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Archiv "Dreifach-Transplantation" (08.08.1994)

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Academic year: 2022

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POLITIK NACHRICHTEN

Spendenbitten

Der Bezirksverband der Kehlkopflosen in Chemnitz be- reitet einen Hilfstransport für Kriegsopfer in kroati- schen Flüchtlingslagern sowie für die Kinderklinik in Zagreb vor. Sachspenden, medizinische Artikel und Arzneimittel nimmt Dr. Funke, 09217 Burgstädt, Fr.- Marschner-Straße 42, Tel 0 37 24/29 56, entgegen. Bank- verbindung: Bayerische Vereinsbank, Konto 29 555 39, BLZ 870 20 086

Viele der gehörlosen und geistig behinderten Bewoh- ner des Gehörlosenheims in Euskirchen leben in Wohn- gruppen — ein Novum in der Behindertenarbeit. Für dieses Projekt bittet der Förderverein Rheinisches Gehör- losenheim Euskirchen um finanzielle Unterstützung. In- formationen: Förderverein Rheinisches Gehörlosen- heim Euskirchen e.V., Billiger Straße 48, 53879 Euskir- chen, Tel 0 22 51/8 28 67. Bankverbindung: Kreisspar- kasse Euskirchen, Konto 270 233 0, BLZ 382 501 10.

Die Consilia-Untemehmensberatungsgesellschaft bittet um medizinische Geräte für ein Krankenhaus in Geor- gien. Kontaktadresse: Consilia-Unternehmensbera- tungsgesellschaft mbH, Molkereistraße 8a, 87665 Mau- erstetten, Tel und Fax 0 83 41/27 10. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann keine Verantwortung für die Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

Krebsregister:

Beratungen im

Vermittlungsausschuß

BONN. Der Bundesrat hat im Juli den Vermittlungs- ausschuß angerufen, um das vom Bundestag verabschiede- te Krebsregistergesetz durch eine eigene Initiative zu er- setzen. Diese sieht zunächst einmal vor, die Datensamm- lung des ehemaligen „Natio- nalen Krebsregisters" der DDR zu sichern und weiter- zuführen. Das Krebsregister- sicherungsgesetz ermöglicht dies bis Ende 1994. Auf Wunsch der Länderkammer soll die Fortführung zunächst bis 1996 beschlossen werden.

Anders ließen sich die Daten nicht sichern: Ein Krebsregi- stergesetz des Bundes sei im Bundesrat nicht mehrheitsfä- hig, und Landesgesetze könn- ten nicht mehr bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Was im Bereich der alten Bundesländer geschehen soll, ist noch immer offen. Nach unbestätigten Informationen bevorzugen etliche Länder Krebsregister in eigener Ver- antwortung, für die sie jedoch übergreifende, gemeinsame Regelungen treffen wollen.

Die Mehrheit der Landes- regierungen lehnt ein Krebs- registergesetz des Bundes schon deshalb ab, weil nach dem Grundgesetz für den Bund gar keine Gesetzge- bungskompetenz bestehe.

Weitere Kritikpunkte waren und sind das vorgeschlagene, unerprobte Meldeverfahren und die zu erwartenden Ko- sten. th

Ärzte und Politiker für RU 486

BONN. Im Umfeld der Bundestagsdebatte über die

„Abtreibungspille" RU 486 sprachen sich Ärzte und Poli- tiker für die Einführung des in anderen europäischen Ländern bereits zugelassenen Präparates aus.

Der Präsident der Berli- ner Ärztekammer, Dr. med.

Ellis Huber, schlug vor, eine gemeinnützige Tochtergesell-

schaft der Ärztekammer kön- ne den Vertrieb und auch die gesellschaftspolitische Ver- antwortung übernehmen, sollte die Hoechst AG selbst dazu nicht bereit sein. Vor- aussetzung hierfür sei die Lizenzübertragung durch Hoechst.

Abgeordnete der Bundes- tagsfraktion der Freien De- mokraten forderten in einem offenen Brief den Hersteller Roussel Uclaf auf, das Medi- kament auch in Deutschland auf den Markt zu bringen, um so „neuartige therapeuti- sche Wege" zu eröffnen. Arzt und Patientin müßten die Freiheit haben, über den Ein- satz von RU 486 selbst zu ent- scheiden.

Auch Bundestagspräsi- dentin Rita Süssmuth (CDU) erkärte, die Entscheidung für oder gegen RU 486 müsse Arzt und Patientin überlassen werden. Sie könne sich eine Zulassung in Deutschland vorstellen, sagte sie dem in Halle erscheinenden „Mittel- deutschen Express". Auf je- den Fall müsse der Paragraph 218 schnellstens reformiert

werden. cm

Bundesrat:

Gesetzentwurf zum

§ 218 abgelehnt

BONN. Die Auseinander- setzung um ein neues Abtrei- bungsrecht geht in die näch- ste Runde. Der Bundesrat in Bonn lehnte mit den Stimmen der SPD-Länder den Gesetz- entwurf der Koalitionspartei- en zum Paragraphen 218 StGB ab. Als Begründung gab die Mehrheit im Bundes- rat an, das Koalitionsmodell schöpfe die verfassungsrecht- lichen Spielräume zugunsten der betroffenen Frauen nicht aus. Damit muß sich der Ver- mittlungsausschuß von Bun- destag und Bundesrat mit dem seit Jahren strittigen Thema befassen. Die Bundes- regierung hatte den Aus- schuß bereits vor dem Be- schluß der Länderkammer angerufen. Der rheinland- pfälzische Ministerpräsident Rudolf Scharping (SPD) be- gründete den Widerspruch der SPD-geführten Länder damit, daß nach den Vorstel- lungen der Koalitionspartei- en eine „selbstbewußte Ent-

scheidung" der Frau über den Schwangerschaftsabbruch nicht möglich sei. Vielmehr würden die Frauen einge-

schüchtert. afp

Dreifach-

Transplantation

BOCHUM. Die erste kombinierte Bauchspeichel- drüsen-Zwölffingerdarm-Nie- rentransplantation wurde En- de Juni im Knappschaftskran- kenhaus Bochum-Langen- dreer vorgenommen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Dr.

h. c. W. Kozuschek und Priv.- Doz. Dr. M. Büsing wurde der zehnstündige Eingriff bei einer 49jährigen Patientin aus Witten durchgeführt. Ihre Zuckerkrankheit hatte zum Versagen der Nieren und zu weiteren Spätkomplikationen des Diabetes wie Augen- und Nervenschäden geführt.

Die kombinierte Trans- plantation verlief nach Anga- ben der Ruhr-Universität völ- lig komplikationslos. Es kann mit einer Erfolgsquote von et- wa 90 Prozent gerechnet wer- den. Insulininjektionen oder eine Dialysebehandlung sind nicht mehr erforderlich. EB

Infobeschaffung in der Umweltmedizin:

Große Nachfrage

KÖLN. In Heft 28-29 hat das Deutsche Ärzteblatt auf einen Artikel „Informations- beschaffung in der Umweltme- dizin" hingewiesen, der in der Zeitschrift der Berliner Ärzte- kammererschienen ist. Weite- re Literatur sei beim Verfasser erhältlich, hieß es, nämlich bei Dr. Uwe Kaiser vom Institut für Wasser-, Boden- und Luft- hygiene in Berlin.

Inzwischen sind bei ihm derart viele Anfragen einge- gangen, daß Dr. Kaiser die Redaktion um Unterstützung bei der Beantwortung gebe- ten hat. Interessierte Leser mögen sich ab sofort an das Deutsche Ärzteblatt wenden (Tel 0 22 34/70 11 -11 1 und -10 9). Das gilt auch für jene, die noch keine Antwort aus Berlin erhalten haben. th Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 31/32, 8. August 1994 (25) A-2093

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