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Archiv "Von wegen ,,viel Luft“ im Laborhonorar" (21.01.1983)

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Von wegen ,,viel Luft

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im Laborhonorar

Die alte Masche der "Spiegei"- Agitation: Ein ärztlicher Informant, in diesem Fall ein Laborunterneh- mer aus Augsburg, liefert die Mu- nition, die von den "Spiegei"-Rou- tiniers wie aus dem Automaten ge- gen die gesamte Kassenärzte- schaft abgeschossen wird. Der neue Fall: "Viel Luft" über- schrieb der "Spiegel" jüngst einen Artikel mit dem Vorspann "Ein Kassenarzt weist nach, wie preis- wert Blutanalysen gemacht wer- den können. Verschwenden die Krankenkassen Milliarden für ärzt- liche Laborleistungen?"

Gestützt auf die Eigen-Reklame des Augsburger Labormanagers gibt der "Spiegel" wie selbstver- ständlich die Jawoii-Antwort, als seien von den Krankenkassen in 1981 für "knapp zwei Dutzend Routinetests" insgesamt 2,25 Mil- liarden DM gezahlt worden, ob- wohl diese Standardanalysen

"nach den Regeln industrieller Massenproduktion" nicht einmal die Hälfte hätten kosten dürfen, und selbst das wäre noch zuviel gewesen.

Solche Fehldarstellung sollte nicht unberichtigt bleiben. Von wegen "viel Luft" im Laborhono- rar! Der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Dr. Eckart Fiedler, legte die Karten offen auf den Tisch: ob der

"Spiegel" sie aufnimmt? Mit ande-

ren Worten: ob der "Spiegel" die sachliche Berichtigung seinen Le- sern zugänglich macht? Nachste- hend sei zumindest der Ärzte- schaft und den mitlesenden Ex- perten des Gesundheitswesens die wahre Sachlage noch einmal dokumentiert:

"Leider sieht die Wirklichkeit er-

heblich anders aus. Die Luft ist im Labor zunehmend dünn gewor- den. So ist der Anteil des Laborho- norars an den Gesamtzahlungen der Krankenkassen für ambulante ärztliche Leistungen von über 17

Prozent Mitte der 70er Jahre auf 13 Prozent in 1981 gesunken. Ur- sache für diesen deutlichen Rück- gang ist die pauschalierte Bezah- lung für Laborleistungen durch die meisten Krankenkassen. ln der Regel wird nicht mehr die einzelne Laborleistung, sondern ein Pau- schale je Behandlungsfall bzw. je Kassenmitglied gezahlt. Damit liegt das Mengenrisiko im Labor allein bei den Kassenärzten. Jede Zunahme der Zahl der Laborlei- stungen belastet also nicht die Krankenkassen, sondern führt zu einer Minderung der Auszahlungs- quote an den Arzt.

Diese pauschalierte Honorierung

wird seit nahezu fünf Jahren prak-

tiziert. Die Zahl der Laborleistun- gen nimmt aber ständig zu. So müssen die Kassenärztlichen Ver- einigungen bei der Verteilung des Labortopfes insbesondere die Ho- norare der Routine- bzw. rationali- sierungsfähigen Laborleistungen kürzen. Die Folge: 1981 entfiel weit weniger als die Hälfte der ge- samten Laborhonorare von 2,1 Milliarden DM auf rationalisie- rungsfähige Laborleistungen.

~ Im Klartext heißt dies, nicht die vom ,Spiegel' behaupteten 2,25 Milliarden DM, sondern weniger als eine Milliarde D-Mark wurden in 1981 für diese Standardanaly- sen ausgegeben.

~ Die 18 000 Kassenärzte, die auch heute noch ein eigenes Pra- xislabor betreiben, können mit dieser schmal gewordenen Hono- rierung gerade noch die Kosten decken.

~ Auch in Laborgemeinschaften stellt sich die wirtschaftliche Si- tuation nicht mehr rosig dar. So liegen nach jüngsten Analysen die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Laborparameter bei zirka 4

DM. Zu den reinen Analysekosten

von 1 ,50 DM, wie sie von wenigen Großgemeinschaften, u. a. von Herrn Dr. Schottdorf, angeboten

Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

werden, müssen Kosten für den Transport, die Analysenvorberei- tung in der eigenen Praxis und die anschließende Dokumentation hinzugerechnet werden. Auch Dr.

Schottdorf kassiert für den Trans- port der Blutprobe von der Praxis zum Labor eine Pauschale von 300 DM pro Monat. Bei 400 Laborlei- stungen, die ein Allgemeinarzt im Durchschnitt pro Monat abrech-

net, ein erheblicher Kostenfaktor.

Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, inwieweit die Erbringung von Laborleistungen in Großge- meinschaften den medizinischen Erfordernissen gerecht wird. Ge- messen an den Anforderungen der Laborrichtlinien der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung stellen sich erhebliche Zweifel ein.

~ Bei weiterer Rückläufigkeit der Vergütung für Routinelaborlei- stungen muß entweder das Ein- zellaber aufgegeben oder die un- gedeckten Kosten müssen aus dem Honorar der übrigen ärztli- chen Leistungen beglichen wer- den. ln der Vergangenheit wurden spezifisch ärztliche Leistungen aus dem Laborhonorar subventio- niert. Wie sonst konnten magere 10,60 DM Honorar für die einge- hende Untersuchung eines Patien- ten akzeptiert werden? Wenn also eine erneute Korrektur am Labor- honorar erfolgen soll, muß die Vergütung für die eingehende, zeitlich aufwendige Untersuchung eines Patienten deutlich angeho- ben werden. Diese sicherlich ver- ständliche Forderung der Kassen- ärzteschaft wird derzeit mit den Krankenkassen verhandelt."

Bis zum Redaktionsschluß des vorliegenden Heftes stand aller- dings noch nicht fest, ob es zu einer Bundesempfehlung der KBV und der RVO-Kassen in dieser Fra- ge gekommen ist; die Kassenver- bände hatten bis zum 15. Januar Frist, sich zu dem Verhandlungs- ergebnis vom 16. Dezember 1982 zu erklären.

Zumindest das "Timing" hat also bei dem Querschuß des "Spiegel"

vom 27. Dezember 1982 ge-

stimmt. . . F/EB

Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 3 vom 21. Januar 1983 13

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