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Archiv "Kur und Kurerfolg" (15.05.1975)

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Die medizinischen Rehabilitations- maßnahmen der gesetzlichen Ren- tenversicherung, im allgemeinen Sprachgebrauch meist als „Heil- verfahren" oder „Kur" bezeichnet, sind in letzter Zeit insbesondere von ärztlicher Seite vermehrt unter kritischen Beschuß geraten. Die Ef- fizienz dieser Maßnahmen wird an- gezweifelt und die Auswahl der Pa- tienten für diese Maßnahmen für fragwürdig gehalten. Es wird von Mißbrauch und Begehrlichkeit ge- sprochen, und erst kürzlich war auf einer großen ärztlichen Fortbil- dungstagung das Wort von der Mil- liardenverschwendung zu hören.

Äußerungen dieser Art von ärztli- cher Seite verwundern um so mehr, als bis auf einen ganz geringen Prozentsatz keines der sogenann- ten Heilverfahren von der gesetzli- chen Rentenversicherung durchge- führt wird, wenn nicht ein entspre- chendes ärztliches Zeugnis oder, wie in Württemberg, ein Gutachten des behandelnden Arztes vorliegt, aus dem die Notwendigkeit und Er- folgsaussicht der vom Versicherten beantragten Maßnahme hervor- geht. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Diskussion über Kur und Kurerfolg mehr von Kasuistik und Emotion beherrscht wird als von relevanten Zahlen und Fakten. Kritik als Anstoß zu ei- ner fruchtbaren Auseinanderset- zung wird man immer bejahen.

Sachkenntnis und Objektivität sind jedoch dazu Voraussetzung. Der Auftrag des Gesetzgebers an die Rentenversicherungsträger heißt, durch Leistungen zur medizini- schen Rehabilitation die Erwerbs- fähigkeit der Versicherten zu er- halten, zu bessern und wiederher- zustellen. Hunderttausende fleißi- ger Arbeitnehmer sind davon jähr- lich betroffen, Tausende von Ärz- ten in Klinik und Praxis wirken da- bei mit, und enorme Geldmittel wer-

den dafür aufgewendet. Anlaß ge- nug, die Diskussion darüber zu ver- sachlichen.

Zahlen und Fakten

Um Mißverständnisse auszuschlie- ßen, sei ausdrücklich vorab be- merkt, daß es sich bei den hier erörterten „Heilverfahren"

bzw. „Kuren" nicht um Erholungs- kuren der Krankenkassen oder um Kuren der Versorgungsämter han- delt, die nach anderen Grundsät- zen bewilligt werden, sondern um die stationären Heilbehandlungen der gesetzlichen Rentenversiche- rung, deren Träger die 18 Landes- versicherungsanstalten, die See- kasse und die Bundesbahnversi- cherungsanstalt sowie die Bundes- versicherungsanstalt für Angestell- te und die knappschaftliche Ren- tenversicherung sind.

Hierzu einige Fakten:

Die Rentenversicherungsträger (RVTr) sind Selbstverwaltungen.

Deren Organe, Vertreterversamm- lung und Vorstand, setzen sich pa- ritätisch aus Vertretern der Versi- cherten und Vertretern der Arbeit- geber zusammen. Arbeitgeber und Versicherte bringen durch Beiträge je zur Hälfte die Mittel auf, die für die gesetzliche Alters- und Hinter- bliebenenversorgung, für die Si- cherung des Lebensunterhaltes bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Allein schon die Zusammen- setzung der Entscheidungsgremien gibt Gewähr dafür, daß die von den Versicherten und Arbeitgebern ge- meinsam aufgebrachten Geldmittel sinnvoll und sparsam verwendet werden. Der Bundeszuschuß aus dem allgemeinen Steueraufkom- men beträgt jährlich ca. 20 Prozent

Die Effizienz der medizini- schen Rehabilitationsmaß- nahmen der Rentenversiche- rungsträger ist gegenwärtig in der Öffentlichkeit und be- sonders auch in ärztlichen Kreisen heftig umstritten, wie beispielsweise die Diskussio- nen auf dem 76. Deutschen Ärztetag zeigten. Es verwun- dert daher nicht, wenn sich die derart Angegriffenen zur Wehr setzen. Der folgende Beitrag des Leiters des ärztli- chen Dienstes einer Landes- versicherungsanstalt bringt Argumente, die die Auseinan- dersetzung versachlichen und mit Zahlen und Fakten die insgesamt positive Bi- lanz der stationären Heil- verfahren der Rentenversiche- rungsträger belegen sollen.

Zugrunde liegt eine Erhe- bung bei 10 000 Versicherten, deren Kurerfolg am Umfang der Arbeitsunfähigkeit vor und nach dem Heilverfahren gemessen wurde. Zielsetzung und maßgebliche Erfolgskri- terien der gesetzlichen Ren- tenversicherung werden ver- deutlicht. Die Notwendigkeit der Mitwirkung der behan- delnden Ärzte bei der Aus- wahl von Patienten, bei de- nen die Heilbehandlung in

Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherungsträ- ger erfolgversprechend ist, wird vom Verfasser unterstri- chen.

des Gesamthaushaltes der gesetz- lichen Rentenversicherung und ist der pauschale Ausgleich für die beitragslosen Versicherungszeiten während Kriegsdienst und Wehr- dienst sowie für Kriegsfolgelasten, die die Versichertengemeinschaft

mit zu tragen hat.

1972 wurden 684 000 stationäre Heilbehandlungen wegen allgemei- nen Erkrankungen, 47 000 stationäre Heilbehandlungen wegen Tuberku- lose und 46 000 Berufsförderungs- maßnahmen mit einem Gesamtauf-

Kur und Kurerfolg

W. Kulpe

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Belegbarer Kurerfolg

wand von 2,7 Milliarden durchge- führt. Davon entfallen 1,3 Milliarden auf stationäre Heilbehandlungen wegen allgemeiner Erkrankungen.

Bedenkt man, daß dieser Betrag nur rund zwei Prozent der Gesamt- ausgaben der gesetzlichen Renten- versicherung darstellt und daß über 50 Milliarden jährlich allein für die Sicherung des Lebensunter- haltes von Rentnern, Witwen und Waisen ausgegeben werden müs- sen, dann ist der Aufwand für die Rehabilitationsmaßnahmen zur Er- haltung, Besserung und Wiederher- stellung der Erwerbsfähigkeit ver- gleichsweise gering.

Nach den genannten Zahlen haben im Jahre 1972 rund drei Prozent der Versicherten ein sogenanntes Heilverfahren erhalten. Eine Vor- stellung davon, ob dieser Prozent- satz viel oder wenig bewilligte Heil- behandlungen bedeutet, vermag die Erhebung der Landesversiche- rungsanstalt Württemberg bei rund 15 000 Frührentenzugängen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und bei ca. 12 000 Altersrenten-Zu- gängen zu vermitteln.

Danach haben 40 Prozent der männlichen und 62 Prozent der weiblichen Frührentner während ihres Erwerbslebens überhaupt kein Heilverfahren erhalten. Von den Altersrentenzugängen bei Voll- endung des 65. Lebensjahres wa- ren 55 Prozent der Männer und 74 Prozent der Frauen niemals wäh- rend ihres Erwerbslebens zwecks Erhaltung und Besserung ihrer Er- werbsfähigkeit im Heilverfahren bzw. zur Kur. Wer will da von ei- nem Heer von „Kurwilligen" spre- chen, das sich einen zusätzlichen Urlaub verschaffen will, wie es kürzlich in einem Leserbrief in die- ser Zeitschrift hieß. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob der Frühbe- rentung nicht durch mehr und häu- figere Rehabilitationsmaßnahmen besser begegnet werden kann.

Auch die vielfach hochgespielte Frage der Kurwiederholer wurde mit dieser Erhebung beantwortet.

Dreimal und mehr haben stationäre Heilbehandlungen während ihres

Erwerbslebens 18 Prozent der männlichen und 8 Prozent der weiblichen Frührentner erhalten, die entsprechenden Zahlen bei den Altersrentnern betrugen 13 Prozent und 4 Prozent. Eine Reprä- sentativerhebung in Zusammenar- beit mit der Abteilung Medizinso- ziologie und Sozialpsychologie der Universität Ulm bei einem Kollektiv von 558 Versicherten in acht ver- schiedenen Kurkliniken ergab, daß 40 Prozent der Kurpatienten sich zum erstenmal, 28 Prozent zum zweitenmal, 17 Prozent zum drit- tenmal und 16 Prozent öfter als dreimal im Heilverfahren befanden.

Der Anteil der Wiederholungskuren schwankte zwischen den einzelnen Kurkliniken entsprechend ihrer In- dikation erheblich. Die häufigsten Kurwiederholungen fanden sich bei Versicherten mit chronischen Er- krankungen der Atmungsorgane, die wenigsten bei funktionellen Er- krankungen. Ob nicht aber gerade durch diese Kurwiederholungen die Erwerbsfähigkeit dieser Versi- cherten erhalten werden konnte?

Das Alter dieser Kurpatienten: 68 Prozent befanden sich im Alter von 41 bis 60 Jahren, 14 Prozent waren älter als 60 Jahre, 16 Prozent wa- ren 31 bis 40 Jahre, und 5 Prozent waren jünger als 30 Jahre. Diese Zahlen decken sich weitgehend mit solchen auf Bundesebene.

Die genannten Fakten über den Umfang der bewilligten stationären Heilbehandlungen sprechen in ho- hem Maße dafür, daß sowohl die Auswahl der in Betracht kommen- den Versicherten durch die mitwir- kenden behandelnden Ärzte als auch die Bewilligungen durch die Rentenversicherungsträger maßvoll und indiziert gehandhabt werden.

In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wer den Anstoß zum An- trag für eine stationäre Heilbe- handlung gegeben hat. Bei der er- wähnten Erhebung in acht Kurklini- ken nannten 61 Prozent der Kur- patienten den Hausarzt, 9 Prozent den Vertrauensarzt, 8 Prozent den Krankenhausarzt, 9 Prozent andere Stellen und 13 Prozent sich selbst.

Da bei der Wertung solcher Anga- ben von seiten der Kurpatienten

eine gewisse Zurückhaltung am Platze ist, hat Wannenwetsch des- halb nicht die Patienten, sondern mittels verschlüsselter Auskunft die behandelnden Ärzte befragt, die den Antrag gestützt und befürwor- tet haben. Das Ergebnis:

> 44 Prozent Initiative des Arztes

> 32 Prozent Initiative des Patien- ten, ärztlicherseits wird die statio- näre Heilbehandlung als notwendig anerkannt

I> 21 Prozent Initiative des Patien- ten, ärztlicherseits keine Dringlich- keit, stationäre Heilbehandlung je- doch vertretbar

> 3 Prozent Initiative des Patien- ten, ärztlicherseits keine Notwen- digkeit für stationäre Heilbehand-

lung.

Wenn man die 76 Prozent der An- träge in den beiden ersten Ant- wortkategorien, bei denen die Heilbehandlung durch den behan- delnden Arzt als notwendig erach- tet worden ist, den Angaben der Kurpatienten, nach denen 78 Pro- zent der Kuranträge von ärztlicher Seite angeregt worden sind, ge- genüberstellt, so ist die Überein- stimmung der Aussage, was die ärztlich bestätigte Notwendigkeit der stationären Heilbehandlung an- belangt, bemerkenswert und der Umfang der Mitwirkung der Ärzte bei der Einleitung der Heilmaßnah- men im Sinne von Anstoß und In- itiative, wie es von den Rehabilita- tionsträgern gewünscht wird, deut- lich. Rund acht Prozent der Anträ- ge verfallen dann bei Überprüfung durch den Rentenversicherungsträ- ger trotzdem noch der Ablehnung.

Zielsetzung

der stationären Heilverfahren Notwendigkeit und Erfolgsaussicht sind die Kriterien, nach denen die Rentenversicherungsträger die be- antragten stationären Heilbehand- lungen bewilligen. Die gesetzliche Rentenversicherung führt stationä- re Heilbehandlungen durch, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge Krank- heit, Gebrechen oder Schwäche DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 15. Mai 1975 1439

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der körperlichen und geistigen Kräfte gefährdet oder gemindert ist und voraussichtlich erhalten, we- sentlich gebessert oder wiederher- gestellt werden kann (§ 1236 RVO).

Die Heilbehandlung umfaßt alle er- forderlichen medizinischen Maß- nahmen, auch nach der Neufas- sung des § 1237 RVO vom 1. Okto- ber 1974 vor allem in Kur- und Spe- zialeinrichtungen. Ob die medizini- schen Voraussetzungen im Einzel- fall für die Gewährung stationärer Heilbehandlung vorliegen, unter- liegt ausschließlich ärztlicher Fest- stellung. Die Rentenversicherungs- träger führen aber keine „Badeku- ren" durch, wie vielfach noch ver- kannt wird, sondern medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit ih- rer Versicherten zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen.

Medizinische Rehabilitation im Sin- ne des gesetzlichen Auftrages heißt sinnvoller und rationeller Ein- satz aller therapeutischen Möglich- keiten, die notwendig und erfolg- versprechend sind.

Auch wenn die Durchführung medi- zinischer Rehabilitationsmaßnah- men nicht an Kur- und Badeorte gebunden ist, so haben doch die Heilbäder in Deutschland beson- ders günstige Voraussetzungen ge- boten, um gerade dort Zentren für die Rehabilitation chronischer Leiden zu errichten. Mehr als 15 Jahre Erfahrungen mit mediznischen Rehabilitationsmaßnahmen seit den Rentenversicherungs-Neurege- lungsgesetzen des Jahres 1957 haben nach der anfänglichen Kur- verschickung in Privatpensionen, Gasthäuser und Kurheime der Ba- deorte schon seit Jahren eine an- dere Richtung genommen und zur Qualifizierung der Heilverfahren in Sanatorien, Kurkliniken und Fach- kliniken mit angemessener medizi- nisch-technischer Einrichtung zur ergänzenden Diagnostik und Kur- verlaufskontrolle sowie zur Aufdek- kung noch verborgener und unbe- kannter Gesundheitsstörungen ge- führt. Die „freie" Kur hat sich den Rentenversicherungsträgern nicht bewährt, und Quantität ist durch Qualität ersetzt worden. Zielsetzung

einer Kur ist die optimale psycho- somatische Ganzheitsbehandlung unter sinnvoller Kombination bal- neologischer, medikamentöser, physio- und psychotherapeutischer sowie gesundheitspädagogischer Maßnahmen. Der Weg dahin ist be- schritten. Daß noch nicht alles op- timal verläuft, liegt vor allem an personellen Problemen, nicht zu- letzt am Fehlen der notwendigen Zahl interessierter und engagier- ter ärztlicher Mitarbeiter.

Kriterien des Kurerfolges

Haben die bisherigen Maßnahmen Erfolg gehabt? Die Beurteilung des Kurerfolges ist ein äußerst viel- schichtiges Problem. Medizini- schen Beurteilungsmaßstäben ste- hen ökonomische gegenüber. Psy- chologische Faktoren spielen für das Kurergebnis ebenso eine Rolle wie Einflüsse der sozialen Umwelt. Die Beurteilung des Kurer- folges unterliegt daher höchst un- terschiedlicher Wertung, je nach dem Standort des Betrachters.

Unbestritten ist, daß es trotz Ein- schaltung des behandelnden Arz- tes und des prüfärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers bei der Auswahl der für ein Heil- verfahren in Betracht kommenden Patienten und beim Ergebnis auch eine Negativkasuistik gibt, auf die manche Kritiker sich so gern beru- fen. Davon aber verallgemeinernde Pauschalurteile über Wert und Un- wert der Heilmaßnahmen der Ren- tenversicherungsträger, über Ver- fahren und Methode herzuleiten ist genauso abwegig, wie mit einer Kasuistik von Therapieversagern die Effizienz der ganzen ambulan- ten, hausärztlichen Versorgung in Frage zu stellen.

Was aber ist Kurerfolg im Sinne der gesetzlichen Rentenversiche- rung? Der Gesetzgeber hat ihn selbst definiert. Ein Kurerfolg im Sinne der gesetzlichen Rentenver- sicherung liegt vor, wenn die Er- werbsfähigkeit erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt worden ist. Unter diesen Gesichts- punkten führen die Rentenversi-

cherungsträger die stationären Heilbehandlungen durch, und unter diesem Aspekt ist der Kurerfolg zu beurteilen. Der Erfolg dieser Maß- nahmen ist erst dann versiche- rungsrechtlich relevant geworden, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit erhalten, gebessert oder wieder- hergestellt werden konnte. Die gei- stigen Väter der Rentenversiche- rungs-Neuregelungsgesetze des Jahres 1957 waren sich der Proble- matik des Begriffsinhaltes „Erfolg"

ebenso klar wie der Problematik des Gesundheitsbegriffes. Aus gu- tem Grunde lehnten sie die Koppe- lung der Rehabilitationsmaßnah- men an den Begriff „Gesundheit"

ab und nahmen zur Rechtsgrundla- ge das, was in der gesetzlichen Rentenversicherung Gegenstand der Versicherung ist, nämlich die Erwerbsfähigkeit des Arbeiters, An- gestellten und Knappschaftsange- hörigen. Methodenkritik, die diesen Ansatz übersieht, geht am Kern der Sache vorbei.

Methodische Wege, die Frage nach dem Kurerfolg im Sinne des gesetz- lichen Auftrages der RVO zu beant- worten, hat vor allem Gercke auf- gezeigt. Wolfslast hat im Rah- men einer Veröffentlichung des

Hamburg ischen-Welt-Wirtschafts- Archivs über eine Cost-Benefit-Ana- lyse des Gesundheitswesens Ko- sten und Ertrag der Heilmaßnahmen der Rentenversicherungsträger in volkswirtschaftlicher Schau gegen- übergestellt und ist zu dem Ergeb- nis gelangt, daß sich Aufwand und Ertrag wie eins zu drei verhalten.

Er kommt abschließend zu dem Ur- teil, daß die Kosten/Ertrags-Rela- tion bei den medizinischen Rehabi- litationsmaßnahmen zwar nicht op- timal, jedoch so günstig ist, daß aus gesamtwirtschaftlichen Grün- den eine Intensivierung der medizi- nischen Rehabilitationsmaßnahmen durch die Rentenversicherungsträ- ger empfohlen werden kann. Wan- nenwetsch hat in zahlreichen Pu- blikationen, zuletzt über den meß- baren Kurerfolg in dieser Zeit- schrift, die Arbeitsunfähigkeitszei- ten vor und nach der stationären Heilbehandlung gegenübergestellt und den versicherungsrechtlich re-

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Wegen anderer Krankheiten

Männer Frauen

Tabelle 1: Durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage eines Versicherten

2 Jahre vor HV

2 Jahre nach HV Wegen des

Heilbehandlungsleidens

Männer Frauen A

Wegen des Heilbehandlungs- Männer leidens und anderer Krankheiten Frauen B

32 31 44

43

57 58 69

71

25 27 25

28 Anmerkung: HV = Heilverfahren

Tabelle 2: Arbeitsunfähigkeitstage wegen des Heilbehandlungsleidens

2 Jahre vor HV 314 409 Tage

124 805 Tage 439 214 Tage

2 Jahre nach HV 223 165 Tage

91 876 Tage 315 041 Tage Männer

Frauen insgesamt Anzahl

7 078 2 922 10 000

Arbeitsunfähigkeitstage wegen anderer Krankheiten 7 078

2 922 10 000

Männer Frauen insgesamt

172 523 Tage 81 244 Tage 253 767 Tage

179 734 Tage 78 096 Tage 257 630 Tage Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen Belegbarer Kurerfolg

levanten Kurerfolg nachweisen können. Mit gleicher Methode lie- gen Publikationen von Klinge, Kul- pe, Wagner und Ohlsen vor.

Kritik an dieser Methode der Er- folgsbeurteilung ist nicht ausge- blieben. Sie verkennt aber zumeist

— wie schon ausgeführt —, die für den Rentenversicherungsträger maßgebliche versicherungsrecht- liche Relevanz des Kurergebnisses und übersieht auch, daß .die Ge- genüberstellung von Versicherten, die Heilmaßnahmen erhalten ha- ben, mit einem gleichartigen Kol- lektiv von Männern und Frauen, de- nen trotz Antrag und erfüllter medi- zinischer Voraussetzungen die not- wendigen und erfolgversprechen- den Heilmaßnahmen nicht gewährt worden sind, den Rentenversiche- rungsträgern als Sachwalter einer Versichertengemeinschaft verwehrt ist. Überzeugendere und praktika- blere Methoden, die über den recht- lich relevanten Kurerfolg Aussage leisten, sind jedenfalls von wissen- schaftlicher Seite bisher nicht an- geboten und durchgeführt worden.

Kurerfolgsbeurteilung bei 10 000 Versicherten

Die LVA Württemberg hat in einer Erhebung bei 10 000 Versicherten den Kurerfolg durch Vergleich der Arbeitsunfähigkeitstage zwei Jahre vor und zwei Jahre nach der statio- nären Heilmaßnahme überprüft und ist zu ähnlichen Ergebnissen wie Wannenwetsch gelangt. Metho- disch wurde in der Weise vorge- gangen, daß die Arbeitsunfähig- keitstage zwei Jahre vor und nach der Heilbehandlung bei der zustän- digen Krankenkasse des Versicher- ten ermittelt worden sind. Die Ver- sicherten gehörten alle der Orts- krankenkasse einer württembergi- schen Großstadt an. Die vom Hausarzt der Krankenkasse ange- gebene Krankheitsursache der Ar- beitsunfähigkeit wurde von einem Prüfarzt verschlüsselt und hinsicht- lich ihres Zusammenhangs mit dem Heilbehandlungsleiden klassi- fiziert. Die Weiterverarbeitung er- folgte mit der elektronischen Da- tenverarbeitung.

Die durchschnittliche Zahl der Ar- beitsunfähigkeitstage im Zeitraum zwei Jahre vor und zwei Jahre nach der Heilbehandlung ergab bei der umfassenden Erhebung an 7078 Männern und 2922 Frauen ein Bild, wie es die Tabelle 1 darstellt.

Das Ergebnis ist bei der Größe des Kollektivs eindeutig. Die durch- schnittliche Zahl der Arbeitsunfä- higkeitstage wegen des Heilbe- handlungsleidens — und um das Heilbehandlungsleiden geht es hier

— ging nach der Heilmaßnahme sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen fast 30 Prozent zu- rück. Demgegenüber ist ein Rück- gang der Arbeitsunfähigkeitstage wegen anderer Krankheiten nicht festzustellen und ganz ausgeblie-

ben, wie es aus der Rubrik C der Tabelle 1 entnommen werden kann.

Diese Feststellung ist besonders aussagekräftig, weil das gleiche Kollektiv gleicher Indikation, glei- chen Alters, gleicher beruflicher und familiärer Belastung einmal als behandelte und einmal als unbe- handelte Gruppe betrachtet wer- den kann. Der Unterschied ist si- gnifikant.

Das Verhältnis der gesamten Ar- beitsunfähigkeitstage wegen des Heilbehandlungsleidens und wegen anderer Krankheiten im Zwei-Jah- res-Erhebungszeitraum vor und nach der Heilmaßnahme zeigt Ta- belle 2. In etwas anderer Form läßt auch diese Aufstellung die beiden bemerkenswerten Ergebnisse der vorausgegangenen Übersicht er-

kennen. Der Rückgang beträgt bei den Männern, Frauen und insge- samt etwa 25 bis 30 Prozent, das sind zusammen rund 125 000 Tage.

Die Arbeitsunfähigkeitstage wegen anderer Leiden hingegen sind vor und nach der Heilbehandlung prak- tisch gleich geblieben.

Von Bedeutung für die Indikations- stellung und Beurteilung der Er- folgsaussicht stationärer Heilmaß- nahmen bei chronischen Erkran- kungen hat sich nach dem Ergeb- nis der Erhebung das Lebensalter erwiesen. Tabelle 3 zeigt den Kur- erfolg in Sinne der Zielsetzung der Rentenversicherungsträger nach Altersgruppen. Der prozentuale Rückgang der Arbeitsunfähigkeits- tage ist bis zum 59. Lebensjahr in

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 15. Mai 1975 1441

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Tabelle 3: Arbeitsunfähigkeitstage wegen des Heilbehandlungsleidens nach Altersgruppen

Männer Alters-

gruppen

Anzahl 2 Jahre vor HV

2 Jahre nach HV

Rückgang

15-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60 und älter

19 382 1 116 1 291 3 028 1 242

901 16 277 49 815 56 076 142 125 49 215

185 8 666 27 834 32 078 108 585 45 817

79,47 46,76 44,13 42,78 25,60 6,90 Frauen

15-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60 und älter

24 4 446 16 373 30 956 63 973 9 033

14 2 272 9 611 23 246 48 774 7 959

41,66 48,90 41,30 24,90 23,76 11,89 8

127 364 714 1 486 223

Tabelle 4: Arbeitsunfähigkeitstage wegen des Heilbehandlungäleidens nach Krankheiten

Männer und Frauen

Herzinfarkt

Erkrankung der Harnorgane o. Nephritis und Nephrose Krankheiten der Gallenblase Psychoneurosen, Trunksucht Krankheiten der Leber

6 636 Sonstige Erkrankungen des

Magens u. Zwölffingerdarms Magen- und

Zwölffingerdarmgeschwür Vegetative Dystonie Erkrankung des rheuma- tischen Formenkreises Fettsucht

Blutunterdruck und sonstige Kreislaufstörungen Chronische nicht rheuma- tische Herzerkrankungen Asthma bronchiale Bluthochdruck

4 197

Krankheiten der Arterien Herzfunktionsstörungen (Herzblock usw.) Vorzeitiger Altersabbau Schlüs-

sel- zahl

Anzahl Ver- sicherte

Än- derung in c)/0 vor HV nach HV

2 Jahre

Bronchitis

Periphere Durchblutungs- störungen

38 396 4 421

36 674 4 389

- 4,48 - 0,72 2 932

1 779 3 492 1 774 26 177 45 x

71 68 36 67

9 112 5 079 8 508 4 250 57 094 67

85 144 88 728

- 67,82 - 64,97 -58,96 - 58,26 - 54,15 231

127 952 4 221 64 104 544 89 470

18 364 115 296 1 820 2 504 28 069 3 360 18 662 11 634

7 170 28 536 153 838 2 389 3 021 33 713

3 909 21 201

- 42,96 - 41,46 - 35,65 - 25,05 - 23,82 -17,11 - 16,74 - 14,04 - 11,98 62

61 36 y 80-82 34 47 45 30 46 54 48 x

984 81

13 569 2 979 1 493

+ 4,73 +42,74 +61,93 48

44 89

355 81 49

12 956 2 087 922 Krankheit

Anmerkung: Die Ziffern in Spalte 1 entsprechen dem Diagnoseschlüssel des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger

allen Altersgruppen eindeutig, nimmt aber mit Zunahme des Le- bensalters ab. Die Männer schnei- den dabei etwas besser ab als die Frauen. Die größere Wirksamkeit der Maßnahmen wird vor Erreichen des 50. Lebensjahres erzielt, was durchaus der Erfahrung entspricht, daß mit zunehmender Chronifizie- rung einer Krankheit die Erfolgs- aussicht therapeutischer Maßnah- men geringer wird, aber auch ein Hinweis dafür ist, mit Heilmaßnah- men rechtzeitig zu beginnen. Heil- maßnahmen, die nach Überschrei- tung des 60. Lebensjahres durch- geführt werden, sind, soweit dies die Besserung der Erwerbsfähig- keit anbelangt, nach der statisti- schen Aussage wenig erfolgver- sprechend.

Ist an dem Kurerfolg der Heilmaß- nahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt nicht zu zweifeln, so stellt sich die Frage, ob der Erfolg der Heilbe- handlung bei allen Krankheiten gleichermaßen zu verzeichnen ist.

In der Tabelle 4 sind die Krankhei- ten in Gruppen geordnet, um dar- zustellen, bei welchen und in wel- chem Maße die Zahl der Arbeitsun- fähigkeitstage nach der Heilbe- handlung zurückgegangen ist, bei welchen sie praktisch gleich ge- blieben ist und bei welchen, entge- gen der Erwartung, die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage zugenom- men hat. Die Diagnosebezeichnun- gen entsprechen dem vor dem 1.

Januar 1969 gültigen zweistelligen Schlüssel des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger. Es wur- den nur Krankheiten in die Über- sicht aufgenommen, die mit min- destens 50 Fällen vertreten wa- ren. Einzige Ausnahme bildet die Schlüsselzahl 89 „vorzeitiger Al- tersabbau", deren bemerkenswert negatives Ergebnis demonstriert werden soll.

Die tabellarische Übersicht mit der prozentualen Angabe des Rück- gangs der Arbeitsunfähigkeitstage wegen des einzelnen Heilbehand-

lungsleidens im Zweijahreszeit- raum nach der Heilmaßnahme spricht für sich. Bemerkenswert ist der hohe Effekt der Heilbehand-

(6)

PERSONALIA

Richard Schellenberg 65 Jahre

Dr. med. Richard Schellenberg hät- te bei seinem 65. Geburtstag am 26. April sicherlich nicht alle Auf- gabenbereiche und Arbeitszonen auf Anhieb aufzählen können. Der

Dr. med. Richard Schellenberg, Göttin- gen, feierte am 26. April seinen 65.

Geburtstag Foto: Schubert

Göttinger Arzt gehört zu den Vete- ranen des Aufbaus der demokrati- schen Berufsorganisationen der Ärzte, die ihm in seinen vielfältigen Positionen in der Standesorganisa- tion und den hiermit zusammen- hängenden Bereichen heute noch angelegen sind.

In seiner Eigenschaft als langjähri- ger Vorsitzender der Bezirksstelle Göttingen von Kammer und Kas- senärztlicher Vereinigung, als Mit- glied des Vorstandes der Ärzte- kammer Niedersachsen sowie im Rahmen seiner Tätigkeit als Mit- glied der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen und der Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Vereinigung Nieder- sachsen setzt er sich unermüdlich für junge Kollegen ein.

Der 1957 mit dem Ehrenzeichen des Roten Kreuzes, 1964 mit der Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

lung bei Leber- und Gallenblasen- erkrankungen, beachtlich auch bei der vegetativen Dystonie. Auch die Erkrankungen der Harnorgane (ohne Nephritis und Nephrose) und die Psychoneurosen einschließlich Trunksucht gehören noch mit in die Spitzengruppe erfolgreich be- handelter Leiden. Das außerordent- lich günstige Ergebnis beim Herz- infarkt spricht für die positive Wir- kung der Heilmaßnahmen hinsicht- lich der späteren beruflichen Wie- dereingliederung.

Demgegenüber fällt der geringe Rückgang der Arbeitsunfähigkeits- tage bei den Erkrankungen der Atemwege auf. Bei den arteriellen Gefäßerkrankungen konnte eine Besserung der Arbeitsfähigkeit überhaupt nicht verzeichnet wer- den, was natürlich noch nicht be- sagt, daß die Erwerbsfähigkeit bei dieser Relation nicht wenigstens erhalten werden konnte. Konnte die Erwerbsfähigkeit erhalten wer- den, so war das nach der Zielset- zung des Gesetzes bereits ein Er- folg. Kein Rückgang der Arbeitsun- fähigkeitstage war auch bei Herz- funktionsstörungen (Rhythmusstö- rungen) zu registrieren. Obwohl die Mindestfallzahl von 50 nicht ganz vorliegt, wurde das Ergebnis der Schlüsselzahl 89 (vorzeitiger Al- tersabbau) in die Tabelle aufge- nommen. Hier zeigt die beträchtli- che Zunahme der Arbeitsunfähig- keitstage in den zwei Jahren nach den Heilmaßnahmen, daß diese der Progredienz des leistungsmindern- den Altersabbaues nur wenig ent- gegenwirken können.

Kurerfolgsbilanz positiv

Diese konkreten Zahlen der Ar- beitsunfähigkeitstage der Versi- cherten vor und nach einer statio- nären Heilbehandlung bilden eine reale Grundlage für die Abschät- zung des Kurerfolges, so wie ihn die Rentenversicherungsträger an- streben. An der Effizienz der medi- zinischen Rehabilitationsmaßnah- men in der gesetzlichen Rentenver- sicherung kann nach den vorlie- genden Ergebnissen kein Zweifel mehr sein, und die Höhe des Auf-

Belegbarer Kurerfolg

wandes hat auch aus ökonomi- scher Sicht ihre Rechtfertigung.

Diese Bilanz kann nicht losgelöst betrachtet werden von der Mitwir- kung der Ärzte in Klinik und Praxis.

Bewußt ist der behandelnde Arzt in das Antrags- und Bewilligungsver- fahren eingeschaltet, um den richti- gen Patienten zur rechten Zeit den medizinischen Rehabilitationsmaß- nahmen zuzuführen, was nur er, der das aktuelle Krankheitsge- schehen seiner Patienten vor Au- gen hat, vermag. Er verfügt über die Längsschnittbetrachtung des Krankseins, der Vertrauensarzt hin- gegen nur über eine Momentauf- nahme zum Zeitpunkt der Unter- suchung.

So sagt auch das „Blaue Papier"

im Abschnitt D 2 der „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellun- gen der deutschen Ärzteschaft", daß die behandelnden Ärzte durch enge Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern maßgeblich an den einzelnen Rehabilitations- maßnahmen beteiligt sein müssen, weil sie am besten die funktionelle Belastungsgrenze eines Behinder- ten beurteilen können. Prüf- und Vertrauensärzte werden immer erst in zweiter Linie tätig. Dem Arzt in Klinik und Praxis ist damit eine hohe gesundheits- und sozialpoliti- sche Verantwortung zugewiesen, die er bisher besser bewältigt hat, als Kritiker mitunter glauben las- sen. Die konstruktive Zusammenar- beit mit dem zuständigen Renten- versicherungsträger ist Vorausset- zung, wenn der vom Gesetzgeber erstrebte Erfolg erzielt werden soll.

Und daß alle ihn wollen, Versicher- tengemeinschaft, Kostenträger so- wie der einzelne Patient und sein Arzt, daran kann wohl nicht ge- zweifelt werden.

Literatur beim Verfasser Anschrift des Verfassers:

Abteilungsdirektor Dr. med. W. Kulpe

Landesversicherungsanstalt Württemberg

7 Stuttgart 1 Rotebühlstraße 133

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 15. Mai 1975 1443

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