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Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“

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Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf

„Medizinische Fachangestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fach- angestellte“ am Montag, dem 29.

Juni 2015, 9.00 – 11.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden durch.

Teilnehmer/innen an der Zwischen- prüfung sind Auszubildende des zweiten Ausbildungsjahres und Um - schüler/innen, die in diese Fachklas- sen integriert sind.

Anmeldeformulare und Gebührenbe- scheide für die Prüfungsgebühren erhalten alle Ausbilder von der Säch-

sischen Landesärztekammer. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung hat bis zum 31. Mai 2015 zu erfol- gen.

Auszubildende und UmschülerInnen sind aufgefordert, das Ausbildungs- nachweisheft am Tag der Zwischen- prüfung bei der Aufsichtsführung zur Sichtung durch die Sächsische Landesärztekammer einzureichen.

Die Freistellung zur Zwischenprüfung umfasst nur den Zeitraum der Prü- fung (§ 15 Berufsbildungsgesetz).

Die Auszubildenden und Umschüler/

innen gehen anschließend wieder in die Arztpraxis oder zum Unterricht.

Auszubildende, deren 18. Lebensjahr zum Ende des ersten Ausbildungs- jahres noch nicht vollendet war, sind verpflichtet, eine ärztliche Bescheini- gung über die erste Nachunter- suchung nach § 33 Jugendarbeits- schutzgesetz spätestens am Tage der

Anmeldung zur Zwischenprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer vorzulegen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Anderenfalls ist die Eintra- gung des Berufsausbildungsvertra- ges des/der Auszubildenden aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungs- verhältnisse nach § 35 Abs. 2 Berufs- bildungsgesetz zu löschen.

Die Teilnahme an der Zwischenprü- fung ist nach dem Berufsbildungsge- setz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten eine der Zulassungs- voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170/171/173 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Medizinische Fachangestellte

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2015 109

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Reg.­Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

15/C013 Allgemeinmedizin*) Annaberg-Buchholz 13.04.2015

15/C014 Allgemeinmedizin*) Annaberg-Buchholz 13.04.2015

Allgemeine fachärztliche Versorgung

15/C015 Orthopädie Chemnitz, Stadt 24.03.2015

15/C016 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Döbeln 13.04.2015

15/C017 Neurologie und Psychiatrie Mittlerer Erzgebirgskreis 13.04.2015

15/C018 Augenheilkunde Zwickau 13.04.2015

15/C019 Psychologische Psychotherapie / Verhaltenstherapie

(hälftiger Versorgungsauftrag) Zwickau 13.04.2015

15/C020 Psychologische Psychotherapie / Verhaltenstherapie Zwickau 13.04.2015 Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarzt- sitze in den Planungsbereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hin- weise:

*) Bei Ausschreibungen von Fachärz- ten für Allgemeinmedizin können

sich auch Fachärzte für Innere Medi- zin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.

Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsicht- lich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezo- genen Zuordnung zu den einzel- nen Planungsbereichen bzw. Ver-

sorgungsebenen sind auf der Homepage der KVS (www.kv sachsen.de → Mitglieder → Arbei- ten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan) abrufbar.

Bitte geben Sie bei der Bewerbung die betreffende Registrierungs-Num- mer (Reg.-Nr.) an.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten ein- getragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen.

Mitteilungen der KVS

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