A 440 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 108|
Heft 9|
4. März 2011MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Mehr Geld für Berufsanfänger
Wenig Spielraum gab es bei den Tarifverhandlungen. Der Zugewinn in den ersten Arbeitsjahren soll den Beruf insbesondere für Auszubildende attraktiv machen.
R
ückwirkend zum 1. Januar 2011 tritt der neue Gehalts - tarifvertrag für Medizinische Fach- angestellte (MFA) in Kraft. Die Ge- hälter werden erstmalig nicht linear erhöht, sondern es werden die ers- ten sechs Berufsjahre überpropor- tional berücksichtigt. Der Verband medizinischer Fachberufe hat – auch aus Sicht der Arbeitgeber – zu Recht auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Berufsgruppen und zum Mindestlohn in der Pflege (8,50 Euro/West) niedrigen Stun- denlöhne junger MFA hingewiesen (8,53 Euro in der Eingangsstufe).Dies ist den deutlich gestiegenen Qualifikationen und künftigen Auf- gaben in der Gesundheitsversor- gung nicht mehr angemessen.
Die Tarifgehälter werden nun im ersten bis dritten Berufsjahr in der Tätigkeitsgruppe I um 4,99 Prozent und in der Tätigkeitsgrup- pe II um 5,02 Prozent erhöht, im vierten bis sechsten Berufsjahr in den Tätigkeitsgruppen I–IV um 2,64 beziehungsweise 2,63 Pro- zent. In allen weiteren Gehalts- gruppen beträgt die Erhöhung 1,25 Prozent. Die Laufzeit des Ta- rifvertrags endet am 31. Dezem- ber 2011.
Die deutlichen Gehaltssteigerun- gen für die Eingangsgruppen sollen angesichts des drohenden Fachkräf- temangels die Attraktivität des Be- rufs für Schulabgänger und junge Berufstätige erhalten. Trotz des Wegfalls der Ostabschläge ab Januar 2008 und einer Anhebung um eben- falls fünf Prozent ab Juli 2009 be- wegte sich die Höhe der Ausbil- dungsvergütung im deutschen Ver- gleich nur noch im unteren Mittel- feld. Damit sind Arztpraxen auf dem Ausbildungsstellenmarkt bei den leistungsfähigen Realschulabsolven- ten bislang mit anderen Berufsberei- chen nicht konkurrenzfähig.
Deshalb wurden auch die Ausbil- dungsvergütungen mit circa fünf Prozent deutlich erhöht. Sie steigen monatlich um 30 Euro in allen drei Ausbildungsjahren und betragen künftig 561 Euro im ersten, 602 Euro im zweiten und 646 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Das GKV-Finanzierungsgesetz hat den Verteilungsspielraum für Tariferhöhungen deutlich einge- schränkt: Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) wurde auf eine lineare Steigerung in Höhe von 1,25 Prozent begrenzt; die extrabud- getäre Gesamtvergütung (EGV) darf
maximal um 0,9 Prozent wachsen.
Der extrabudgetäre Anteil macht allerdings nur etwa 25 Prozent des absoluten Honorarvolumens aus.
Der Tarifabschluss berücksichtigt dies insoweit, als 20 von 26 Gruppen der Gehaltstabelle entsprechend der MGV-Steigerung um 1,25 Prozent angehoben werden.
Förderung der Betriebsrente Der Ausbau der Betriebsrente ist der ärztlichen Arbeitgeberseite ein vor- dringliches Anliegen. Bereits im Jahr 2002 wurde eine eigene Pensions - kasse und ein eigenes Altersvorsorge- produkt (die GesundheitsRente) unter dem Dach der Deutschen Ärzte - versicherung implementiert. Die Be- triebsrente ist eine attraktive Vergü- tungskomponente, die zur langfristi- gen Praxisbindung von Mitarbeiterin- nen beiträgt, und sollte von ärztlichen Arbeitgebern noch stärker aktiv ange- boten werden. Der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung sieht Er - höhungen des Arbeitgeberzuschusses um einheitlich zehn Euro vor.
Nach einem Urteil des Europä - ischen Gerichtshofs vom Januar 2010 müssen auch Beschäftigungs- zeiten vor Vollendung des 25. Le- bensjahres bei den Kündigungsfris- ten berücksichtigt werden. Eine entsprechende Anpassung musste im Manteltarifvertrag erfolgen und könnte erhebliche Auswirkung auf viele Arbeitsverhältnisse haben.
Ausbildungszeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen, wenn sich die Beschäftigung nahtlos an das Aus- bildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber anschließt. ■
Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup Bundesärztekammer
Gehaltstarif-, Manteltarifvertrag und Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltum- wandlung in den Bekanntgaben der Herausgeber in dieser Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes TABELLE
Tarifgehälter nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahren Berufsjahr
1.–3.
4.–6.
7.–10.
11.–16.
17.–22.
23.–29.
ab dem 30.
Tätigkeits- gruppe I
(Euro)
1 495 1 595 1 706 1 805 1 921 2 038 2 158
Tätigkeits- gruppe II
(Euro)
1 570 1 675 1 792 1 895 2 017 2 140 2 265
Tätigkeits- gruppe III
(Euro)
– 1 755 1 877 1 987 2 113 2 242 2 373
Tätigkeits- gruppe IV
(Euro)
– 1 914 2 047 2 167 2 305 2 446 2 589