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Archiv "Interventionen zur Wahrung der Grundrechte" (06.12.1996)

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sonsten das gesamte Statusrecht sämtlicher Hochschullehrer umge- schrieben werden müßte.

Bei einer rechtlichen Verselb- ständigung der Universitätsklinika bö- te es sich an, den Professoren auf dem Weg über eine Nebentätigkeitsgeneh- migung die Möglichkeit zu geben, mit dem Träger des Universtätsklinikums privatrechtliche Verträge hinsichtlich der Aufgaben in der Krankenversor- gung zu schließen. Das Beamtenrecht und eine gleichzeitige privatrechtliche Tätigkeit am Klinikum eröffnen die Möglichkeit, den Chefärzten/Profes- soren ein „zweites Gehalt“ zu zahlen:

C-4-Besoldung für die Professur – ge- sondertes Gehalt nach Maßgabe des Dienstvertrages. So wäre die Möglich- keit geboten, eine leistungsgerechte und individuelle Vergütung zu verein- baren. Schließlich muß sich die Vergü- tung der Chefärzte an der – auch inter- nationalen – „Marktsituation“ orien- tieren. Diese Attraktivität ist, wie sich an der in manchen Fächern stark rück- läufigen Zahl der Habilitationen able- sen läßt, nicht immer gegeben. Auf diese Weise könnte das Liquidations- recht durch eine leistungsgerechte, in- dividuelle Vergütung ersetzt werden.

Die Oberärzte sollten statusrechtlich den Chefärzten gleichgestellt werden:

Besoldung für die Tätigkeit an der Universität – vertraglich vereinbarte Vergütung für die Tätigkeit am Uni- versitätsklinikum. Sie sollten auch von der Struktur her den Chefärzten ver- gleichbar vergütet werden.

Eine Neuregelung des Liquidati- ons- und Statusrechts kann es wegen der bestehenden Wettbewerbssituati- on nur einheitlich in allen Ländern ge- ben. Die Umsetzung des Kultusmini- sterbeschlusses in Rheinland-Pfalz durch das „Gesetz zur Umwandlung des Klinikums der Johannes-Guten- berg-Universität Mainz in eine rechts- fähige Anstalt des öffentlichen Rechts“

klammert diese Fragen daher aus.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1996; 93: A-3254–3258 [Heft 49]

Anschrift des Verfassers:

Rechtsanwalt

Dr. jur. Dirk Schulenburg Borchersstraße 20 52072 Aachen

D

er Weltärztebund hat seine wohl bekannteste und nach dem Urteil erfahrener Kenner auch beste Erklärung, die

„Deklaration von Helsinki“, anläßlich seiner 48. Generalversammlung durch eine klarstellende Formulierung er- gänzt, die unter bestimmten Bedin- gungen in Studien den Einsatz eines Plazebo zuläßt. In Kapitel 2 § 3 wird zu diesem Zweck der hier in der Verhand- lungssprache zitierte Satz eingefügt:

„This does not exclude the use of inert placebo in studies where no proven diagnostic or therapeutic method exists.“ Mit der in mehreren Sitzungen erarbeiteten und in Somerset West verabschiedeten Erklärung „Waffen und ihr Verhältnis zu Leben und Ge- sundheit“ unterstützt der Weltärzte- bund internationale Bemühungen, ins- besondere des Internationalen Komi- tees vom Roten Kreuz, zur Erarbei- tung von Kriterien, die die Auswirkun- gen gegenwärtiger und künftiger Waf- fensysteme beschreiben und die geeig- net sind, Entwicklung, Herstellung, Verkauf und Gebrauch dieser Waffen zu verhindern. Die sich ständig weiter- entwickelnde Medizintechnik darf nicht zur Entwicklung von Waffen mißbraucht werden. Die nationalen Ärzteorganisationen werden aufgefor-

dert, bei ihren Regierungen um Unter- stützung für dieses Projekt zu bitten und die nationalen und inter- nationalen Forschungen über die ge- sundheitlichen Auswirkungen von Waffen zu fördern.

Der Weltärztebund wird seine Bemühungen zur Wahrung der Men- schenrechte intensivieren und hat zu diesem Zweck eine Gruppe gebildet, die Vorschläge für das praktische Vor- gehen erarbeiten soll. Bei den Erörte- rungen zeigte sich, daß Interventionen des Weltärztebundes zur Wahrung der Menschenrechte in der Vergangenheit teilweise erfolgreich waren. Berichtet wurde allerdings auch, daß Regierun- gen die Kontakte des Weltärztebun- des zu den nationalen Ärzteorganisa- tionen ihrer Länder mit einschlägigen Methoden überwachen, steuern oder verhindern. Die Mitteilung, daß die diktatorische Regierung eines Landes aufgrund einer Intervention des Weltärztebundes die Haftdauer eines verurteilten Arztes herabgesetzt, gleichzeitig aber die Haftbedingungen erheblich verschärft hat, mag ein zu- sätzliches Licht auf die vielschichtige Problematik des Engagements für Menschenrechte werfen; es sollte, und dies war die Meinung der Generalver- sammlung, dennoch nicht unterblei-

A-3258

T H E M E N AUFSÄTZE/BLICK INS AUSLAND

(42) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996

Interventionen zur Wahrung

der Grundrechte

Die 48. Versammlung des Weltärztebundes, die auf Einladung der „Medical As-

sociation of South Africa (MASA)“ vom 22. bis 26. Oktober 1996 in Somerset

West, Republik Südafrika, stattfand, verlief ohne herausragenden Höhepunkt,

aber auch ohne zutage tretende Kontroversen. Diese Beurteilung stützt sich ei-

nerseits auf die Art und Weise, in der das Programm der wissenschaftlichen Sit-

zung „Human Resources Strategies for Health Care“ abgehandelt wurde. An-

dererseits war zu erfahren, daß bei früheren Jahresversammlungen umstritte-

ne Verhandlungsthemen nicht in die Agenda aufgenommen wurden; bei den

zur Abstimmung gestellten Texten konnten Meinungsverschiedenheiten durch

unmittelbare Verhandlungen der beteiligten Delegationen vor dem Votum aus-

geräumt werden. Die Generalversammlung hat Beschlüsse zu wichtigen The-

men verabschiedet, denen man aufmerksame Beachtung wünschen darf.

(2)

ben. In der Resolution „Recht der Frau auf Schwangerschaftsverhü- tung“, die unter Einbeziehung der früheren Erklärung „Familienpla- nung“ neu formuliert wurde, emp- fiehlt der Weltärztebund seinen Mit- gliedsorganisationen, den Gedanken der Familienplanung zu fördern und auf diesem Gebiet mit den Regierun- gen und sonstigen Gruppen zusam- menzuarbeiten. Die Medizinischen Fakultäten werden aufgefordert, den Bereich Familienplanung unter dem Gesichtspunkt des Gesundheits- schutzes von Mutter und Kind in ihre Ausbildungspläne aufzunehmen.

Schließlich sollte das Anliegen der Fa- milienplanung durch wissenschaftli- che Kongresse, Symposien oder geeig- nete Studien gefördert werden.

Hilfe für die Opfer von Gewalt

Mit der Erklärung „Gewalt in der Familie“ hat der Weltärztebund ein Problemfeld berücksichtigt, das in der Vergangenheit auch nationale und in- ternationale Gremien anderer Gene- se beschäftigt hat. Für Ärzte wird eine angemessene Vermittlung medizini- scher, soziologischer, psychologischer und präventiver Kenntnisse aller Ar- ten von Gewalt in der Familie gefor- det. Sie sollten in die Lage versetzt werden, mit Opfern dieser Gewalt in einer angemessenen, den Sitten und Gebräuchen ihres Landes entspre- chenden Weise umzugehen. Bei der Erhebung klinischer Befunde sollten sie regelmäßig auf Zeichen aktueller oder längere Zeit zurückliegender Gewaltanwendung achten. Durch ge- eignetes Informationsmaterial sollten die Ärzte ihre Patienten ermuntern, von sich aus bei der Konsultation das Thema anzusprechen. Ärzte sollten über gemeindebezogene und über- regionale Dienste zur Hilfe für die Opfer informiert sein und sich an ihrer Tätigkeit beteiligen. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist bei allen Aktivitäten zu beachten. Die Mitgliedsorganisationen des Welt- ärztebundes werden gebeten, ent- sprechende Bemühungen der Ärztin- nen und Ärzte ihres jeweiligen Lan- des zu fördern. In einer Erklärung be- kräftigt der Weltärztebund die Ver-

antwortung des Berufsstandes für me- dizinische Standards und fordert, daß bei der Beurteilung ärztlicher Tätig- keit unbeschadet der für das jeweilige Land geltenden Rechtsordnung Ärz- te vergleichbaren Kenntnis- und Er- fahrungsstandes herangezogen wer- den. Der Weltärztebund sieht in die- sem Verfahren ein Instrument zum Schutze des Vertrauens auf die ärztli- che Versorgung und zur Wahrung ih- rer Qualität. Erwähnt sei schließlich, daß die bereits vor einiger Zeit in die- ser Zeitschrift erwähnte Erklärung

„Antibiotikaresistenz“ (Heft 21/1996) von der Generalversammlung verab- schiedet wurde.

Schließlich hat der Weltärztebund in einer von der deutschen Delegation beantragten Resolution sein Mißfallen darüber bekundet, daß sich Dr. Rado- van Karadzi´c bisher nicht dem Inter- nationalen Gerichtshof in Den Haag zur Beurteilung von Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien gestellt hat.

In der Resolution wird Dr. Radovan Karadzi´c ausdrücklich aufgefordert, sich vor diesem Internationalen Ge- richt zu verantworten.*)

Die für diesen Bericht getroffe- ne Auswahl der Verhandlungsergeb- nisse der 48. Generalversammlung zeigt eindringlich, daß sich der Weltärztebund Problemen stellt, deren Bearbeitung innerhalb der Ärzteschaft selbst oder unter Berücksichtigung ihres Verhältnisses zur Öffentlichkeit der jeweiligen Länder unabweisbar ist.

Wünschenswert: stärkere öffentliche Beachtung

Die Resolutionen, allen voran die berühmte Deklaration von Helsinki, weisen überwiegend ein bemerkens- wertes Niveau auf, sind aber leider meistens nur in Fachkreisen bekannt.

Als Texte einer sogenannten „Non- Governmental Organization“ erfah- ren sie vielfach auch nicht die an sich gerechtfertigte Berücksichtigung in re- gierungsamtlichen Texten oder zum Beispiel in internationalen Verträgen.

So scheiterte die Aufnahme der De- klaration von Helsinki in die Präambel der „Convention on Human Rights and Biomedicine“ (früher: Bioethik- Konvention) an ihrer Klassifikation als

Äußerung einer „NGO“. Neben dem anzustrebenden Ziel einer stärkeren öffentlichen Beachtung seiner Dekla- ration wird der Weltärztebund – und dies belegen die gerade bei den zurückliegenden Jahresversammlun- gen gewonnenen Erfahrungen – ver- mehrt seine Bemühungen dem Ver- such widmen müssen, weltweit ein- heitliche Auffassungen über Grund- fragen ärztlicher Tätigkeit zu errei- chen oder zu wahren. Angesichts un- terschiedlicher Auffassungen über das Verhalten des Arztes bei Beginn und Ende des Lebens – Embryonen- forschung und Sterbehilfe mögen als Schlagworte genügen – schon inner- halb des europäischen Kulturkreises, angesichts der verstärkten Hinwen- dung zur eigenen ungebrochenen kul- turellen Tradition oder der Rückbesin- nung auf die vorkoloniale Kultur in zahlreichen außereuropäischen Län- dern, wird die Herausforderung er- kennbar, der sich der Weltärztebund zu stellen hat. Die Tendenz, sich auf ei- nen Minimalkonsens zu einigen oder umstrittene Bereiche von vornherein aus der Diskussion auszuklammern, dürfte kaum als überzeugende Lösung akzeptiert werden und wahrscheinlich auch nicht den teilweise hohen finanzi- ellen und personellen Aufwand für den Weltärztebund rechtfertigen.

Auch hier gilt der vielfach bewährte Grundsatz, daß Qualität überzeugt.

Der Weltärztebund muß in Zu- kunft noch stärker als bisher bestrebt sein, seine im wesentlichen aus Zah- lungen der Mitgliedsorganisationen der Industrieländer – die Bundesärzte- kammer nimmt hinter der „American Medical Association“ den zweiten Platz auf der Liste der Beitragszahler ein – gespeisten finanziellen Ressour- cen effektiv und effizient einzusetzen.

Die 49. Generalversammlung des Weltärztebundes wird vom 10. bis 14.

November 1997 in Hamburg stattfin- den – vielleicht ein Anlaß für Ärztin- nen und Ärzte aus der Bundesrepu- blik Deutschland, sich mehr als bisher für den Weltärztebund zu interes-

sieren. E. D.

*) Erklärungen, Dokumente etc. des Welt- ärztebundes können in Urfassung und/oder deutscher Übersetzung bei der Bundes- ärztekammer, Auslandsdienst, Herbert- Lewin-Straße 1, 50931 Köln, angefordert werden.

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T E H M E N D E R Z E I T BLICK INS AUSLAND

Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996 (43)

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