• Keine Ergebnisse gefunden

Behauptungen zu angeblich geheimen Absprachen zwischen Gericht und Bundesamt fehlt jede Grundlage

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Behauptungen zu angeblich geheimen Absprachen zwischen Gericht und Bundesamt fehlt jede Grundlage"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verantwortlich:

Verena Korrell  Am Wall 198  28195 Bremen  T: 0421-361 10212  F: 0421-361 6797  e-mail: verena.korrell@verwaltungsgericht.bremen.de

Verwaltungsgericht

der Freien Hansestadt Bremen - Pressestelle -

Freie

Hansestadt Bremen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bremen, 27.08.2018

Internet http://www.verwaltungsgericht.bremen.de

Behauptungen zu angeblich geheimen Absprachen zwischen Gericht und Bundesamt fehlt jede Grundlage

Das Verwaltungsgericht Bremen tritt der aktuellen Berichterstattung des Magazins Der SPIEGEL (Nr. 35 vom 25.08.2018) entgegen. Das Magazin hatte in seiner letzten Ausgabe über angebliche Mauscheleien bei Klagen abgelehnter Asylbewerber berichtet.

Eine einfache Nachfrage der Richter des VG Bremen beim Prozessbevollmächtigten des Bremer Flüchtlingsamtes habe ausgereicht und aus Ablehnungen der Asylanträge seien kurzerhand Anerkennungen geworden. Die Richter hätten sich so ihrer Aktenlast entledigt.

Für diese Behauptung gibt es bisher weder Anhaltspunkte noch Belege. Zutreffend ist, dass sich eine anonyme Anruferin beim Bürgerservice des Bundesinnenministeriums gemeldet und als Verwaltungsrichterin des VG Bremen ausgegeben hat. Über den Inhalt des Telefongespräches ist ein Vermerk erstellt worden, in dem die angeblich aufgestellten Behauptungen wiedergegeben werden. Andere Hinweise auf ein wie auch immer geartetes Fehlverhalten einer Richterin oder eines Richters des Verwaltungsgerichts Bremen im Rahmen von Asylklageverfahren liegen nicht vor.

Auch die Gerichtsstatistik belegt, dass in Asylklageverfahren am Bremer Verwaltungsgericht ebenso häufig durch Urteil entschieden wird wie im Durchschnitt an allen anderen Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Die Anzahl der Verfahren, in denen es nicht zu einem Urteil kommt, weil das Bundesamt zuvor zugunsten der Kläger den Bescheid abgeändert hat, weisen am Verwaltungsgericht Bremen keinerlei Auffälligkeiten auf. Eine besondere Häufigkeit von

(2)

Abhilfeentscheidungen des Bundesamtes während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens in Bremen gibt es nicht.

Die meisten Abhilfeentscheidungen des Bundesamtes finden in den sogenannten Dublin-Verfahren statt. In diesen Verfahren geht es um die Rückführung von Asylbewerbern, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Hier machte das Bundesamt gerade in dem im Artikel des SPIEGEL angesprochenen Jahr 2015 in mehreren Fällen von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Das Bundesamt hat dabei die Rückführungsbescheide aufgehoben und selbst ein Asylverfahren durchgeführt, in der Regel weil eine Rückführung nach Italien, Griechenland, Rumänien oder Bulgarien zum damaligen Zeitpunkt aussichtslos erschien.

Diese Entscheidungen trifft das Bundesamt in eigener Zuständigkeit. Eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht findet nicht statt.

DER SPIEGEL berichtet ferner über den Hinweis eines Richters am Verwaltungsgericht.

Richtig ist, dass ein Richter des Bremer Verwaltungsgerichts ein von ihm als kritikwürdig angesehenes Verhalten eines Prozessbevollmächtigten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf dem Dienstweg zur Anzeige gebracht hat. Ob sich aus den Schilderungen des Richters ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Bundesamtes ergibt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Anhaltspunkte für geheime Absprachen von Richtern des Verwaltungsgerichts mit Mitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergeben sich auch aus der Anzeige des Richters nicht.

Es trifft schließlich auch nicht zu, dass das Verwaltungsgericht in den Fokus der Ermittler der Bremer Staatsanwaltschaft gerückt sei. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat dem Spiegel auf dessen Anfrage vielmehr mitgeteilt, dass sich bereits nach vorläufiger Überprüfung von 337 Abhilfebescheiden keine strafrechtlich relevanten Gesichtspunkte ergeben hätten.

„Es ist bedauerlich, dass uns DER SPIEGEL vor dem Abdruck des Artikels keine Gelegenheit gegeben hat, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Mittels einer Nachfrage beim Gericht hätte man feststellen können, dass es keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für ein unzulässiges Zusammenwirken von Gericht und Bundesbehörde gibt. Die Kolleginnen und Kollegen haben täglich weitreichende Entscheidungen in einer Vielzahl von Asylverfahren zu treffen. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Diese Leistung sollte nicht durch schlichte Behauptungen beschädigt werden“, so Verwaltungsgerichtspräsident Peter Sperlich.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

• Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, sich für einheitliche Vorschriften in der EU zur Reduktion der Lärm- und Luftbelastungen beim Luftverkehr einzusetzen und namentlich mit

Er überlegte also einen Augenblick lang, ob das nicht Mäuse sein könnten, denn die schlichen sich immer im Winter von draußen in die Häuser, vor allem in diejenigen, in denen es

Ge- rade das institutionelle „Europa“ zemen- tiert somit Identität und Macht der christlichen Kirchen weiterhin als natio- nale Größen – und das ausgerechnet in einer Zeit,

Mit Bescheid vom 31.5.2018 beendete der Senator für Justiz und Verfassung ohne Zustimmung des Antragstellers die Ab- ordnung an die JVA Bremen mit Wirkung zum 1.7.2018..

Das Projekt Tiere der Bibel des Bonifatiuswerkes weiß sich folglich in einen le- bendigen Prozess theologischer Reflexion ver- ortet, der eine neue Offenheit für Dimensionen

Laub, Puppe, Pauke, Haupt, Haube, sauber, Tulpe, Erbse, Spritze, Absatz 2. Decke die Wörter von

The overall objective for the EU is twofold: 1) reducing and controlling the out-migration from Afghanistan and that of Afghan refugees in Pakistan and Iran to Europe and 2)

Titel: Ersatzwahl einer Richterin oder eines Richters des Strafgerichts für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31..