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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN

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Academic year: 2022

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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN

Abschlussprüfung „Zahnmedizinische Fachangestellte“ am 17. April 2013

Name des Prüflings: Klasse:

Ausbildender Zahnarzt/

Ausbildende Zahnärztin: in:

___________________________________________________________________

ABRECHNUNGSWESEN Zeit: 100 Minuten

___________________________________________________________________

Bewertung:

Erfassungsschein: ……… Fehler Heil- und Kostenplan: ……… Fehler Privatliquidation: ……… Fehler

Gesamt: ……… Fehler

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Gesamtbewertung: Note:

___________________________________________________________________

Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpa- tienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV- Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Steigerungsfaktor ange- setzt soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind.

07.01.2013

Ein neuer Patient kommt mit Schmerzen in die Praxis. Man sieht deutlich eine Schwellung der linken Wange. Die symptombezogene Untersuchung zeigt einen Abszess ausgehend von einem tief zerstörten Zahn 26. Nach Anästhesie (1 Ampulle) wird eine Inzision durchgeführt und ein Jodoformstreifen gelegt. Der Patient erhält ein Rezept über ein Antibiotikum und wird über dessen Einnahme aufgeklärt.

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09.01.2013

Wundkontrolle der Inzision. Der Jodoformstreifen ist nicht mehr vorhanden.

10.01.2013

Die eingehende Untersuchung ergibt folgenden Befund:

f: 18, 24, 28 c: 13, 14, 15, 16 z: 26

e: 38, 37, 45, 46, 47, 48

Der Patient legt eine ärztliche Bescheinigung über eine Niereninsuffizienz vor. Zahn- stein ist vorhanden. Die Modellgussprothese im Unterkiefer ist 10 Jahre alt. Bei der Vitalitätsprobe aller kariösen Zähne reagiert der Zahn 14 negativ, alle anderen posi- tiv. Da der Patient eine prothetische Neuversorgung wünscht, wird ein OPG angefer- tigt.

Unter Anästhesie (1 Ampulle / 2 Einstiche da palatinaler Einstich zur Betäubung der Gaumenschleimhaut erforderlich) wird der Zahn 26 operativ entfernt und die Wunde mit drei Nähten verschlossen. Es wird ein OP-Zuschlag erhoben. Der Patient be- kommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

17.01.2013

Es wird Zahnstein an den Oberkiefermolaren und den Unterkieferfrontzähnen ent- fernt. Außerdem werden die Nähte regio 26 entfernt.

23.01.2013

Nach Anästhesie des Zahnes 13 (1 Ampulle) erhält dieser unter Kofferdam einen mesialen Eckenaufbau in Adhäsivtechnik (3,2-facher Satz wegen schwieriger Farb- anpassung), der Zahn 14 wird trepaniert, eine Röntgenmessaufnahme wird angefer- tigt, die Wurzelkanäle werden aufbereitet und dann mit einer medikamentösen Einla- ge versehen und speicheldicht provisorisch verschlossen. An der Prothese wird regio 46 eine Druckstelle entfernt und diese im Mund mit Salbe behandelt.

04.02.2013

Die Füllung an Zahn 13 wird poliert.

An Zahn 14 werden die Kanäle nach elektrometrischer Längenbestimmung abgefüllt.

Nach der Röntgenkontrollaufnahme erhält er eine Aufbaufüllung (m-o-d) aus Glasio- nomerzement. Nachdem eine übermäßige Papillenblutung gestillt wurde, bekommt der Zahn 15 eine Komposit-Füllung (o-d) und der Zahn 16 eine Komposit-Füllung (m-o-p) in Adhäsivtechnik.

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12.02.2013

Es wird eine ausführliche ZE-Beratung durchgeführt, die 15 Minuten dauert. Folgen- de prothetische Versorgung wird für den GKV-Patienten geplant: Zahn 14 erhält eine provisorische Krone, die Zähne 23 - 25 - 27 eine provisorische Brücke. Der Unterkie- fer bekommt eine Modellgussprothese mit gegossenen Halteelementen an 44, 35 und 36. Es sind zwei Abformungen mit individuellen Löffeln erforderlich.

Der Patient wünscht, dass die Krone an Zahn 14 und die Brücke von 23 - 25 - 27 vollkeramisch verblendet werden sollen.

Punktwert: 0,7771

Material- und Laborkosten (geschätzt): 2.200,00 Euro

Anästhetikum pro Ampulle: 0,75 Euro

Nahtmaterial: 5,60 Euro

Festzuschuss (Bonus 0): 1.079,79 Euro

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Befunde Festzuschüsse in EUR

Ohne Bonus

Mit Bonus Doppelter 20% 30% FZ

1. Erhaltungswürdiger Zahn

1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-

möglichkeit, je Zahn 126,61 151,93 164,59 253,22

1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,

je Zahn 141,94 170,33 184,52 283,88

1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-

möglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 46,38 55,66 60,29 92,76 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-

lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 27,28 32,74 35,46 54,56

1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-

lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 83,53 100,24 108,59 167,06

2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist.

Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungs- bedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.

Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versor- gung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen

neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 300,36 360,43 390,47 600,72 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen

neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 343,68 412,42 446,78 687,36 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 387,68 465,22 503,98 775,36 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 426,60 511,92 554,58 853,20 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 167,63 201,16 217,92 335,26 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 129,24 155,09 168,01 258,48 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen

ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich 45,24 54,29 58,81 90,48 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsitua- tionen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1

oder 2.2 ansetzbar. 303,09 363,71 394,02 606,18

3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seiten- zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch

für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 222,65 267,18 289,45 445,30 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer

4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 299,53 359,44 389,39 599,06

4.2 Zahnloser Oberkiefer 278,94 334,73 362,62 557,88

4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 300,88 361,06 391,14 601,76

4.4 Zahnloser Unterkiefer 297,67 357,20 386,97 595,34

4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer 75,30 90,36 97,89 150,60

4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regel-

versorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 235,59 282,71 306,27 471,18

Schwere Kost für

leichteres Arbeiten. Abrechnungshilfe für Festzuschüsse Gültig ab 01.01.2013

Die Höhe d er Festzus chussbeträ ge wird sic h

voraussich tlich im Fr ühjahr 201 3 durch die

Anhebung des Punktw ertes für z ahnärztlich e

Leistungen für das Ja hr 2013 no ch verände rn.

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Befunde Festzuschüsse in EUR

Ohne Bonus

Mit Bonus Doppelter 20% 30% FZ

4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 29,53 35,44 38,39 59,06 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen,

je Ankerzahn 211,15 253,38 274,50 422,30

4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhaut-

getragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 53,06 63,67 68,98 106,12 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht

sofort möglich ist, je Kiefer 94,20 113,04 122,46 188,40

5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung

nicht sofort möglich ist, je Kiefer 129,68 155,62 168,58 259,36

5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht

sofort möglich ist, je Kiefer 169,62 203,54 220,51 339,24

5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 245,28 294,34 318,86 490,56 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen,

auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 12,43 14,92 16,16 24,86 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 29,45 35,34 38,29 58,90

6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wieder-

befestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 47,80 57,36 62,14 95,60 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundär-

teleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 67,13 80,56 87,27 134,26 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina-

tionsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

bei Erweiterung um einen Zahn 47,55 57,06 61,82 95,10

6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 7,58 9,10 9,85 15,16

6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

bei Erweiterung um einen Zahn 72,52 87,02 94,28 145,04

6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 12,65 15,18 16,45 25,30

6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 56,45 67,74 73,39 112,90 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,

je Kiefer 72,65 87,18 94,45 145,30

6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 9,14 10,97 11,88 18,28 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblend-

bereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 40,70 48,84 52,91 81,40

6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 160,93 193,12 209,21 321,86

7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),

je implantatgetragene Krone 126,22 151,46 164,09 252,44

7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene

Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 78,50 94,20 102,05 157,00 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 38,84 46,61 50,49 77,68 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantat-

getragene Krone oder Brückenanker 9,35 11,22 12,16 18,70

7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 287,48 344,98 373,72 574,96 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem

Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 9,35 11,22 12,16 18,70 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Total-

prothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 41,85 50,22 54,41 83,70

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