein Stu- dium der Medizin von mindestens sechs Jahren umfaßt, . von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbil- dung in Krankenanstalten entfallen müssen.

Der Student hat aber außer etwai- gen Möglichkeiten nach dem Bun- desausbildgsförderungsgesetz keine Ansprüche auf Ausbildungs- geld, weil er nicht im Rahmen ei- nes arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegenden Ausbildungsverhält- nisses ausgebildet und tätig wird.

Wie die Bundesregierung durch ih- ren Sprecher erklären ließ, müsse dies hingenommen werden. Eine Änderung der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte sei nicht ratsam. Die Bundes- regierung erinnerte daran, daß Ziel der Reform der ärztlichen Ausbil- dung vielmehr eine Rationalisie- rung, Intensivierung und stärkere praktische Ausrichtung der Ausbil- dung gewesen sei. Diese Zielset- zungen erforderten, auf die frühere Aufgliederung der Ausbildung in Hochschulstudium und Medizinal- assistentenzeit zu verzichten und die praktische Ausbildung in das Studium zu integrieren. DÄ

Krankenhausbeirat läßt auf sich warten

Unerwartete Schwierigkeiten, die nur unter erheblichem Zeitaufwand beseitigt werden können, stellen sich nach Auskunft des Bundesge- sundheitsministeriums bei der Bil- dung des Beirats, der dem Aus- schuß für Fragen der wirtschaftli- chen Sicherung der Krankenhäuser zur Seite stehen soll. Ein Teil der Aufgaben dieses Beirats ist noch nicht zwischen Bund und Ländern abgeklärt worden, obwohl ein Dis- kussionsentwurf für eine entspre- chende Rechtsverordnung schon seit 15. Mai 1973 vorliegt. Die Inter- essengruppen, die im Beirat mitwir- ken sollen, haben allerdings inzwi- schen bereits Gelegenheit gehabt, zu den sie betreffenden Fragen

Stellung zu nehmen. Dies gilt ins- besondere zur Frage der Entwick- lung eines Kontenrahmens, zum Selbstkostenblatt und zu einzelnen Auslegungsproblemen des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes. In den nach der Bundespflegesatzver- ordnung eingesetzten Ausschüssen auf Landesebene haben sie eben- falls die Möglichkeit, auf die Fest- setzung der Plegesätze Einfluß zu nehmen. Mit der Errichtung des Beirats ist zu rechnen, sobald die Meinungsunterschiede zwischen Bund und Ländern ausgeräumt sind. Diese Auskunft erteilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Heinz Westphal, auf eine mündliche An- frage des Abgeordneten und ge- sundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. HC

Haushaltshilfe

mit Schwierigkeiten

Die neue Verpflichtung der sozia- len Krankenversicherung, in be- stimmten Fällen eine Haushaltshilfe zu stellen oder zu finanzieren, be- reitet offenbar einige Schwierigkei- ten. So äußerte der SPD-Abgeord- nete Dr. Wilhelm Nölling die Sorge, daß die Krankenkassen diese mit Wirkung vom 1. Januar 1974 einge- führte neue Leistung restriktiv handhaben und beispielsweise Zahlungen von Haushaltshilfe mit Hinweis auf andere Träger ablehn- ten.

Der Parlamentarische Staatssekre- tär des Bundesarbeitsministeriums, Helmut Rohde, erklärte dazu, daß die Bundesregierung bisher noch keinen derartigen Hinweis erhalten habe. Auf jeden Fall werde er aber die Aufsichtsbehörden der Träger der Krankenversicherung darauf aufmerksam machen, daß die Ver- sicherten jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe haben.

Gleichzeitig werde er die Aufsichts- behörden bitten, bei den Kranken- kassen — soweit erforderlich — auf die Erfüllung der gesetzlichen

Ansprüche hinzuwirken. Zu der von Nölling zum Ausdruck gebrachten Sorge, daß die begünstigten Fami- lien nicht genug über den Inhalt des Leistungsverbesserungsgeset- zes wüßten, erklärte Rohde, daß bereits in zahlreichen Veröffent- lichungen auf diese Leistungsver- besserung hingewiesen worden sei. Außerdem verteile das Bundes- arbeitsministerium ein Faltblatt zur Unterrichtung der breiten Öffent- lichkeit.

Nach dem „Leistungsverbesse- rungsgesetz" besteht jetzt ein Rechtsanspruch auf Haushaltshilfe bei Kur- oder Krankenhausaufent- halt, wenn der Versicherte oder sein Ehegatte den Haushalt nicht weiterführen können und in dem Haushalt ein Kind unter acht Jah- ren oder ein behindertes oder auf Hilfe angewiesenes Kind lebt und eine andere im gleichen Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Ebenso wurde die Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter acht Jahren eingeführt. Bei Ver- dienstausfall wird für längstens fünf Arbeitstage in jedem Kalen- derjahr für die Pflege jedes Kindes unter acht Jahren Krankengeld ge- zahlt.

Krankenhaus-

finanzierungsgesetz wird nicht geändert

Die Bundesregierung strebt keine Änderung des im Jahre 1973 in Kraft getretenen Krankenhausfi- nanzierungsgesetzes an. Dies geht aus einer Antwort des Parlamenta- rischen Staatssekretärs des Bun- desgesundheitsministeriums, Heinz Westphal, auf Grund einer Anfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Anton Pfeiffer hervor. Der Abgeordnete regte eine Novellierung im Rahmen des Krankenhauslastenausgleichs dahingehend an, daß ein Teil der Gelder, welche diejenigen Städte und Landkreise zu entrichten ha- ben, die wegen eines in der Nähe liegenden Universitätsklinikums auf den Bau eigener Krankenhäuser

1422 Heft 19 vom 9. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

In vielen, in den meisten Orten der Bundesrepublik sieht es böse aus mit dem Sonntagsdienst! Nicht etwa, daß die Kranken nicht gut versorgt wären...

Im Gegenteil, in den letzten drei Jahren haben die Standesgremien der Ärzte für vorbildlichen Sonn- tagsdienst gesorgt: Eine Leitstelle nimmt die Notrufe an und schickt den Notarztwagen mit Fahrer zum diensthabenden Arzt (falls er nicht mit seinem eigenen Wagen fährt) zur Fahrt zum Kranken. Durch Funkverbindung kann der Arzt so- fort Krankenwagen und Kranken- haus informieren, wenn der „Not- fall" stationärer Behandlung be- darf. In manchen fortschrittlichen Regionen ist der Leitstelle auch der „Zentrale Krankenhausbetten- Nachweis" angeschlossen. In den noch fortschrittlicheren Regionen nehmen die Krankenhausärzte auch am Notdienst der niederge- lassenen Ärzte teil. Das hat deswe- gen eine besondere Bedeutung, weil die jungen Ärzte der Klinik mit den Notfällen der Praxis vertraut gemacht werden sollen. Denn der Notdienst gehört zur Vorbereitung auf die Niederlassung.

Wieso sieht es denn im Jahr 1974 böse aus mit dem Notdienst der Ärzte? Weil die Ärzte gesundheit- lich ruiniert werden! Meistens dau- ert der Notdienst 48 Stunden.

Wenn auch einige Ärzte sich das Wochenende teilen, so besteht die Bereitschaft doch ununterbrochen 48 Stunden lang. Der Landarzt, der auf sich allein gestellt ist, kann un- ter Umständen ein Leben lang in Bereitschaft sein. Zustände wie im Altertum mit einem Unterschied:

damals erwarteten die Kranken keinen Sotortbesuch! In den zu- rückliegenden dreißig Jahren habe ich Erfahrungen genug sammeln können und bin oftmals nach ei- nem Sonntagsdienst am Montag

FORUM

völlig erschöpft in die Vormittags- sprechstunde gegangen. Wer frag- te nach Müdigkeit, nach Konzen- trationsfähigkeit, nach Verantwor- tungsbewußtsein? Man mußte in die Tretmühle, ob man es wollte oder nicht. Das Wartezimmer war voll, und keiner war da, der einem helfen konnte.

In der Gemeinschaftspraxis liegen die Verhältnisse allerdings etwas günstiger. Dennoch sollte man in Zukunft keinem Arzt mehr eine ta- gelange Bereitschaft zumuten, han- delt es sich bei den Notfällen doch fast immer um lebensbedrohliche Situationen, in denen man einer ganz besonderen Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit bedarf.

Der Vorschlag, den ich hier zur Diskussion stellen möchte, ist nicht einmal so neu, und mancherorts wird er schon praktiziert. Kein Arzt sollte mehr mit dem Sonntags- dienst seine eigene Gesundheit mindern! Wenn nämlich die Ärzte sich einigen würden zu einem 3 x 8-Stunden-Rhythmus (drei Ärzte lei- sten pro Tag je acht Stunden Be- reitschaftsdienst), dann fällt einer- seits dieser Einsatz nicht so schwer, und anderseits beeinträch- tigt er das Wochenende nicht we- sentlich. Der „Dienst" wird — auch wenn die ganze Familie mit am Te- lefon Dienst tut — zum kleinen Op- fer, bei dem der größte Teil des Wochenendes noch der Familie er- halten bleibt. Das sollten die Pla- ner allerorts nunmehr schnell und gründlich diskutieren!

Dr. med. Wolfgang H. Kahlert Facharzt für innere Krankheiten Mitglied der Kommission für Gesundheitspolitik

beim SPD-Parteivorstand 4902 Bad Salzuflen 1 Am Schliepensteiner Tor

AUS DEM BUNDESTAG

verzichten, dem betreffenden Uni- versitätsklinikum, zum Beispiel für Klinikbedienstete zur Verfügung gestellt wird. Der Parlamentarische Staatssekretär betonte, eine Ände- rung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes mit dem Ziel „etwas zur Verbesserung der Klinikbe- diensteten beizutragen", etwa im Sinne einer Gehaltsaufbesserung für das Personal, würde eine völlige Änderung des Finanzierungssy- stems bedeuten, für die aber kein Anlaß bestehe. Das geltende Recht gehe von einer Aufteilung in Inve- stitionskosten und Benutzerkosten aus, die auch die Personalkosten umfassen und die in den Pflegesatz eingehen. Für die Höhe der Perso- nalkosten seien Tarifverträge maß- gebend. bid/DÄ

Sozialmedizin

gewinnt an Gewicht

An den deutschen Hochschulen bestanden im Jahr 1973 insgesamt 15 Lehrstühle und 11 Lehraufträ- ge für Arbeitsmedizin. Diese Aus- kunft erteilte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeswissen- schaftsministers, Karl Fred Zander, auf Anfrage des SPD-Abgeordne- ten Norbert Gansel. Ein Teil dieser Lehrstühle umfasse gleichzeitig die Sozialmedizin. Darüber hinaus ge- be es sieben weitere Lehrstühle für Sozialmedizin und Institute auf beiden Gebieten, die zum Teil mit anderen Fächern kombiniert seien.

Zander unterstrich die Auffassung der Bundesregierung, daß die Pro- blematik des Arbeitsschutzes, in deren Rahmen auch die Arbeitsme- dizin eine erhebliche Rolle spiele, verstärkt in den Vordergrund treten müsse. Die Bundesregierung sei in diesem Zusammenhang darum be- müht, die Aktivitäten im Bereich der Arbeitswissenschaften zu ver- stärken, u. a. auch in der Zusam- menarbeit mit der Deutschen For- schungsgemeinschaft, die mehrere arbeitsmedizinische Schwerpunkte und einen Sonderforschungsbe- reich Rehabilitation fördere.

Not- und Sonntagsdienst wie im Altertum

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 19 vom 9. Mai 1974 1423

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Grade verwandt oder verschwägert, können nur die erforderlichen Fahrkosten und der Verdienstausfall erstattet werden, vorausgesetzt, dass diese in einem angemessenen Verhältnis

​Wichtig ist hierbei, dass sich die andere im Haushalt lebende Person (z.B. der Ehepartner oder ältere Kinder) nicht wegen der Weiterführung des Haushalts von ihrer

HAUSHALTSHILFE ... VORRANG DER SELBSTHILFE ... RECHTSGRUNDLAGEN UND RECHTLICHE ZUORDNUNGEN ... FORMEN DER HAUSHALTSHILFE ... ORGANISIERTE NACHBARSCHAFTSHILFE ... PRIVATE

• Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten können 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden..

Wenn die Korrespondenz an eine andere Person gesandt für ein Ein- oder

Wenn die Korrespondenz an eine andere Person gesandt 7) Wenn Sie eine Gartenhilfe beschäftigen,. nennen Sie uns bitte Ihre Gartengröße

Unterschrift der Haushaltshilfe Unterschrift Hilfeempfänger/in Datum. Nachweis über

bescheinigung nachzuweisen, dass er oder sie das Medizinstudium ordnungsgemäß absolviert. b) Einen Nachweis über die Durchführung des Praktischen Jahres im Kreis Steinfurt. c)