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Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“

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104 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2014

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

„Medizinische Fachangestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Ab - schlussprüfung im oben genannten Ausbildungsberuf am Montag, dem 12. Mai 2014, 9.00 – 15.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden durch.

Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt im Zeitraum von ca. Ende Mai 2014 bis Mitte Juli 2014.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung mit Beginn 12.

Mai 2014 können regulär Auszubil- dende und Umschüler/innen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsver- hältnis nicht später als am 31.

August 2014 endet, zugelassen wer- den.

II. Zulassung in besonderen Fällen

1. Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbil-

dungsgesetz können Auszubildende und Umschüler/innen (bei einer Umschulungszeit von 30 bis 36 Monaten) nach Anhören des Ausbil- denden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschulungszeit zur Abschlussprü- fung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (vorzei- tige Abschlussprüfung).

Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ maximal mögliche Verkürzung von insgesamt sechs Monaten,

■ mindestens gute Lern- und Aus- bildungsergebnisse in der Arztpraxis,

■ gute Lernmotivation und Lerner- gebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmen- planes und des im Berufsschulunter- richt vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei voll- ständig anwendungsbereit sein.

2. Prüflinge ohne vorangegange - nes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Aus- bildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des Arzthelfers/der Arzt- helferin oder des Medizinischen Fachangestellten/der Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

III. Verkürzung der Ausbildungszeit

Gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsge- setz hat die Sächsische Landesärzte- kammer auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des/der Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Als Maßstäbe für die Einzelfallent- scheidung sind festgelegt:

■ Ausbildungsende bis spätestens 30. November 2014,

■ Nachweis befriedigender Leistun- gen in der Praxis und

■ Lernergebnisse bis 3,0 in der Berufsschule.

Das Vorliegen von Abitur, Berufs- grundbildungsjahr sowie der Ab -

schluss einer fachfremden privaten Berufsfachschule rechtfertigen grund- sätzlich keine Verkürzung von vorn- herein.

IV. Anmeldung und Zulassungsverfahren

Die Anmeldeformulare und die Ge - bührenbescheide für die Prüfungsge- bühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer II.2.

(Externe Prüfung) die Prüflinge von der Sächsischen Landesärztekammer.

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf des Medizinischen Fachangestellten/der Medizinischen Fachangestellten der Sächsischen Landesärztekammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) zu erfolgen.

Über die Zulassung zur Abschluss- prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraus- setzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bestehen Auszubildende/Umschüler/

innen vor Ablauf der Ausbildungs- oder Umschulungszeit die Abschluss- prüfung, so endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170/171/173 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Mitteilungen der Geschäftsstelle

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Verlust eines Mandats im Wahl­

kreis Leipzig (Stadt) und Bestäti­

gung eines nachrückenden Mit­

glieds der Kammerversammlung Im Wahlkreis Leipzig (Stadt) hat das Kammermitglied Herr Dr. med. Thilo Schwalenberg, Facharzt für Urologie

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Der Vorstand der Sächsischen Lan- desärztekammer hat den Verlust des Sitzes in der Kammerversammlung in seiner Sitzung am 5. Februar 2014 festgestellt.

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