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Archiv "Krankenhäuser: Erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf" (23.09.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 38

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23. September 2011 A 1967

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

KR ANKENH Ä US ER

Mindestens 4 000 Honorarärzte sind in den Kliniken tätig (DÄ 21/2011: „Drang nach Selbstbestim- mung“ von Jens Flintrop und Sabine Rieser und „Interview mit Dr. Daniel Frank, Orthopäde und Unfallchirurg: Den Spieß umgedreht“ von Sabine Rieser).

Wildwuchs

. . . Nachdem die BÄK . . . und die LÄK jahrelang die zunehmende Verzerrung des ärztlichen Arbeits- marktes durch die steigende Zahl von Honorarärzten tatenlos beob- achtet haben, konnte der Tenor des Artikels nur lauten, dass die Hono- rarkräfte zumindest zur Bewälti- gung von Arbeitsspitzen notwendig seien.

Nun kennen sehr viele Chefärzte und Personal-Oberärzte die Situati- on, dass Mitarbeitern die Möglich- keit eröffnet wird, Teilzeit zu arbei- ten. Dieselben Mitarbeiter arbeiten dann in der verbleibenden Zeit in anderen Kliniken als Honorarärzte bei deutlich besserer Bezahlung.

Schaut man genau auf den ärztli- chen Stellenmarkt, fällt auf, dass nahezu jede Stelle besetzt werden kann, nur ist der Preis für die Beset- zung teilweise sehr hoch geworden.

Ist es nicht möglich, die Stelle über eine Festanstellung zu besetzen, muss man halt auf Honorarkräfte zurückgreifen.

Diesen Wildwuchs und die zuneh- mende Erpressbarkeit, was Gehalts- forderungen anbelangt, hätte man sowohl durch die Berufsordnung als auch durch gesetzgeberische Ver- fahren frühzeitig unterbinden kön-

nen. Hier hat die Lobbyarbeit der ansonsten doch so rührigen BÄK komplett versagt, und die berufspo- litischen Gremien haben augen- scheinlich diese Probleme ignoriert.

So muss man jetzt so tun, als hät- te es keinen Ausweg gegeben.

Besonders lächerlich erscheinen un- ter diesem Aspekt die Bemühungen, den ärztlichen Beruf wieder attrak- tiver zu gestalten, schauen doch in manchen Klinken die Weiterbil- dungsassistenten zu, wie der Hono- rararzt die interessanten fachärztli- chen Tätigkeiten durchführt, wäh- rend sie die Routinearbeit auf der Station bewältigen und dann in den Nachtdienst gehen.

Der Honorararzt ist dann bereits wieder auf dem Heimweg.

Dr. Ralph-Eric Hansen, Oberarzt der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin, Lukaskrankenhaus Neuss, 41464 Neuss

Erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf

Die Änderung der Zulassungsver- ordnung für Ärzte im Jahre 2007 mit der Möglichkeit mit 13 Stunden Teilzeittätigkeit außerhalb der Kas- senpraxis, um unter anderem auch am Krankenhaus tätig zu sein, führ- te zu einem Boom der Honorararzt- verträge von sicherlich über zurzeit 5 000 gelebten Verträgen. Somit ist der niedergelassene erfahrene Fach- arzt, der am Krankenhaus konsiliar- ärztlich tätig ist, absolute Realität.

Als rechtliche Grundlage für die Vergütung dieser Leistungen wurde bisher das Krankenhausentgeltge- setz dahingehend interpretiert, dass das Krankenhaus die Hauptleistung auch durch „Dritte“, in diesem Fall Konsiliarärzte/Ärztinnen erbringen könnte. Es ist eine altbekannte Tat- M

H d ( n m F Rieserund Interview

sache, dass für die rechtliche Klä- rung von solchen erheblichen Strukturveränderungen, respektive die Frage, ob diese konsiliarärztli- chen Strukturen überhaupt so gelebt werden können, leider Jahre ins Land gehen. So ist erst jetzt im März 2011 das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel verkündet worden, dass Kranken- häuser nicht für ambulante Leistun- gen konsiliarärztliche Kollegen als Leistungserbringer hinzuziehen können.

Das heißt definitiv, dass Hauptleis- tungen, die das Krankenhaus er- bringt, nur durch angestellte Ärzte gegenüber den Krankenkassen ab- gerechnet werden können.

Dieses Urteil gilt nur für ambulante Leistungserbringungen. Von Medi- zinrechtlern, Richtern als auch So- zialrichtern wird aber die Auffas- sung vertreten, dass diese andere Interpretation des Krankenhausent- geltgesetzes genauso für stationäre Leistungserbringungen in Zukunft gelten wird. Bisher ist hier kein ent- sprechender Musterprozess geführt worden.

Das würde aber bedeuten, dass die meisten von den 5 000 zurzeit ge- lebten konsiliarärztlichen Verträgen, die zurzeit bestehen, nicht in diesen rechtlichen Rahmen passen würden.

Das heißt, niedergelassene Ärzte könnten nur am Krankenhaus als Teilzeitangestellte in Zukunft und nicht als Konsiliarärzte ärztliche Hauptleistungen für das Kranken- haus erbringen, die die Kranken- häuser gegenüber den Krankenkas- sen auch abrechnen dürften.

Hier besteht erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf, auch für die vielen Tausenden von Honorarärzten, so dass ich Sie bitten würde, dieses

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23. September 2011 Thema nochmals gezielt mit den

Experten sowohl der Sozialrichter, der Krankenkassen als auch der Bundesärztekammer zu disku- tieren . . .

Dr. med. Gerd Rauch, 34123 Kassel

Lieber fest angestellt

Ich weiß nicht, warum sich Dr.

Frank um die Qualität und Sicher- heit der Patienten sorgt. Im Allge- meinen unterscheiden sich die Nar- kosegeräte nur unwesentlich, und ansonsten wird man an den Gerä- ten, die einem nicht vertraut sind, eingewiesen. In der überwiegenden Zahl der Häuser, in denen ich tätig war, wurde mir suffizientes Perso- nal zur Seite gestellt, so dass es von dieser Seite keine Gefahr für die Patienten gab.

Die viel größere Gefahr für den Pa- tienten, Schaden zu erleiden, war und ist der permanente Druck in den Operationsabteilungen, die Schlagzahl zu erhöhen oder auf sehr hohem Niveau zu halten, da ein Großteil des Geldes eines Kran- kenhauses nur noch im OP verdient wird.

Um diese Zahlen bringen zu kön- nen, werden die freien Mitarbeiter gebucht. Diese unterliegen nicht dem Tarifrecht, können also arbei- ten, wann und wie lange sie wollen.

Auch das kann letztlich zum Scha-

den des Patienten sein, zumal Ar- beitszeiten von zehn Stunden und mehr keine Seltenheit waren.

Ein weiterer Punkt ist der in dem Interview erwähnte Stundenlohn.

Ich weiß nicht, aus welcher Quelle sich Dr. Frank bedient hat, die er- wähnten Stundensätze von 100 bis 125 Euro sind vollkommen überzo- gen. Ein Stundenlohn von 80 bis 85 Euro ist heute die Regel, alles darü- ber die absolute Ausnahme. Von da-

her relativiert sich auch die angeb- lich so viel bessere Bezahlung der freien Mitarbeiter, zumal, wenn man bedenkt, dass dieser sich selbst versichern muss und keinerlei Zu- schüsse eines Arbeitgebers be- kommt, noch gibt es eine Lohnfort- zahlung im Urlaub.

Aufgrund des Vorgesagten habe ich mich zum Beispiel wieder für eine Festanstellung entschieden.

Dr. Torsten Batzlaff, 56370 Ebertshausen

SUIZIDBEIHILFE

Die Suizidassistenz geht über das, was die Selbstbestim- mung des Patienten gebietet, hinaus (DÄ 24/2011: „Assistier- ter Suizid: Die ethi- sche Verantwortung des Arztes“ von Fuat S. Oduncu und Gerrit Hohendorf).

Faschistische Ideologie

Herr PD Hohendorf hat einen sehr wichtigen und erhellenden Artikel geschrieben. Er hat mir die Beseiti- gung einer Unklarheit im Standes- recht begründet und eine ethische Orientierungsmöglichkeit in dem schwierigen Thema des assistierten

Suizids gezeigt . . . Mich hat in dem Artikel allerdings das Argument sehr beschäftigt, dass Ärzte mit der

„stellvertretenden Wahrnehmung des . . . Interesses des Patienten“

implizit über „den Wert und Un- wert des Lebens“ urteilen würden.

Schon die Begrifflichkeit „Unwert des Lebens“ würgt eine genaue Be- trachtung und Diskussion der Mi- kroprozesse von weitreichenden Entscheidungen wegen der Nähe zur faschistischen Ideologie ten- denziell ab. Mir erscheint es des- halb wichtig, auf die Selbstver- ständlichkeit hinzuweisen, dass wir (Ärzte) in Grenzbereichen der Me- dizin tagtäglich über das Leben von Patienten entscheiden. Wir treffen dabei meines Erachtens aber kei-

nesfalls Entscheidungen über einen Wert/Unwert des jeweiligen (Pa- tienten-)Lebens. Es ist bei schwerstkranken Patienten drin- gend nötig, die Sinnhaftigkeit von modernen medizinischen Maßnah- men im Feld zwischen einem mög- licherweise anhaltenden Leiden oder einem Sterben des Patienten täglich, gelegentlich sogar stünd- lich, neu abzuschätzen. Auf Inten- sivstationen oder beispielsweise in Wiederbelebungssituationen gehört es mehr oder weniger zur „Routi- ne“, darüber zu entscheiden, ob Maßnahmen eingeleitet, weiterge- führt, vermindert oder sogar (bei

„vermuteter“ und wahrscheinlicher) Erfolglosigkeit abgebrochen wer- den, ohne dass Patienten häufig

SU

D g d m g 2 t sche Verantwortung

MA X LIEBERMA NN

Die Kunst- und Aus- stellungshalle in Bonn widmet dem bedeutendsten deutschen Maler des ausgehenden 19. Jahrhunderts ei- ne Retrospektive (DÄ 33/2011: „Apostel des Schönen“ von Harald Clade).

Liebermanns Gegner

Schade, dass der Autor die zeit- lich parallel stattfindende Ausstel- lung „Liebermanns Gegner, die Neue Secession in Berlin und der Expressionismus“ auf Schloss Got- torf/Schleswig nicht erwähnt und mit einbezieht. Hatte doch Lieber- mann die Berliner Secession ge- gründet, um sich und anderen vom

konventionellen Kulturbetrieb aus- gegrenzten Künstlern ein Ausstel- lungsforum zu verschaffen, und sah sich nun in seiner von seiner Sezes- sion betriebenen Ausgrenzung einer neuen Künstlergeneration gegen- über, die den „Altmeister“ mit der

„Neuen Secession“ abstraften.

O. Mueller, K. Schmidt-Rottluff, G.

Münter, W. Kandinsky, H. Dorn- bach, F. Marc, C. Klein, E. Nolde, A. v. Jawlensky, O. Freundlich, R.

Dufy, E. L. Kirchner, A. Macke, G.

Tappert, W. Lehmbruck, C. Rohlfs, E. Heckel, M. Pechstein – sie alle bilden einen faszinierenden Hinter- grund für eine ausgesprochen inte- ressante kulturelle Auseinanderset- zung und Ausstellung.

Schleswig – Schloss Gottorf – 17. Juli bis 23. Oktober 2011

Eckart Schermuly, 25899 Niebüll D

s B b d d 1 ne Retrospektive (DÄ

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Referenzen

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