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Abschlussprüfung Ausbildungsberuf „Medizinischer

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Mitteilungen der Geschäftsstelle

106 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2013

Abschlussprüfung

Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Ab - schlussprüfung im oben genannten Ausbildungsberuf am Montag, dem 6. Mai 2013, 9.00 – 15.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden durch.

Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt im Zeitraum von ca. Mitte Mai 2013 bis Mitte Juli 2013.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung mit Beginn 6.

Mai 2013 können regulär Auszubil- dende und Umschüler/innen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsver- hältnis nicht später als am 31. August 2013 endet, zugelassen werden.

II. Zulassung in besonderen Fällen

1. Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbil-

dungsgesetz können Auszubildende und Umschüler/innen (bei einer Umschulungszeit von 30 bis 36 Monaten) nach Anhören des Ausbil- denden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschulungszeit zur Abschlussprü- fung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (vorzei- tige Abschlussprüfung).

Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ maximal mögliche Verkürzung von insgesamt sechs Monaten,

■ mindestens gute Lern- und Aus- bildungsergebnisse in der Arzt- praxis,

■ gute Lernmotivation und Lerner- gebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmen- planes und des im Berufsschulunter-

richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

2. Prüflinge ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nach- weisen, dass sie mindestens das Ein- einhalbfache der Zeit, die als Ausbil- dungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des Arzthelfers/der Arzthelfe- rin oder des Medizinischen Fachan- gestellten/der Medizinischen Fachan- gestellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

III. Verkürzung der Ausbildungszeit

Gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsge- setz hat die Sächsische Landesärzte- kammer auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des/der Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Als Maßstäbe für die Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ Ausbildungsende bis spätestens 30. November 2013,

■ Nachweis befriedigender Leistun- gen in der Praxis und

■ Lernergebnisse bis 3,0 in der Berufsschule.

Das Vorliegen von Abitur, Berufs- grundbildungsjahr sowie der Abschluss einer fachfremden priva- ten Berufsfachschule rechtfertigen grundsätzlich keine Verkürzung von vornherein.

IV. Anmeldung und Zulassungsverfahren

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbescheide für die Prü- fungsgebühren erhalten die ausbil- denden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer II.2. (Externe Prüfung) die Prüf- linge von der Sächsischen Landesärz- tekammer.

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung

für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf des Medizinischen Fachangestellten/der Medizinischen Fachangestellten der Sächsischen Landesärztekammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) spätestens bis zum 6.

März 2013 zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bestehen Auszubildende/Umschüler/

innen vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschluss- prüfung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170/171/173 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Sächsische Ärzte­

meisterschaft

Der Vorstand des Sächsischen Sport- ärztebundes e.V. organisiert wie in den letzten Jahren eine Sächsische Ärztemeisterschaft im 10-km-Straßen- lauf.

Diese findet im Rahmen des 23.

Citylaufs in Dresden am 24. März 2013 statt.

Die Anmeldung ist nur online unter der website http://citylauf.laufszene- events.com möglich, dabei ist der Button Ärztewertung unbedingt an - zuklicken.

Dr. med. Axel Klein, Dresden Tel: 0351 337434 www.ortho-dresden.de

Referenzen

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