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Archiv "Kurz notiert" (21.02.1997)

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Seit Festgelder weniger als drei Prozent bringen und selbst auf ein- bis zweijährige Anlagen kaum mehr als 3,5 Prozent zu erzielen sind, er- freuen sie sich wieder großer Beliebtheit: Anlagen in frem- der Währung. Insbesondere Tagesgeldkonten werden fa- vorisiert, wobei die Santan- der Direkt Bank derzeit die größte Produktpalette be- wirbt.

Fernsehwerbung steht bei dieser Direkt-Bank hoch im Kurs: Kaum ein Tag vergeht, an dem Zuschauer des Fern- sehsenders ntv sowie anderer Fernsehkanäle nicht mit den Spots des spanischen Insti- tuts konfrontiert werden, das Mitglied im Bundesverband

Deutscher Banken ist und damit der deutschen Einla- gensicherung untersteht. Ge- boten werden derzeit neun verschiedene Währungskon- ten, die je nach Anlage- währung unterschiedliche Zinssätze vorsehen.

Ecu-Anlagen honoriert das Institut beispielsweise mit 3,25 Prozent, für den US- Dollar werden 4,25 Prozent bezahlt, für britische Pfund 4,5 Prozent, für Lira 8,0 Pro- zent und für südafrikanische Rand stolze 12 Prozent. Le- diglich Schweizer Franken und japanische Yen werden mager verzinst: Anlagen in der Eidgenossen-Währung belohnen die Spanier ledig- lich mit 1,5 Prozent, für den

Yen werden gleich überhaupt keine Zinsen vergütet, so daß der Anleger seine Erträge al- lein aus Kursveränderungen zieht.

Durchaus interessant sind die weiteren Konditionen der Fremdwährungskonten, die in ähnlicher Form auch von anderen Geldhäusern, etwa der Frankfurter Amex- Bank, angeboten werden: be- rechnet werden keine Kon- toführungsgebühren, die Um- rechnung erfolgt beim Kauf zum Devisen-Briefkurs und beim Rückkauf zum Devi- sen-Geldkurs.

Im übrigen werden die Zinsen monatlich gutge- schrieben, so daß die realen Renditen aufgrund des Wie- deranlageeffektes noch ge- ringfügig höher ausfallen als die Nominalverzinsung. Die Mindesteinlage ist mit 5 000 DM überschaubar, eine je- derzeitige Verfügbarkeit ist gegeben. Allerdings richtet sich die Verzinsung nach der aktuellen Marktentwicklung,

so daß auch rückläufige Zin- sen durchaus denkbar sind.

Ohnehin sind es nicht die Zinsen allein, die den Anle- ger interessieren. Mindestens ebenso wichtig sind mögliche Kursgewinne. Denn schließ- lich unterliegen alle Einlagen den täglichen Schwankungen der internationalen Devisen- börsen. So konnten etwa mit einem Lira-Konto in den ver- gangenen zwölf Monaten über 15 Prozent Gesamter- trag erwirtschaftet werden, und auch der Dollar ent- wickelte sich in den vergan- genen Wochen recht ordent- lich. Dies darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch nicht minder hohe Verluste drohen, wenn der Kurs der Fremdwährung gegenüber der Deutschen Mark fällt.

Anleihen vom Euromarkt als Alternative

Zu berücksichtigen ist schließlich, daß es sich bei den genannten Anlagen um Tagesgelder handelt, die je- derzeit abgezogen werden können. Damit orientieren sich allerdings auch die Zin- sen an der Meßlatte „Kurz- fristige Anlagen“. Sie liegen also in der Regel deutlich un- ter den Konditionen, die für festverzinsliche Wertpapiere der jeweiligen Währung be- zahlt werden.

Oftmals werden also die klassischen Fremdwährungs- anleihen vom Euromarkt die sinnvollere Lösung darstel- len. Zwar drohen hier zusätz- lich Kursverluste, sollte das Zinsniveau im Anlageland steigen. Dennoch ist das Chan- ce-Risiko-Verhältnis auf- grund der höheren Nominal- verzinsung doch etwas günsti- ger als bei Tagesgeldern. Die- se wiederum kommen in er- ster Linie für solche Anleger in Frage, die schnell über ihr angelegtes Geld verfügen wollen oder müssen und dafür eine höhere Verzin- sung als im DM-Bereich su- chen. Peter Jobst A-468 (64) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

V A R I A WIRTSCHAFT

Fremdwährungsanlagen

Auslands-Chancen mit Lira und Rand

Kurz notiert

Arbeitsmittel – Auch wenn das häusliche Arbeits- zimmer eines Arbeitneh- mers steuerlich nicht mehr anerkannt werden kann, weil es zeitlich nicht intensiv genug genutzt wird, min- dern die darin befindlichen Arbeitsmittel (Schreibtisch, Regale, auch: Klavier der Musiklehrerin) nach wie vor das steuerliche Einkommen (Finanzgericht Rheinland- Pfalz, Aktenzeichen: 1 K

1254/96). WB

Eigentumswohnung – Wird in einer Wohneigen- tumsanlage das Dach repa- riert, was zur Folge hat, daß ein Eigentümer seine Dach- geschoßwohnung vorüber- gehend nicht vermieten kann, so muß ihm die Woh- nungseigentümergemein- schaft den Ausfall ersetzen – abzüglich des auf seine Woh- nung entfallenden Anteils (Oberlandesgericht Köln, Az.: 16 WX 30/96). WB

Arbeitszimmer – Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist die steuerliche Absetz- barkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeits- zimmer erheblich einge- schränkt worden. Viele Steuerzahler können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt steuer- lich geltend machen. So ent- fällt der Kostenansatz, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers weniger als 50 Prozent der gesamten be- ruflichen Tätigkeit beträgt.

Liegt sie darüber oder steht dem Steuerzahler in der Fir- ma kein Arbeitsplatz zur Verfügung, so ist der Abzug auf 2 400 DM im Jahr be- grenzt. Nur wenn das Ar- beitszimmer den Mittel- punkt der gesamten berufli- chen Tätigkeit bildet, sind weiterhin sämtliche auf das Arbeitszimmer entfallen- den Kosten absetzbar.

Ob die Einschränkungen beim Ansatz von Aufwen-

dungen für ein häusliches Arbeitszimmer Rechtens sind, hat der Bundesfinanz- hof (BFH) demnächst zu entscheiden. Denn unter dem Aktenzeichen VI R 47/96 ist eine Revision beim BFH anhängig. Darauf hat der Bund der Steuerzahler hingewiesen. Er empfiehlt den Betroffenen, sich die- ses Verfahren vorzumerken und gegen Steuerbescheide von 1996, die eine Strei- chung beziehungsweise Ein- schränkung des Abzugs der Arbeitszimmerkosten vor- sehen, unter Hinweis auf die anhängige Revision Ein- spruch einzulegen. Auf die- se Weise bleibt der Rechts- schutz gewahrt. EB

Einbruch –Wer das Fen- ster eines unbewachten Hauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung zurückläßt, handelt grob fahrlässig und verliert sei- nen Versicherungsschutz (AG Hamburg, Az.: 20a C

1338/95). rco

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