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Abschlussprüfung „Medizinische Fachangestellte“

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Medizinische Fachangestellte

464 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2017

Abschlussprüfung

„Medizinische Fachangestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Ab - schlussprüfung im oben genannten Ausbildungsberuf am Montag, dem 15. Januar 2018, 9.00 – 15.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekam- mer, Schützenhöhe 16, 01099 Dres- den durch.

Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt in der 4. bis 6. Kalenderwo- che 2018.

1. Zulassung zur Abschlussprü­

fung

Zur Abschlussprüfung mit Beginn 15.

Januar 2018 können regulär Auszu- bildende und Umschüler, deren Aus- bildungs- oder Umschulungsverhält- nis nicht später als am 28. Februar 2018 endet, zugelassen werden.

2. Zulassung in besonderen Fällen I. Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbil- dungsgesetz können Auszubildende und Umschüler (bei einer Umschu- lungszeit von 30 - 36 Monaten) nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbil- dungs- und Umschulungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen wer- den, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- prüfung).

Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ maximal mögliche Verkürzung von insgesamt sechs Monaten

■ mindestens gute Lern- und Aus- bildungsergebnisse in der Arzt- praxis

■ gute Lernmotivation und Lerner- gebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmen- planes und des im Berufsschulunter- richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

II. Prüflinge ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Aus- bildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin oder der Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbil- dungsgesetz).

3. Anmeldung und Zulassungs­

verfahren

Die Anmeldeformulare und die Ge - bührenbescheide für die Prüfungsge- bühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer 2.II. (Externe Prüfung) die Prüflinge

von der Sächsischen Landesärzte- kammer.

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten der Sächsischen Landesärztekammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) spätestens bis zum 9. November 2017 zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bestehen Auszubildende/Umschüler vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschlussprü- fung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter den Telefon-Nr. 0351 8267 -170, -171, -173 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

MFA-Fachkabinett für Leipzig

Praxisinventar gesucht

Die Ruth-Pfau-Schule, Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig, plant die Neugestaltung des Fachka- binetts für die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten, um

den Erfordernissen an die Ausbil- dung gerecht zu werden.

Benötigt wird vor allem Praxisinven- tar, zum Beispiel aus dem Sprech- und Verbandszimmer oder Labor.

Sind Sie gegenwärtig bei der Auflö- sung Ihrer Praxis oder tätigen Neuan- schaffungen und sind bereit, Praxis- inventar kostenlos abzugeben, freuen wir uns über eine entspre-

chende Information mit Angaben über die Art des Inventars, Maße sowie Ort der Abholung (wünschens- wert in Leipzig oder nähere Umge- bung).

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte Telefon-Nr.: 0351 8267-170 Fax-Nr.: 0351 8267-172 E-Mail: mfa@slaek.de

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