A 1864 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 106|
Heft 39|
25. September 2009 Die Kassenärztliche VereinigungNordrhein (KVNo) hat einen neuen Vorstand. Am 11. September wähl- ten die Delegierten Bernd Braut- meier (54) und Dr. med. Peter Pott- hoff (61) zu Nachfolgern von Dr.
med. Leonhard Hansen und Dr.
med. Klaus Enderer. Der neue Vor- stand nimmt seine Arbeit am 1. Ja- naur 2010 auf, seine Amtszeit ist auf ein Jahr begrenzt.
Brautmeier ist seit 18 Jahren Hauptgeschäftsführer der mit rund 17 500 Vertragsärzten und Psycho- logischen Psychotherapeuten dritt- größten Kassenärztlichen Vereini- gung in Deutschland. Der Kaufmann ist das erste nicht ärztliche Vor- standsmitglied in der Geschichte der
KV Nordhein. Potthoff, nieder- gelassener Gynäkologe in Bad Honnef, gehörte dem Vorstand der KV bereits von 2000 bis 2004 an; er ist derzeit auch Vor- sitzender des beratenden Fach- ausschusses der Fachärzte bei der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung. Von den 48 wahl- berechtigten Delegierten votier- ten 45 für Brautmeier und 29 für Potthoff.
Die noch amtierenden Vor- stände der KVNo, Hansen und Enderer, hatten im Juni dieses Jahres ihre Verträge vorzeitig gekündigt, weil sie das Ver- trauensverhältnis zwischen dem Vorstand und der Mehrheit der
Vertreterversammlung als zerrüt- tet angesehen hatten. Anlass waren erhebliche Meinungsver- schiedenheiten bei der Einfüh- rung der elektronischen Gesund- heitskarte. Hansen und Enderer vertraten jedoch die Auffassung, dass es den Kritikern letztendlich darum ging, die KV insgesamt abzuschaffen.
Da die Amtszeit des bisherigen Vorstandes eigentlich noch bis Ende 2010 gedauert hätte, wähl- ten die Delegierten den neuen Vorstand nur für ein Jahr. 2011 konstituiert sich eine neue Ver- treterversammlung, die in ihrer Entscheidung über den Vorstand frei sein soll. Noch nicht ent- schieden ist die Frage, wer von den beiden neuen Vorständen den Vorsitz übernehmen soll. JM Peter Potthoff
Bernd Brautmeier
Fotos: KVNo
NACHWAHL
Neuer Vorstand für die KV Nordrhein
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die biliäre Zirrhose und das Kurzdarm- syndrom in geeigneten Kranken- häusern ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden können.
Die Krankheitsbilder stellten hohe Anforderungen an Diagnostik und Therapie. Patienten würden deshalb in besonderem Maß von einer spe- zialisierten interdisziplinären Be- handlung profitieren, so die Be- gründung des G-BA.
Abgelehnt wurde hingegen, die Krankenhäuser nach § 116 b SGB V für die Versorgung der erblichen Makuladegeneration zu öffnen. Im Gegensatz zu den Patientenvertreter vertreten Kassenärztliche Bundes- vereinigung und GKV-Spitzenver- band die Ansicht, dass in einem sol- chen Fall die Ermächtigung des Spezialisten der bessere Weg sei.
Einstimmig aus dem Leistungs- katalog ausgeschlossen wurden die Protonentherapie zur Behandlung altersbedingter Makuladegenerati- on sowie die hyperbare Sauerstoff- therapie bei Brandwunden und idio- pathischer Femurkopfnekrose. mei KRANKENHÄUSER
Katalog für ambulante
Leistungen erweitert
Einige Monate lang hielten sich die Beteiligten bedeckt, nun hat die Affäre um die Entwicklung eines pflanzlichen Potenzmittels am Ber- liner Universitätsklinikum Charité Konsequenzen: In der vergangenen Woche wurde der Leiter des Insti- tuts für Transfusionsmedizin, Prof.Dr.-Ing. Dr. med. Holger Kiesewet- ter, beurlaubt. Dieser Schritt sei „auf
eigenen Wunsch“ erfolgt, sagte Kli- niksprecherin Claudia Peter. Der Rückzug erfolgte rund zwei Wochen, nachdem die Staatsanwaltschaft seine Arbeits- und Privaträume so- wie weitere Orte durchsucht hatte.
Die „Bio-Viagra-Affäre“ hatte Mitte März für Furore gesorgt. Ein
Doktorand Kiesewetters hatte ge- genüber der Deutschen Presse- Agentur behauptet, erfolgreich ein Potenzmittel auf rein pflanzlicher Basis entwickelt zu haben. Einige Tageszeitungen berichteten über das als „Plantagrar“ bezeichnete Mittel. Wenig später dementierte je- doch die Charité-Leitung. Es han- dele sich „um die Aktivität eines Mitarbeiters (. . .) in eigener Verant- wortung“. Zudem wurde die Arz- neimittelaufsicht auf den Fall auf- merksam. Erektile Dysfunktionen sind nach dem Klassifikationssys- tem ICD-10 anerkannte Krankhei- ten. Das „Bio-Viagra“ sei daher ein Arzneimittel, dessen Entwicklung hätte kontrolliert werden müssen, hieß es aus dem Landesamt für Ge- sundheit und Soziales.
Gegenüber dem Deutschen Ärz- teblatt be stätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft die Ver- mutung eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Zudem werde gegen Kiesewetter wegen Beste- chung, Bestechlichkeit und Untreue zuungunsten der Charité ermittelt.
Der Institutsleiter habe sich offen- bar von Privatunternehmen Zuwen- dungen zusichern lassen. HN
„BIO-POTENZPILLE“
Charité-Institutsleiter beurlaubt
Nach der „Bio-Viagra-Affäre“ erfolgten nun personelle Konsequenzen.
Foto: Keystone