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Abschlussprüfung „Medizinische Fachangestellte“

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Academic year: 2022

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Abschlussprüfung

„Medizinische Fachangestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Ab - schlussprüfung im oben genannten Ausbildungsberuf am Mittwoch, dem 11. Januar 2017, 9.00 – 15.00 Uhr in der Sächsischen Landesärzte- kammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden durch.

Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt in der 4. bis 6. Kalenderwo- che 2017.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung mit Beginn 11. Januar 2017 können regulär Aus-

zubildende und Umschüler, deren Ausbildungs- oder Umschulungsver- hältnis nicht später als am 28. Feb- ruar 2017 endet, zugelassen werden.

II. Zulassung in besonderen Fällen

1. Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbil-

dungsgesetz können Auszubildende und Umschüler (bei einer Umschu- lungszeit von 30 bis 36 Monaten) nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschulungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- prüfung).

Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ maximal mögliche Verkürzung von insgesamt sechs Monaten,

■ mindestens gute Lern- und Aus- bildungsergebnisse in der Arzt- praxis,

■ gute Lernmotivation und Lern- ergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmen- planes und des im Berufsschulunter- richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

2. Prüflinge ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Aus- bildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des Arzthelfers oder des Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbil- dungsgesetz).

III. Anmeldung und Zulassungsverfahren

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbescheide für die Prü- fungsgebühren erhalten die ausbil- denden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer II.2. (Externe Prüfung) die Prüf- linge von der Sächsischen Landesärz- tekammer.

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach §10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf des Medizinischen Fachangestellten der Sächsischen Landesärztekammer (veröffentlicht unter www.slaek.de) spätestens bis zum 9. November 2016 zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bestehen Auszubildende/Umschüler vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschlussprü- fung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267-170 / -171 / -173 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Medizinische Fachangestellte

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2016 423

Referenzen

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