Abschlussprüfung „Zahnmedizinische Fachangestellte“ am 1. Dezember 2004
Name des Prüflings: Klasse:
Ausbildender Zahnarzt/
Ausbildende Zahnärztin: in:
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Zeit: 50 Minuten
Gesamtbewertung: Note:
Praxisfall 1 (insgesamt 10 erreichbare Punkte)
Die 18-jährige Auszubildende Tanja Berger befindet sich im dritten Ausbildungsjahr.
Ihr Ausbildender Zahnarzt Dr. Thiele bittet Tanja, die neu eingestellte 16-jährige Auszubildende Jessica Vogt über die Jugendarbeitsschutz- und Unfallverhütungs- bestimmungen aufzuklären, die in der Zahnarztpraxis einzuhalten sind.
1. Nennen Sie, anstelle von Frau Berger, vier Bestimmungen des Jugendarbeitsschutz- gesetzes!
3. Nennen Sie zwei Unfallverhütungsvorschriften, die die Auszubildende Frau Vogt während der Arbeit in der Zahnarztpraxis einzuhalten hat!
4. Welche Einrichtung erlässt die Unfallverhütungsvorschriften, die in der Zahnarztpraxis einzuhalten sind?
5. Frau Berger hat die neue Auszubildende auch über weitere Arbeitsschutzgesetze auf- zuklären.
Nennen Sie, anstelle von Frau Berger, zwei weitere Arbeitsschutzgesetze!
Praxisfall 2 (insgesamt 14 erreichbare Punkte)
Die 22-jährige verheiratete Kollegin Sandra Heinemann arbeitet als Zahnmedizinische Fachangestellte in der Zahnarztpraxis von Herrn Dr. Thiele. Frau Heinemann informiert Dr. Thiele über ihre bestehende Schwangerschaft.
1. Für welchen Zeitraum besteht für Frau Heinemann eine Mutterschutzfrist, in der sie von der Arbeit in der Zahnarztpraxis freizustellen ist?
2. Nennen Sie zwei Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote, die für Frau Heinemann während ihrer Schwangerschaft gelten!
3. Frau Heinemann besucht einen Schwangerschaftsgymnastikkurs.
Als welche Art von Kosten könnte sie die Gebühren für diesen Kurs steuerlich im Rahmen des Antrages auf Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?
4. Zur Betreuung ihres Kindes möchte Frau Heinemann im Anschluss an die Mutterschutz- frist für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit nehmen.
Beurteilen Sie, ob das Ehepaar Heinemann auch gemeinsam die Elternzeit nehmen könnte!
6. Müsste Frau Heinemann befürchten, dass ihr während der Elternzeit gekündigt werden könnte?
7. Welche staatliche Unterstützung könnte Frau Heinemann grundsätzlich in der Elternzeit beantragen?
8. Für die Zeit, in der Frau Heinemann Elternzeit nimmt, wird zeitlich befristet die Zahnmedizinische Fachangestellte Nicole Grebe eingestellt. Frau Grebe ist verheiratet und hat zwei Kinder. Ihr Ehemann Herr Michael Grebe verdient mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens.
Welche Lohnsteuerklassen wären für Frau Grebe und ihren Mann sinnvoll?
9. Welche Behörde müsste das Ehepaar Heinemann aufsuchen, um eine Änderung der Lohnsteuerklassen in die Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen?
Praxisfall 3 (insgesamt 12 erreichbare Punkte)
Am 14.10.2004 wird Privatpatientin Frau Bering von Dr. Thiele, der zusammen mit den Zahnärzten Dr. Winter und Dr. Brandau in einer Gemeinschaftspraxis arbeitet, zahnärztlich untersucht. Im Anschluss führt die Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF) Frau Millner eine Zahnsteinentfernung durch.
1. Nennen Sie eine weitere Fortbildungsmöglichkeit für eine Zahnmedizinische Fach- angestellte!
2. Welcher Vertrag ist am 14.10.2004 für die zahnärztliche Untersuchung und die Zahn- steinentfernung bei Frau Bering zustande gekommen?
3. Zwischen welchen Personen ist dieser Vertrag zustande gekommen?
Bitte begründen!
4. Zwischen welchen Personen wäre ein Vertrag zustande gekommen, wenn es sich um eine Praxisgemeinschaft handeln würde?
Bitte begründen!
Erklären Sie den Vertrag, der hierbei zustande kommt!
6. Frau Bering trägt seit fünf Jahren eine Freiendbrücke. Nachdem diese Brücke an einer Stelle beschädigt ist, repariert Dr. Thiele die Brücke.
Nennen Sie den Vertrag, der hierbei zustande kommt!
7. Beim nächsten Besuch der Zahnarztpraxis möchte Frau Bering die ausstehende Rechnung mittels Barscheck bezahlen.
Welche Risiken würde diese Zahlungsart für die Zahnarztpraxis beinhalten?
8. Dr. Thiele erklärt sich bereit, einen Verrechnungsscheck von Frau Bering anzunehmen.
Welchen Vorteil hätte ein Verrechnungsscheck gegenüber einem Barscheck für die Zahnarztpraxis?
Praxisfall 4 (insgesamt 14 erreichbare Punkte)
Die Gemeinschaftspraxis der Drs. Thiele, Winter, Brandau plant ein Labor neu einzurichten. Aufgrund eines vorteilhaften Angebotes der Firma Praxisausstatter Meister GmbH bittet Dr. Thiele die Auszubildende Frau Berger, eine Bestellung über vier doppeltürige Laborschränke zum Preis von je 860,-- EUR und zwei Labortische zum Preis von je 650,-- EUR an die Praxisausstatter Meister GmbH in München zu schicken.
1. Beim Schreiben der Bestellung am 02.11.2004 vertippt sich Frau Berger und bestellt anstatt der vier Laborschränke sieben Laborschränke. Nachdem die Bestellung bereits abgeschickt ist, erkennt Frau Berger ihren Fehler.
a) Wie kann Frau Berger ihren Fehler korrigieren?
b) Bis wann muss Frau Berger ihren Fehler spätestens korrigiert haben, damit die Zahnarztpraxis lediglich vier Schränke abnehmen muss?
Berger fest, dass die Tischplatten abweichend von der Bestellung um 20 cm zu lang und 10 cm zu breit geliefert wurden.
Um welche Sachmangelart handelt es sich dabei?
3. Welches Recht darf die Zahnarztpraxis in Bezug auf die gelieferten Tische gegenüber dem Lieferanten vorrangig geltend machen?
4. Nach 14 Tagen lösen sich aufgrund eines falschen Zusammenbaus durch die Lieferfirma die Einlegeböden eines Schrankes und der gesamte Inhalt des Schrankes im Wert von 2.500,-- EUR geht zu Bruch.
Um welche Art von Sachmangel handelt es sich in Bezug auf den Laborschrank?
5. Welche zwei Rechte sollte die Zahnarztpraxis gegenüber der Lieferfirma sinnvoller Weise vorrangig geltend machen?
6. Am 24.11.2004 bittet Dr. Thiele Frau Berger, die folgende Rechnung vom 22.11.2004 der Firma Praxisausstatter Meister GmbH zu überprüfen und zu überweisen:
Rechnung Nr. 4112 22.11.2004 Anzahl Bezeichnung, Art, Modell, Größe Einzelpreis in EUR Gesamtpreis in EUR 4 Laborschrank 099887, weiß
Megariad, 2,40 m x 1,20 m x 2,36 m 860,-- 3.440,-- 2 Labortisch 05667, weiß
Megastar, 1,80 m x 0, 5 m 650,-- 1.300,--
Netto-Gesamtpreis 4.740,-- + 16 % MwSt 758,40
Rechnungsbetrag 5.498,40 ======
Bis zur vollständigen Zahlung besteht Eigentumsvorbehalt.
Die Rechnung ist innerhalb 4 Wochen zahlbar netto Kasse, bei Zahlung innerhalb 2 Wochen erhält der Käufer 2,5 % Skonto.
Ermitteln Sie den Rechnungsbetrag, der am 24.11.2004 von Frau Berger zu überweisen ist!
8. Erklären Sie den Satz: „Bis zur vollständigen Zahlung besteht Eigentumsvorbehalt“!