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Archiv "Freigemeinnützige Krankenhäuser bangen um ihre Existenz" (14.04.1977)

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1 DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Freigemeinnützige Krankenhäuser

bangen

um ihre Existenz

Krankenhausgesellschaft droht mit Verfassungsklage

ee

Zusammen mit den vorgesehe- nen Änderungen der Reichsver- sicherungsordnung zielen die Bestimmungen des sogenann- ten Kostendämpfungsgesetzes im Krankenhausbereich auf ei- nen zeitlich zu berechnenden Exitus der Krankenhäuser in frei- gemeinnütziger und privater Trägerschaft.

t e

Prof. Dr. med. Hans-Werner Müller Deutsche Krankenhausgesellschaft

Die Krankenhausträger haben die Herausforderung seitens des Ge- setzgebers erkannt und in einer Protestkundgebung am 25. März in der Stadthalle in Bonn-Bad Godesberg unmißverständlich ihre ab- lehnende Haltung gegenüber den Gesetzesplänen verdeutlicht. Bi- schof Heinrich Tenhumberg, Münster, erinnerte an die Verantwor- tung des Staates gegenüber den freigemeinnützigen Krankenhaus- trägern, den im Gesundheitswesen Beschäftigten, den kranken und hilfsbedürftigen Mitmenschen. In unserem komplizierten und hoch- empfindlichen Sozialsystem dürften gerade die Krankenhäuser nicht zum Experimentierfeld für risikoreiche Reformen herabgewürdigt werden. Tenhumberg erinnerte an die verfassungsrechtlich garan- tierte Autonomie der Kirchen und der freien Gruppierungen, sich auch in der Krankenpflege betätigen zu dürfen und an die Verdienste und das Ansehen, das gerade die freigemeinnützigen Krankenhäu- ser im Laufe ihrer langen Geschichte erworben hätten. Leichtfertige Eingriffe in dieses System träfen ja nicht anonyme Gebilde oder Die Bonner Pläne zur Strukturveränderung im Gesundheitswesen und zur Sanierung der desolaten Rentenfinanzen haben auch die bundesdeutsche Krankenhausszenerie arg verunsichert. Trotz Be- schwichtigungen und gegenteiliger Beteuerungen von Regierungs- seite sehen sich insbesondere die kirchlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser in ihrer Existenz fundamental bedroht.

Hinzu kommt die Sorge, daß infolge der zahllosen Mängel und Lücken der erst vor vier Jahren in Kraft getretenen Krankenhausre- formgesetzgebung (Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundes- pflegesatzverordnung) sowie der Anschlußgesetzgebung der Bun- desländer der Trend zum Groß- und Mammutkrankenhaus einerseits gefördert, andererseits viele kleinere Hospitäler, insbesondere Be- legkrankenhäuser und freigemeinnützige Hospitäler, finanziell so benachteiligt wurden, daß viele inzwischen ihre Pforten haben schließen müssen oder ihre Häuser in reine Alten- und Pflegeheime umgewandelt haben.

Heft 15 vom 14. April 1977 979

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Die Information:

Bericht und Meinung

Krankenhäuser gegen Bonner Strukturveränderungspläne

Institutionen, sondern gerade die hilfesuchenden Patienten und dieje- nigen, die sich die Sorge für die Kranken zur Aufgabe gemacht hät- ten, betonte Tenhumberg.

Kleine Hospitäler müssen schließen

Und in der Tat: Das geplante „Kran- kenversi cheru ngs-Kosten däm p- fungsgesetz" (KVKG) könnte im Ver- ein mit dem mehr schlecht als recht funktionierenden Krankenhausfi- nanzierungsgesetz zu einem Instru- ment zur Erdrosselung vieler kleine- rer, preisgünstiger Krankenhäuser werden. Bereits zwischen 1970 und 1975 haben im Bundesgebiet und in West-Berlin insgesamt 70 freige- meinnützige Kliniken ihren Betrieb schließen müssen. Allein in den letz- ten beiden Jahren haben in Nord- rhein-Westfalen zehn von insgesamt 70 kleineren Krankenhäusern mit weniger als 100 Betten, die nach dem Krankenhausfinanzierungsge- setz nicht mehr aus Landesmitteln gefördert werden, ihren Betrieb auf- gegeben. 18 weitere Häuser haben notgedrungen auf einen anderen so- zialen Zweck umgestellt. Die freige- meinnützigen Krankenhäuser sind einer Art Vernichtungsautomatik in Zukunft fast wehrlos ausgeliefert, da sie nicht den finanziellen Rückhalt eines öffentlichen Haushalts und ei- nes Stadtkämmerers haben. Bereits 1974 und 1975 haben die Städte und Gemeinden insgesamt über eine Milliarde DM für die Krankenhäuser zusätzlich ausgegeben, um diese überhaupt noch funktionsfähig zu erhalten. Zu solchen enormen Zu- bußen (auf Kosten des Steuerzah- lers) sind aber die freien Kranken- hausträger eben nicht imstande.

Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft (DKG) als Spitzenorganisa- tion der 3481 Krankenhäuser in der Bundesrepublik befürchtet deshalb nicht zu Unrecht ein Massenkran- kenhaussterben und eine völlige Umstrukturierung der bundesdeut- schen Krankenhauslandschaft, wenn die Krankenhäuser in Zukunft in Höhe von zehn Prozent der Erstin- vestitionen und in Höhe von fünf

Prozent der Erneuerungsinvestitio- nen belastet werden sollen, ohne daß zugleich ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf die volle Refi- nanzierung dieser Mittel über den Pflegesatz gewährleistet wird. Hinzu kommt, daß das erst 1972 gesetzlich garantierte Selbstkostendeckungs- prinzip bei Realisierung des geplan- ten Strukturveränderungsgesetzes völlig aus den Angeln gehoben wird, wenn sich die Pflegesätze in Zukunft nicht mehr an der enorm expansiven Kostenentwicklung (mehr als 75 Prozent sind Personalkosten!) orientieren dürfen, sondern Etatauf- lagen in den Krankenhausbetrieb hineinregieren. Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft droht bereits mit einer Verfassungsklage für den Fall, daß sich die Krankenhäuser entschädigungslos enteignet und an den Investitionskosten in einem Um- fange beteiligt sehen, der es ihnen nicht erlaubt, diese neuen Kosten über den höheren Pflegesatz wieder hereinzubekommen.

Die kirchlichen Krankenhäuser, die seit langem über keine finanziellen Reserven mehr verfügen, müssen befürchten, daß ihre Substanz in zehn bis 15 Jahren völlig aufgezehrt ist und sie den Betrieb einstellen müssen. Der Entzug der Eigensub- stanz würde so auf dem Rücken langgedienter Mitarbeiter ausgetra- gen (insbesondere in Ordenshäu- sern), denen der Träger dann auch keine ausreichende Altersversor- gung mehr gewährleisten kann.

Aber auch von einer anderen Seite droht Gefahr: Infolge der rückläufi- gen Bevölkerungsentwicklung und der weiter notwendig erscheinenden Verkürzung der Liegedauer im Kran- kenhaus muß in den nächsten zehn bis 15 Jahren ein Überhang der all- gemeinen Bettenkapazität von re- gional bis zu 20 Prozent und mehr abgebaut werden. Unter dem Druck der leeren Kassen könnten die Pla- nungsbehörden in Zukunft den Weg des geringsten Widerstandes gehen und die finanziellen Mittel zuneh- mend auf öffentliche Häuser kon- zentrieren. Der Entzug der Förder- mittel verurteilt aber das freigemein- nützige Krankenhaus zum Tode, wenn es unterbelegt ist und wenn

bisher eigen-bestimmte Planungsri- siken in Zukunft zu politisch-fremd- bestimmten Risiken werden.

Die Überlebenschance der Kranken- häuser hängt weitgehend von einer möglichst schnellen Umstellung auf die Kosten- und Bedarfsänderungen ab. Früher war dies in freigemein- nützigen Häusern leichter zu hand- haben als in dem durch behördliche Instanzen stärker eingeengten öf- fentlichen Krankenhaus. Jetzt aber, da alle Entscheidungen über die Be- darfsplanung noch stärker in be- hördliche Hände gelegt werden sol- len und in Zukunft die Krankenkas- sen aktiv mit-bestimmen könnten, ist es gerade umgekehrt. Rasche Entscheidungen und notwendige Anpassungen können dadurch ver- zögert oder völlig unterbunden wer- den. Ohne Rücksicht auf die tat- sächliche Bedarfsstruktur würden und werden Stellenpläne festge- schrieben und überfällige Struktur- reformen unterbleiben.

Daß solche Befürchtungen begrün- det sind, läßt die über das Maß des Notwendigen hinausgehende Einmi- schung des Staates und der Kosten- träger in die Gestaltungshoheit der Krankenhäuser klar erkennen: wirk- lichkeitsfremde Richtsätze, Plafon- dierung der Fördermittel, nicht überprüfbare Wirtschaftlichkeits- kontrollen durch sogenannte unab- hängige Prüfungsgesellschaften, einseitige Auftragsgutachten ä la BdO (Bundesverband der Ortskran- kenkassen) und daraus resultieren- de Fehlentscheidungen für die Be- darfsplanung und die Genehmigung von Planstellen in den Hospitälern.

Nicht nur die Machtausweitung der Krankenkassen gegenüber den Krankenhausträgern ist für die Kran- kenhäuser und die Krankenhausbe- rufe unzumutbar, sondern auch das im Ehrenbergschen Gesetzentwurf vorgesehene Zulassungsverfahren gemäß § 371 RVO. Nach dieser Vor- schrift sollen sich in Zukunft die Krankenhäuser bei den Krankenkas- sen praktisch um die Zulassung der Krankenhauspflege bewerben. Die- se „Konzessionierungspflicht" und die Schaffung von „Vertragskran-

980

Heft 15 vom 14. April 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

DIE GLOSSE

kenhäusern" birgt die Gefahr in sich, daß in Zukunft nur solche Häu- ser zugelassen werden, die sich dem

„Preisdiktat" der Kassen beugen, ohne Rücksicht darauf, ob damit die Krankenhausleistungen beeinträch- tigt werden oder nicht.

Daß weder die Konzessionierung noch der Vertragszwang noch die Öffnung der Krankenhäuser für die prä- und poststationäre Versorgung kostendämpfend, sondern vielmehr kostensteigernd wirken, ist evident.

Dies hat der im vergangenen Jahr sang- und klanglos eingestellte Mo- dellversuch in zwei Hamburger Krankenhäusern längst bewiesen.

Im übrigen wird die institutionelle Einbeziehung des Krankenhauses in einen Randbereich der kassenärztli- chen Versorgung von der Kassen- ärzteschaft — in völliger Überein- stimmung mit der DKG — auch des- wegen abgelehnt, weil diese Ent- wicklung mit Sicherheit zum Ambu- latorium führen würde. Dies um so mehr, als durch den Gesetzentwurf zwar sämtliche am Krankenhaus tä- tigen Fachärzte — nach einer Bedürf- nisprüfung — in die ambulante kas- senärztliche Versorgung einbezo- gen, aber gleichzeitig die belegärzt- liche Tätigkeit systematisch abge- würgt werden würde. Dadurch, daß in Zukunft die Honorare der Bele- gärzte „nicht außer Verhältnis zu den Beträgen stehen dürfen, die bei der Behandlung in einer Hauptablei- lung zu zahlen wären", wird ein Ele- ment des Arbeitslohnes mit Honora- ren in eine gesetzliche Beziehung gesetzt, was einem Trend zur unzu- reichenden Pauschalhonorierung gleichkommt.

Es besteht kein Zweifel, daß auch im Krankenhaus gespart werden muß.

Nur sollte man sich davor hüten, die Humanität in unseren Krankenhäu- sern vermeintlichen oder tatsächli- chen wirtschaftlichen Zwängen oder gar Rationalisierungsneurosen zu opfern. Denn dann müßten die Fol- gen des Krankenhaussterbens nicht nur Tausende hochbezahlter und teuer ausgebildeter Ärzte und Schwestern, sondern einmal mehr die Beitragszahler und Patienten tragen. Dr. H. Clade

Parteigänger

Als ganz unvermuteten Parteigänger hat der SPD-Abgeordnete Egert in der Bundestagsdebatte des 17. März die „Kammer für Soziale Ordnung bei der Evangelischen Kirche in Deutschland" bezeichnet. Partei- gänger — da möchten wir nicht wi- dersprechen, aber „unvermutet"?

„Erst gestern hat sich die Kammer für Sdziale Ordnung bei der Evange- lischen Kirche in Deutschland — ein ganz unvermuteter Parteigänger, gerade auf dem Hintergrund der to- talen Ablehnung unserer Vorschläge durch die Parteien, mit dem C im Namen — zu diesem Thema geäußert und die Frage an die Bundesregie- rung gerichtet, ob sie nicht prüfen wolle, ob die Verhältnisse im Ge- sundheitswesen nicht zu Monopol- gewinnen geführt haben, die mit ei- ner freiheitlichen Wirtschaftsord- nung nicht vereinbar sind. Dies sagt die Kammer für Soziale Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutsch- land. (Beifall bei der SPD und der FDP.) Ich meine, so falsch kann also die Regierungskoalition mit ihren Absichten auf dem Felde der kosten- dämpfenden Maßnahmen im Ge- sundheitswesen nicht liegen.. ."

Der Kronzeuge für die Ehrenberg- Pläne, den der SPD-Abgeordnete Egert solcherart aus dem Hut zau- berte, ist so „unvermutet" nicht. In 92 Thesen — ganz hatte der Sozial- kammer-Präside D. Dr. Eberhard Müller (Evangelische Akademie Bad Boll) des Martinus Luther Thesen- zahl nicht erreicht — war von dem

„Parteigänger" bereits 1973 ein Sy- stem-Korsett für das Gesundheits- wesen und für die ärztliche Versor- gung der Bevölkerung entworfen worden, das seinerzeit in der Ärzte- schaft auf die gleiche Ablehnung stieß wie heute das Ehrenbergsche Plansystem. Der Inhalt der Ehren- berg-Paragraphen bleibt sogar noch hinter der Sozialkammer-Ideologie zurück: Ambulatorien in Kranken- häusern wollen beide, aber die EKD- Kammer wollte gar Betriebsärzte krank und gesund schreiben lassen;

die Verordnungsfreiheit der Ärzte

eingeschränkt wissen wollen beide, aber die EKD-Kammer visierte sogar staatliche Positiv-Medikamenten-Li- sten an. Um nur zwei Beispiele anzu- führen.

Der Arzt wurde in der Sozialkam- mer-Denkschrift als „Anbieter von Gesundheitsleistungen" definiert, — eine Ausdrucksweise, die seitdem zur Sprachregelung wurde, bis in die letzte Bundestagsdebatte hin- ein. Und überhaupt: „Bedenken erregt . ..", so hieß es schon 1973 in der Denkschrift „. . das Monopol der niedergelassenen Ärzte auf Erst- behandlung, das von den ärztlichen Standesorganisationen vertreten wird."

Bedenkt man, daß die Denkschrift des „unvermuteten Parteigängers"

immerhin fast vier Jahre älter ist als der Ehrenbergsche Gesetzentwurf, so könnte man eher von Ehrenberg als einem „unvermuteten Parteigän- ger" der Kammer für Soziale Ord- nung des Rates der EKD sprechen.

Aber so „unvermutet" ist auch die- ser nicht: Schließlich kommt Ehren- berg aus dem DGB, und schließlich war Heinz-Oskar Vetter, damals und heute Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, seinerzeit Mitglied der EKD-Sozialkammer, als diese ihre Ideologie zur „sozialen Si- cherung im Industriezeitalter" for- mulierte, und schließlich gehört heute der Direktor des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Insti- tuts (WSI) des Deutschen Gewerk- schaftsbundes, Heinz Markmann, dieser EKD-Sozialkammer an, und schließlich ist der Präsident der

„Gesellschaft für Sozialen Fort- schritt", Johannes Doehring, Kir- chenpräsident von Profession, und schließlich gehören dem geschäfts- führenden beziehungsweise dem er- weiterten Vorstand eben dieser von dem Kirchenmann geförderten Ge- sellschaft auch Alfred Schmidt (Deutscher Gewerkschaftsbund und gleichzeitig Vorsitzender des Bun- desverbandes der Ortskrankenkas- sen!) — und schließlich auch Herbert Ehrenberg an.

Welch seltsame Fäden sich hier ver- flochten haben — um nicht: verfilzt zu sagen. Aber: unvermutet? DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 15 vom 14. April 1977 981

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