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Leider fehlt da jedoch noch immer eine wichtige Kategorie von Umweltbelastern – die Flugzeuge

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M 034/2008 BVE 2. Juli 2008 BVE C Motion

1224 Masshardt, Langenthal (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 29.01.2008

Flugtreibstoffbesteuerung (Standesinitiative)

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bund vorstellig zu werden

• mit dem Ziel eine generelle Flugtreibstoffbesteuerung für alle zivilen Flugzeuge zu erreichen

• und anzuregen, mit ausländischen Staaten, insbesondere mit der EU, eine gemeinsame Strategie und Umsetzung herbeizuführen

Begründung:

Die Energiestrategie des Kantons Bern deckt einen grossen Teil des Energieverbrauchs im Kanton Bern ab und will mit mehr Energieeffizienz und der Förderung von erneuerbaren Energien einen grossen Beitrag an einen nachhaltigen Kanton Bern leisten. Die Energiestrategie kann jedoch keinen Einfluss nehmen, wenn es um die Umweltbelastung durch Flugzeuge geht.

Laut dem Bundesrat sollen die CO2 und Energieprobleme mit vielen Gesetzen, Gebühren und Belastungen gelöst werden. Leider fehlt da jedoch noch immer eine wichtige Kategorie von Umweltbelastern – die Flugzeuge. Die Kompetenz zur Flugtreibstoffbesteuerung liegt beim Bund.

Mit dieser Standesinitiative beim Bund soll die generelle Besteuerung der Flugtreibstoffe verlangt werden. Einer europaweiten Einführung stehen heute wenige Hindernisse im Wege. Alle Länder haben Nachholbedarf bei der CO2 Reduktion und im Bereich der Energieeffizienz.

Der Regierungsrat des Kantons Bern sollte gemeinsam mit anderen Kantonen versuchen beim Bund Einfluss zu nehmen. Er nutzt dabei auch Kontakte in allen anderen Gremien von bestehenden Vertragswerken mit kantonalen und ausländischen Regierungen. Die Entscheidungsträger dieser Gremien werden eingeladen, ihrerseits auf ihre Gremien einzuwirken, welche eine europaweite Besteuerung einführen könnten.

Antwort des Regierungsrates

Auf internationaler und schweizerischer Ebene besteht folgende Ausgangslage:

• Das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 ver- bietet die Besteuerung von Flugtreibstoffen. Deshalb wurde der internationale Flugver- kehr aus den konkreten Reduktionszielen des Kyoto-Protokolls ausgeklammert. Art. 2 Ziffer 2 dieses Protokolls verlangt jedoch die Fortsetzung der Bemühungen der Ver-

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tragsstaaten, die Emissionen beim Luftverkehr im Rahmen der Internationalen Zivilluft- fahrt Organisationen (ICAO) zu begrenzen und zu reduzieren.

• Auf schweizerischer Ebene sind bereits verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundla- gen für eine generelle Besteuerung der Flugtreibstoffe vorhanden. Der Bund erhebt denn auch gewisse Mineralölsteuern auf Flugtreibstoffen. Wegen des internationalen Verbots der Besteuerung von Flugtreibstoffen sind jedoch die Treibstoffe zur Versor- gung von Flugzeugen, die im Linienverkehr oder im Rahmen spezieller Betriebs- oder Flugschulbewilligungen für Auslandflüge eingesetzt werden, von der Steuer befreit.

• Gemäss dem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 hat sich die Luftfahrt an den Zielvorgaben einer nachhaltigen Entwicklung zu orientieren.

Das heisst konkret, dass

− die schweizerische Luftfahrtpolitik mit der europäischen Luftfahrt- und Verkehrspolitik abzustimmen ist,

− die Umweltbelastungen auf ein langfristig unbedenkliches Niveau zu senken und die Ressourcen zu schonen sind,

− die Luftfahrt ihre betriebswirtschaftlichen und externen Kosten selber tragen soll (Kostenwahrheit).

• Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, sich für einheitliche Vorschriften in der EU zur Reduktion der Lärm- und Luftbelastungen beim Luftverkehr einzusetzen und namentlich mit Vorstössen in den internationalen Gremien (ICAO, ECAC [European Civil Aviation Conference]) auf eine weltweit abgestützte Besteuerung von Flugtreibstoffen hinzu- wirken. Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt leitet eine hochrangige Exper- tengruppe der ICAO über die Einbindung der Zivilluftfahrt in den Emissionshandel.

Es ist somit zusammenfassend festzustellen, dass in der Schweiz die erforderlichen recht- lichen Grundlagen zur generellen Besteuerung des Flugtreibstoffes bereits bestehen und dass sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene intensive Bestrebungen im Gange sind, die Emissionen beim Luftverkehr, namentlich mittels Treibstoffabgaben, zu reduzieren. Nichtsdestoweniger stimmt der Regierungsrat der Einreichung einer entspre- chenden Standesinitiative zu, da das Anliegen der Motion von grosser ökologischer Be- deutung ist.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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