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Archiv "Medizinische Fachangestellte: Deutlich mehr Honorar nach langer Durststrecke" (12.06.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 24⏐⏐12. Juni 2009 A1231

P O L I T I K

40 Prozent genetisch bestimmt sei, aber durch Lebenserfahrungen mo- duliert werde. Haynes schränkte ein, dass die Neuroforschung den Ablauf komplexer Entscheidungen noch nicht durchschaue. Auch sei zu klären, ob die sich anbahnenden Entscheidungen im Gehirn noch rückgängig gemacht werden könn- ten. So nebenbei erinnerte Haynes daran, dass Hirnforschung sich zu- meist mit Re-Aktion beschäftige:

Man setze einen Reiz und sehe, was passiere. Vernachlässigt werde hin- gegen das proaktive Handeln.

Der Bonner Rechtswissenschaft- ler Tade Matthias Spranger hatte beim Ethikrat für Gelassenheit plä- diert; die bestehenden rechtlichen Kategorien seien auch auf die Neuro- forschung anzuwenden, akut zu re- geln sei lediglich das Forscher-Pro- banden-Verhältnis. Auf dem Charité- Podium sprach sich hingegen der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel („Ich bin Neurodeterminist“) kühn schon jetzt für eine Änderung von § 20 Strafgesetzbuch aus. Dieser geht bisher vom freien Willen des Täters aus. Was aber, wenn dessen Handeln biologisch vorherbestimmt ist? Das Strafrecht schütze die ge- sellschaftlichen Normen, belehrte Merkel. Würden die verletzt, müsse bestraft werden, selbst wenn der Tä- ter für sein konkretes Handeln nichts könne. Merkel gestand jedoch zu, dass seine Lösung nicht voll befrie- dige, doch damit müsse man leben.

Der Mainzer Philosoph Thomas Metzinger, der von den manipulati- ven Möglichkeiten, die die Hirnfor- schung eröffnet, überzeugt ist, for- derte, ähnlich wie die theologischen Philosophen beim Ethikrat, „rech- zeitiges Nachdenken über positive Zielvorstellungen“ und plädierte für Normen, welche Bewusstseinzu- stände gefördert werden und welche illegal sein sollen. Metzinger dräng- te: Die Lage sei dramatischer als viele dächten. Ist sie das?

Drängen bei den einen, Gelassen- heit bei den anderen. Viel work in progress. Der Ethikrat will so bald keine Stellungnahme verfassen. Er richtet sich auf einen längeren Diskurs ein – und liegt damit wohl

richtig. I

Norbert Jachertz

M

edizinische Fachangestellte (MFA) erhalten ab dem 1.

Juli 2009 ein fünf Prozent höheres Gehalt. Der Tarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Rege- lung der Arbeitsbedingungen der MFA und dem Verband medizini- scher Fachberufe trat nach Ablauf der Einspruchsfrist am 20. Mai rück- wirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Außer der fünfprozentigen Gehalts- erhöhung sieht der Abschluss eine Einmalzahlung für das erste Halb- jahr 2009 in Höhe von 330 Euro für Vollzeitbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte vor. Die Ausbil- dungsvergütungen werden ab Juli in allen Ausbildungsjahren um einheit- lich 50 Euro auf nunmehr 531 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 572 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 616 Euro im dritten Ausbildungsjahr er- höht. Der Vertrag hat eine 24-mona- tige Laufzeit bis Ende des Jahres 2010. Der Gehaltstarifvertrag vom November 2007 war fristgerecht bereits zum 31. Dezember 2008 ge- kündigt worden. Die Vertragspartner hatten sich aber in Vorgesprächen im

Herbst 2008 darauf verständigt, die Auswirkungen der ärztlichen Ho- norarreform zu Beginn des Jahres 2009 zunächst abzuwarten.

Am Honorarplus teilhaben Erstmalig spielte bei den Tarifver- handlungen der frühere Richtwert der Grundlohnsummensteigerung eine untergeordnete Rolle. Stattdes- sen wurden die 2,7 Milliarden Euro, die zusätzlich zwischen 2007 und 2009 in die ambulante Versorgung geflossen waren, als Orientierungs- rahmen herangezogen. Bereits in den abschließenden Tarifrunden im Herbst 2007 hatten die Fachange- stellten ihre Erwartung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass von den zu- sätzlichen Finanzmitteln auch das Praxispersonal angemessen profitie- ren solle. Die Arbeitgeberseite si- gnalisierte damals die grundsätzliche Bereitschaft, den Beitrag der MFA an der Leistungserbringung in den Praxen stärker zu honorieren. Dabei spielte die politisch motivierte Dis- kussion um eine stärkere Einbezie- hung nicht ärztlicher Gesundheits-

TABELLE

Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Berufsjahr Tätigkeits- Tätigkeits- Tätigkeits- Tätigkeits- gruppe I gruppe II gruppe III gruppe IV

(Euro) (Euro) (Euro) (Euro)

1.–3. 1 424 1 495 – –

4.–6. 1 554 1 632 1 709 1 865

7.–10. 1 685 1 770 1 854 2 022

11.–16. 1 783 1 872 1 962 2 140

17.–22. 1 897 1 992 2 087 2 277

23.–29. 2 013 2 114 2 214 2 416

ab dem 30. 2 131 2 237 2 344 2 557

MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Deutlich mehr Honorar nach langer Durststrecke

Um fünf Prozent soll das Gehalt der Medizinischen Fachangestellten ab dem 1. Juli erhöht werden.

Der Beruf muss für den Nachwuchs attraktiver werden.

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A1232 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 24⏐⏐12. Juni 2009

P O L I T I K

berufe in die Versorgung ebenfalls eine große Rolle.

Auf der Versorgungsebene voll- zieht sich ohnehin unabhängig hier- von eine deutlich wahrnehmbare Entwicklung hin zu einer deutlichen Aufwertung der Medizinischen Fach- angestellten im ambulanten thera- peutischen Team. Die neue Ausbil- dungsverordnung von 2006, die mitt- lerweile breite und aktuelle Palette anspruchsvoller Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer und die neue 420-Stunden-Aufstiegsfortbil- dung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung – dies alles ist Ausdruck einer gestiegenen Quali- fikation und einer zunehmend wich- tigen Funktion der Medizinischen Fachangestellten im Versorgungs- geschehen. Die Delegationsverein- barung nach § 87 Abs. 2 b SGB V („Praxisassistentin“) vom April 2009 ist ein weiteres Beispiel hierfür. Diese Entwicklung muss sich auch nach Auffassung der Arbeitgebervertre- tung künftig in einer Vergütung niederschlagen, die derjenigen ver- gleichbarer Berufe entspricht.

Die optimistischen Erwartungen an die Honorarreform haben sich – zumindest in einigen Regionen und Facharztgruppen – nicht generell er- füllt. Die zum Teil enttäuschende Entwicklung und die notwendigen Nachbesserungen haben die abwar- tende Haltung der Tarifpartner ge- rechtfertigt. Trotzdem wurden die Tarifgehälter – in Abwägung aller Argumente und in Kenntnis der ak- tuellen Datenlage zur Honorarsitua- tion – linear um fünf Prozent erhöht.

Ein wichtiges Argument für die- se Erhöhung war, dass bereits 2007/2008 das Arzthonorar relativ stark gestiegen war, die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten je- doch 2007 „lediglich“ um 2,5 Pro- zent zulegten. Bezieht man die Tariferhöhung von 2004 in Höhe von einem Prozent mit ein, so wur- den die Tarifgehälter zwischen 2004 und 2010, also über einen Zeitraum von sieben Jahren, nur um 8,5 Pro- zent angehoben. Zusätzlich wurde

2008 ein Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung in Höhe von 20 be- ziehungsweise zehn Euro monatlich eingeführt. Insgesamt muss man diese Steigerungsraten mit Blick auf vergleichbare Berufe als maßvoll bezeichnen. Auch nach der Tarifer- höhung liegt der Stundenlohn einer Medizinischen Fachangestellten in den Eingangsstufen bei durch- schnittlich 8,50 Euro und damit hart an der Grenze oder unterhalb des- sen, was in der Mindestlohndebatte genannt wird. Im zehnten Berufs- jahr der Tätigkeitsgruppe I beträgt der Stundenlohn nunmehr zehn Euro.

Angehörige anderer Berufe, wie zum Beispiel Krankenschwestern oder Gesundheitskauffrauen verdienen mit dieser Berufserfahrung (ohne Zulagen) bereits 15,90 beziehungs- weise 13,80 Euro pro Stunde.

Sorge um Tarifautonomie Einig waren sich die Tarifpartner auch darin, die Ausbildungsvergü- tungen nach nunmehr fünf Jahren deutlich zu erhöhen. Hier sind Me- dizinische Fachangestellte im deut- schen Vergleich in den letzten Jah- ren von einem Platz im Mittelfeld auf eine Position im unteren Drittel abgerutscht. Dies ist den gestiege- nen Qualifikationen und künftigen Aufgaben nicht mehr angemessen.

Darüber hinaus werden sich schon bald die zurückgehenden Schul- abgängerzahlen bemerkbar machen.

Bereits jetzt wird der Ausbildungs- markt zunehmend enger; gute Real- schulabsolventen ziehen besser do- tierte und stressfreiere Berufe vor.

Dies wird sich das ambulante Ge- sundheitswesen der Zukunft nicht mehr leisten können. Auch die um 50 Euro erhöhten Ausbildungsver- gütungen liegen weiterhin im unte- ren Mittelfeld, auch im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen bei den freien Berufen.

Die Verhandlungsführerin auf Arbeitgeberseite, Dr. med. Cornelia Goesmann, rief auch die nicht tarif- gebundenen Ärztinnen und Ärzte da- zu auf, diese Gehaltserhöhung wei- terzugeben und „damit den Medizi- nischen Fachangestellten zu zeigen, wie wichtig ihre Arbeit für das Funk- tionieren der ambulanten medizini- schen Versorgung und die Betreuung der Patientinnen und Patienten ist“.

Unabhängig von der sozialpoliti- schen Signalwirkung soll damit auch verhindert werden, dass der ambulante medizinische Bereich in den Sog der Mindestlohndebatte gerät. Die Zahlung von angemesse- nen Tariflöhnen verhindert eine Debatte über die Abschaffung auto- nomer Tarifvertragsparteien, wie sie der Deutsche Gewerkschaftsbund derzeit mit der Begründung führt, dass die Aufnahme in das Arbeit- nehmerentsendegesetz und damit die Einführung eines Mindestlohns eine größere Verbindlichkeit habe als der Abschluss zu niedriger Tarif- löhne durch nicht durchsetzungs- fähige Tarifvertragsparteien. I Rosemarie Bristrup Bundesärztekammer Der neue Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

ist in diesem Heft unter „Bekanntgaben der Herausgeber“ abgedruckt.

Foto:laif

Die Anforderungen an die Medizinische Fachangestellte nehmen kontinuierlich zu. Dies sollte sich in einer entsprechenden Vergütung nieder- schlagen.

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