Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 50|
13. Dezember 2013 A 2429Das Leser-Forum
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KR A NKENH AU S
Der GKV-Spitzenver- band fordert eine Schließung von Kli- niken und niedrigere Preise (DÄ 42/2013:
„Krankenhausfinan- zierung: GKV fordert eine Strukturreform“ von Philipp Ollen- schläger und Falk Osterloh).
Vergütung ist nicht zu hoch
Der GKV-Spitzenverband hat 14 Positionen für die künftige Weiter- entwicklung der krankenhausbezo- genen Strukturpolitik vorgelegt. Zu- mindest in folgenden Punkten kann dies nicht unkommentiert bleiben:
„Überhöhte Preise“: Wie ein roter Faden zieht sich durch das Papier die Vorstellung, Leistungen in Kranken- häusern würden generell zu überhöh- ten Preisen vergütet. Dies sei vor al- lem bei der künftigen Gestaltung der Landesbasisfallwerte zu berücksich- tigen. – Es ist unbestritten, dass man- che Innovationen für eine gewisse Zeit Hochfrequenzanbietern einen positiven Deckungsbeitrag besche- ren. Wollten die Verfasser das Thema jedoch tatsächlich ernsthaft bearbei- ten, wären parallel diejenigen Posi- tionen aufzuarbeiten, deren Erbrin- gung Krankenhäusern bisher vergü- tungsfrei abverlangt wird. – Wer zu- dem auch künftig noch die „Ent- wicklung der Produktivität“ der Krankenhäuser (Position 6) für wei- tere Abschläge in Rechnung stellen will, argumentiert wider besseres Wissen. Weitere künftige „Produkti- vitätssteigerungen“ werden (punktu- elle Ausnahmen mögen die Regel be- stätigen) identisch sein mit weiterer Reduktion der Patientenzuwendung und der Qualität. Sollten die Verfas-
ser das Ziel haben, diese Produktivi- tätssteigerung gezielt zu Preissenkun- gen nutzen zu wollen, dann würden sie damit in ungewohnter Klarheit Zynismus und Menschenverachtung zum Ausdruck bringen.
„Mengenentwicklung“: Wenn tat- sächlich in nennenswertem Umfang nicht indizierte Leistungen in Klini- ken erbracht werden, dann ist dem entgegenzutreten – ja. Jedoch: Die Möglichkeiten, nicht indizierte Mammaablationes, Anus praeter- Anlagen oder Chemotherapien vor- zunehmen, sind begrenzt. Sollte Po- sition 8 so gelesen werden wie ge- schrieben, dass nämlich die Vergü- tung jedweder Leistung abzusenken (und damit unter die Gestehungs- kosten abzusenken) sei, bis auch die letzte als überflüssig angesehene Leistung eliminiert ist, sollte also die Gesamtheit der Patienten für einzelne als überflüssig angesehene Leistungen in Kollektivhaft genom-
men werden, dann wäre auch das ei- ne bemerkenswert klare Wiedergabe des Menschenbilds der Verfasser . . .
„Fehlerhafte Abrechnungen“: Eigent- lich eine Selbstverständlichkeit. – Je- doch bitte in einem fairen Verfahren, welches sich vom bisherigen dreifach unterscheiden würde: Es müssten be- kannte und plausible Beurteilungskri- terien zugrunde gelegt werden (bezo- gen auf die Frage der primären und sekundären Fehlbelegung aktuell nicht gegeben), der Zeitablauf müsste fair sein (und nicht als laufendes zinsloses Darlehen an die Kranken- kassen missbraucht werden), und die Überprüfung müsste durch eine un- abhängige Institution erfolgen (an die Mär von der Unabhängigkeit des MDK glaubt – bei allem Respekt – ja noch nicht einmal der, der Teil dieser Einrichtung war) . . .
Prof. Dr. med. Martin Hansis, LL.M., Ärztlicher Geschäftsführer, Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, 76133 Karlsruhe
D b S n P
„ z eineStrukturreform“
ORG AN SPENDE
Die Rate der post- mortalen Organ- spenden ist seit dem Bekanntwerden von Regelverstößen ge- sunken (DÄ 45/
2013: „Organspende in Deutschland: Wege aus einer ange- spannten Situation“ von Nicola Sieg- mund-Schultze).
Differenziertere Betrachtung
Die Rate der postmortalen Organ- spender ist zu steigern, wenn man die Organtransplantation endlich differenzierter beurteilt:
Es gibt keinen „Organspende-Skan-
dal.“ Es gibt einzig, allein und nur den Skandal bei Leber-Organtrans- plantationen. Warum wird die ge- samte Transplantationsmedizin unter Generalverdacht gestellt? Bei Nie- rentransplantationen zum Beispiel – sie werden am längsten praktiziert – ist nie die Rede von Regelverstößen bei der Organvergabe gewesen. Die Allokationskriterien bei der Leber sind unzutreffend und bedürfen end- lich und gründlich einer Revision.
Jeder potenzielle Organspender kann auf der Rückseite des Organ- spendeausweises die Entnahme sei- ner Leber ausdrücklich ausschlie- ßen. Wie: „Ja, ich gestatte dies mit Ausnahme folgender Organe/Gewe- be: Leber“.
Dr. med. Peter Ausserehl, 46149 Oberhausen
O G S
D m s B R s 2 in Deutschland: Weg
B R I E F E
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