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Archiv "Arzneimittel: Weitergabe erlaubt" (03.11.2000)

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ie Niederlassungschancen für junge Ärzte bleiben gering. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16. Oktober eine Neu- fassung der Bedarfsplanungs- Richtlinien beschlossen, die keinen nennenswerten Zu- gang zur ambulanten Versor-

gung eröffnet. Der Ausschuss korrigierte damit seine ur- sprünglich vorgelegte Richtli- nie. Danach hätten sich rund 8 000 Ärzte zusätzlich nieder-

lassen können, obwohl derzeit nahezu alle Planungsbereiche ausgeschöpft sind.

Das Bundesgesundheitsmi- nisterium hatte die Richtlinie beanstandet, weil der Gesetz- geber die Zulassungsmöglich- keiten begrenzen und nicht et- wa ausweiten will. Völlig un- beteiligt an dem misslungenen ersten Anlauf des Bundesaus- schusses ist das Fischer-Mini- sterium jedoch keineswegs.

Denn das Gesundheitsre- formgesetz will eine saubere Trennung der hausärztlichen und fachärztlichen Versor- gung nicht nur bei den Vergü- tungsanteilen, sondern auch in der Bedarfsplanung. Für die Neuberechnung ist dem Bun- desausschuss dabei als Stich- tag der 31. Dezember 1995 zur Bestandsermittlung vorgege- ben worden.

Zwar hatte die Kassenärztli- che Bundesvereinigung darauf hingewiesen, dass dies die Öff- nung zahlreicher gesperrter Planungsgebiete zur Folge ha- ben würde und daher mit ei- nem neuen Zulassungsboom

gerechnet werden müsse.

Doch das Ministerium reagier- te zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Erst als die Richtlinie vorlag, kam die Beanstandung.

Die Nachbesserung bezieht nun wieder den bisher maß-

geblichen Versorgungsstand von Ende 1990 in die Berech- nung der Arztsitze ein. Damit bleiben die meisten gesperr-

ten Gebiete weiterhin für neue Niederlassungen geschlossen.

Frank Ulrich Montgomery bezeichnete diesen Vorgang als grotesk. Für die Bundes- gesundheitsministerin sei dies mehr als peinlich. Der Vorsit- zende des Marburger Bundes hat bei seiner Kritik vor allem die jungen Krankenhausärzte im Blick: „Das ist ein Schlag ins Gesicht vieler junger, mo- tivierter Ärzte, die auf eine Niederlassung hoffen.“

Montgomery warnt in die- sem Zusammenhang vor einer

„zunehmenden Vergreisung der niedergelassenen Ärzte- schaft und Qualitätseinbußen im Gesundheitswesen“. Be- reits vor der Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen kündigte der Vorsitzende des Marbur- ger Bundes an, im Falle ei- nes nicht rechtskonformen Beschlusses das Bundesver- fassungsgericht anzurufen.

A K T U E L L

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A2888 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 44½½½½3. November 2000

Arzneimittel

Weitergabe erlaubt

Arzt darf unverbrauchte Medikamente an andere Patienten verteilen.

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er Arzt Dr. med. Bertel Be- rendes aus dem lippischen Lüdge darf weiterhin unverbrauchte Arznei- mittel an andere Pa- tienten weitergeben. Das hat das Oberlandesge- richt (OLG) Hamm am 26. Oktober in zweiter und letzter Instanz ent- schieden. Es wies damit einen Antrag der Zen- trale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Apotheker- kammer Westfalen-Lip- pe auf eine einstweilige Verfügung gegen den Arzt zurück. Wie zuvor das Landgericht Detmold sah das OLG keinen Verstoß ge- gen das Wettbewerbsrecht.

Berendes nimmt seit Jahren

von seinen Patienten Arznei- mittel zurück, die nicht be- nötigt wurden, und gibt sie kostenlos an andere Patien- ten weiter (siehe dazu DÄ Heft 30/2000).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein „Handeln in Wettbe- werbsabsicht“ als Grundlage für einen möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

„nicht von vornherein ange- nommen werden“ könne. Ob

der Arzt gegen das Arzneimit- telgesetz verstößt, wird in ei- nem weiteren Verfahren das Landgericht Detmold klären.

Datentransparenz

Gesetzentwurf in Arbeit

Das Bundesgesundheitsministerium will noch 2000 ins parlamentarische Verfahren einsteigen.

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erzeit liegt noch kein Entwurf für ein Datentranspa- renzgesetz im Bundesgesundheitsministerium vor.

Er sei aber in Arbeit und solle bis Ende des Jahres fer- tig sein, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. In jüngster Zeit war häufig über einen solchen Gesetzent- wurf spekuliert worden.

Ziel ist es, mithilfe des Datentransparenzgesetzes politische Entscheidungen zur Steuerung des Gesund- heitswesens zu erleichtern. Derzeit ist im Gespräch, al- le Daten der Leistungserbringer und von jeder Kassen- art auf Landesebene anonymisiert zusammenzuführen.

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer erwägt zudem, im Rahmen des Gesetzes zu regeln, dass Pati- enten nach jedem Arztbesuch eine Quittung über die erbrachten Leistungen erhalten.

Bedarfsplanung

Kaum Chancen für neue Praxen

Bundesausschuss legt überarbeitete Richtlinie vor.

Frank Ulrich Montgomery Foto:

Johannes Aevermann

Andrea Fischer Foto:

ABDA

Bertel Berendes Foto:

Günter Schröder

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