• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Charta der Patientenrechte: Offensive der Ärzteschaft" (05.11.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Charta der Patientenrechte: Offensive der Ärzteschaft" (05.11.1999)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ir sind die ersten, die den Versuch unternehmen, Grundrechte der Patien- ten für die Bundesrepublik zu defi- nieren.“ Mit gewissem Stolz erklärte dies in der vergangenen Woche in Berlin Dr. med. Frank Ulrich Mont- gomery im Namen der Bundesärzte- kammer (BÄK) bei der Vorlage ei- nes Entwurfs einer Charta der Pa- tientenrechte*.

In der Präambel wird festge- halten, daß Patientenrechte auf Grundlage der allgemein anerkann- ten Menschenrechte zu formulieren sind. Patient und Arzt sollen soweit wie möglich gemeinsam handeln.

„Würde und Selbstbestimmung des Patienten sind Grundlage des ärztli- chen Handelns und der Patienten- rechte“, heißt es weiter. Diese sind in mehreren Unterkapiteln festge- halten und näher ausgeführt.

c Das Recht auf medizinische Versorgung: Jeder Mensch hat ohne Unterschied das Recht auf angemes- sene medizinische Versorgung.

c Das Recht auf Qualität: Der Patient hat ein Recht auf die gewis- senhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

c Das Recht auf Selbstbestim- mung: Darin wird festgehalten, in- wieweit Patienten über ihre Versor- gung selbst bestimmen können, aber auch, daß sie Aufklärung oder eine Behandlung ablehnen können.

c Das Recht auf Vorausverfü- gung, zum Beispiel in Form einer Pa- tientenverfügung oder Vorsorge- vollmacht.

c Das Recht auf Aufklärung und Beratung, wobei auch das Recht angeführt wird, auf beides zu ver- zichten.

c Das Recht auf Vertraulich- keit, auf freie Arztwahl, auf Doku- mentation, auf Einsichtnahme (in Krankenakten), auf Schadensersatz.

Montgomery betonte, man wol- le den Entwurf zur Charta breit und öffentlich diskutieren. Er nahm zu- gleich zu dem Vorwurf Stellung, die Bundesärztekammer sei nicht die er- ste, die eine Charta vorlege. Das trifft insofern zu, als zwei Juristen der Uni- versität Bremen bereits im Oktober 1998 ein Gutachten zur Vorbereitung einer „Charta der Patientenrechte“

vorlegten. Sie hatten es im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) erstellt. Es ent- hielt neben einer Bestandsaufnahme zum Thema Patientenrechte auch den Textentwurf zu einer Charta.

Kampf um

Meinungsführerschaft

Dieser 13seitige Entwurf wurde mit zahlreichen Organisationen aus dem Gesundheitswesen von der GMK diskutiert, auch mit der BÄK, und schließlich verändert. Die Kam- mer hat der letzten Fassung nach ei- genen Angaben aber nie zuge- stimmt, obwohl dies heute behauptet wird. Der Name „Charta der Pa- tientenrechte“ für das 13seitige Do- kument wurde jedoch auf ihren Wunsch ersetzt. Es heißt nun „Pati- entenrechte in Deutschland heute“.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK, gab freimütig zu, daß es nicht allein um Begriffe gehe. Bei der Besetzung des

Begriffs „Charta der Patientenrech- te“ gebe es auch einen „Kampf um die Meinungsführerschaft – und die wollen wir uns zu diesem Thema nicht abnehmen lassen“. Nach Hop- pes Darstellung sind es vor allem zwei Gründe, die die Ärzteschaft veranlaßt haben, in die Diskussion um Patientenrechte einzugreifen.

In der Politik werde häufig der Eindruck erweckt, die Patienten- rechte müßten neu erfunden werden.

Die Bundesregierung denke ernst- haft über ein Patientenschutzgesetz nach. Vieles sei aber durch ärztliche Berufsordnung und Rechtsprechung gesichert. Unterentwickelt seien hin- gegen die Rechte der Patienten ge- genüber den Krankenkassen.

Die geplante Gesundheitsre- form gefährde einige Grundrechte der Patienten. „Eine auf Dauer ange- legte Budgetierung mit der Folge von Rationierungen tangiert das Recht der Patienten auf angemessene medi- zinische Versorgung. Und auch die geplanten Datensammelstellen bei den Krankenkassen berühren ein elementares Recht der Patienten: das auf Vertraulichkeit“, sagte Hoppe.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, die sich für eigene, von der Ärzteschaft unab- hängige Beratungsstellen einsetzt, reagierte prompt. Die Charta spie- gele „ein überholtes, paternali- stisches Arzt-Patienten-Verhältnis“

wider, hieß es in einer Stellung- nahme. Zahlreiche wichtige Patien- tenrechte blieben unerwähnt. Da schließlich auch die gesetzlichen Krankenkassen eigene Vorstellun- gen und Pläne zum Thema „Patien- tenrechte“ haben, wird die Diskus- sion um den Entwurf sicher lebhaft

werden. Sabine Rieser

A-2785

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 44, 5. November 1999 (17)

Charta der Patientenrechte

Offensive der Ärzteschaft

Die Bundesärztekammer hat sich in der politischen Diskussion um Patientenrechte zunächst zurückgehalten. Nun legt sie eigene Vorstellungen vor.

W

*Der vollständige Entwurf zur „Charta der Patientenrechte“ ist zu finden unter:

www.bundesaerztekammer.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ist das für den Arzt erkennbar zweifelhaft, muß er nach Treu und Glauben den Patienten darauf hinweisen, daß ein von ihm vorge- schlagener Krankenhausaufent- halt möglicherweise

Klaus Wahle, Facharzt für Allgemeinmedizin und Fortbil- dungsbeauftragter des Deutschen Haus- ärzteverbandes, äußerte die Befürch- tung, dass durch den „Listenwahn“

„Die deutschen Ärzte ehren in Gerhard Loewenstein einen Arzt, der sich durch sein Wirken als Arzt und als Berufspolitiker mit seiner fast 50 Jahre währenden Tätigkeit in ver-

Erst wenn im Frühstadium der Niereninsuffizienz bei der Behand- lung die skizzierten medizinischen und sozialmedizinischen Gesichts- punkte durch den behandelnden Arzt, in der

Restora Grippe Dragees Rheupyral Tabletten Sanalgin Tabletten Saridon neu Tabletten Schwoeralgan Tabletten Spasmo-Cibalgin S Dragees Spasmo-Cibalgin S Suppositorien

Als der Name einer zu prämedizie- renden Patientin aufgerufen wurde, meldete sich eine dieser Gruppen.. Dem Dolmetscher (syrisch-englisch) wurde sowohl der Name als auch der

Als der Name einer zu prämedizie- renden Patientin aufgerufen wurde, meldete sich eine dieser Gruppen.. Dem Dolmetscher (syrisch-englisch) wurde sowohl der Name als auch der

Ganz entscheidend ist, daß der Bundesgerichtshof zwar un- mißverständlich an der Be- weislast des Arztes über die Aufklärung festhält, daß er aber auch nachdrücklich vor