Ledige Entlastung durch
Grundfreibetrag Weihnachts- und Tariffreibetrag Bruttolohn
jährlich
gesamt
18 000 66 172 238
24 000 66 262 328
30 000 66 300 366
36 000 66 330 396
50 000 66 422 488
bei Spitzensatz 66 454 520
132 278 410
18 000
132 290 422
24 000
132 290 422
30 000
132 290 422
36 000
132 444 576
50 000
132 739 871
bei Spitzensatz Bruttolohn jährlich
Verheiratete (ein Verdiener) Entlastung durch
Grundfreibetrag Weihnachts- und Tariffreibetrag
gesamt
*) Die Beispiele beziehen sich auf Arbeitnehmer. Selbständige erhalten keinen Weih- nachtsfreibetrag. Die Steuerentlastung verringert sich damit je nach Einkommen und Steuersatz um 66 bis 168 DM.
Beispiele für die Steuerentlastung (in DM)*) Leserdienst
Hinweise Anregungen Steuererleichterungen
men und mit wachsenden Steuersät- zen. Dieser Freibetrag verdoppelt sich bei Ehepaaren nur, wenn beide Partner als Arbeitnehmer berufstätig sind. Der Steuerausfall wird mit 2,1 Milliarden DM beziffert.
• Der Grundfreibetrag wird von 3000/6000 DM (Ledige/Verheiratete) auf 3300/6600 DM angehoben, und zwar zum 1. Januar 1978. Durch den Grundfreibetrag wird die untere Pro- portionalzone, in der alle Einkom- men mit 22 Prozent belastet werden, verkürzt. Die Steuerentlastung ist damit für jedermann, unabhängig von seiner Gesamtbelastung, gleich.
Sie beträgt für den Ledigen 66 DM und für den Verheirateten 132 DM im Jahr. Der Steuerausfall ist ebenfalls mit 2,1 Milliarden DM zu beziffern.
Die SPD/FDP-Koalition hatte ur- sprünglich den Grundfreibetrag um 510/1020 DM aufstocken wollen, was die Union wegen des nivellie-
renden Effekts abgelehnt hat.
• Am 1. Januar 1978 wird, was der Forderung der Union entspricht, ein
Tariffreibetrag von 510/1020 DM eingeführt, und zwar unbefristet.
Damit wird also eine dauerhafte Ent- lastung erreicht. Sie beträgt minde- stens 112,20/224,40 DM im Jahr. Der Entlastungsbetrag steigt bei höhe- ren Einkommen entsprechend der höheren Steuerbelastung bis höch- stens 285,60/571,20 DM.
Damit wird der Steuerprogression Rechnung getragen. Der Steueraus- fall wird mit 5,1 Milliarden DM bezif- fert.
• Rückwirkend zum 1. September 1977 wird die degressive Abschrei- bung verbessert, und zwar vom Zweifachen (höchstens 20 Prozent) auf das Zweieinhalbfache (höch- stens 25 Prozent) der linearen Ab- schreibung. Auch wird für alle Ge- bäude rückwirkend zum 1. Septem- ber wieder die 1973 abgeschaffte degressive Abschreibung zugelas- sen. Die Steuerausfälle werden auf 1,53 Milliarden DM geschätzt.
• Steuerpflichtige, die finanzielle Hilfen nach dem Ausbildungsplatz-
förderungsgesetz erhalten, können einen besonderen Abzugsbetrag einsetzen, durch den diese Hilfen steuerfrei bleiben. Diese Regelung ist bis Ende 1985 befristet.
Das gesamte Steuerpaket bringt nunmehr Entlastungen von annä- hernd 11 Milliarden DM. Die Regie- rung hatte ursprünglich Entlastun- gen von 7,5 Milliarden DM vorgese- hen. Der konjunkturelle Effekt des Steuerpaketes wird sich damit erhö- hen, was zu hoffen ist. Dabei muß berücksichtigt werden, daß nach den Beschlüssen des Gesetzgebers zur Jahresmitte von 1978 an die Ver- mögenssteuersätze ermäßigt wer- den, das Kindergeld verbessert wird (für zweite Kinder von 70 auf 80 DM und für dritte und weitere Kinder von 120 auf 150 DM monatlich), die Son- derausgabenhöchstbeträge um 300/
600 DM und die Vorsorgepauscha- len von 16 auf 18 Prozent angeho- ben werden. Dagegen steht freilich die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 11 auf 12 Prozent sowie von 5,5 auf 6 Prozent.
Diese Steuererhöhung paßt immer weniger in das Bild der Konjunktur, aber sie kommt zum 1. Januar 1978 und wird den Preisanstieg wohl wie- der beschleunigen. wst
Schwäbisch Hall mit 4 1/2 Prozent
Auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet jetzt mit ihrem neuen Ta- rif N, Bauspardarlehen zu 41/2 Pro- zent. Das Bausparguthaben wird in diesem Fall mit 2 1/2 Prozent ver- zinst. EB
Aus der
pharmazeutischen Industrie
Dr. phil. nat. Felix Grandel, Direktor der Firma Keimdiät GmbH, Augs- burg, verstarb am 21. August 1977. K1
2826 Heft 47 vom 24. November 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT