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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN

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Academic year: 2022

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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN

Abschlussprüfung „Zahnmedizinische Fachangestellte“ am 7. Mai 2014

Name des Prüflings: Klasse:

Ausbildender Zahnarzt/

Ausbildende Zahnärztin: in:

___________________________________________________________________

ABRECHNUNGSWESEN Zeit: 100 Minuten

___________________________________________________________________

Bewertung:

Erfassungsschein: ……… Fehler Heil- und Kostenplan: ……… Fehler Privatliquidation: ……… Fehler

Gesamt: ……… Fehler

___________________________________________________________________

Gesamtbewertung: Note:

___________________________________________________________________

Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpa- tienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV- Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache / 1,0-fache Steigerungsfaktor ange- setzt soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind.

17.02.2014

Eine 53-jährige Patientin kommt mit Schmerzen in die Zahnarztpraxis. Bei der symptombezogenen Untersuchung zeigt sich äußerlich eine Schwellung der rechten Wange. Intraoral ist der Zahn 46 stark kariös und eine Schwellung vestibulär von 46 zu erkennen. Die Vitalitätsprüfung dieses Zahnes ist negativ und die angefertigte Röntgenaufnahme bestätigt die Verdachtsdiagnose eines Abszesses ausgehend von Zahn 46. Die Patientin wird über die erforderliche Therapie aufgeklärt. Unter Leitungsanästhesie (1 Ampulle) wird der Zahn trepaniert, der Abszess inzidiert und eine Tamponade gelegt.

- 2 -

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- 2 -

20.02.2014

Die Tamponade wird entfernt und ein neuer Termin vereinbart.

26.02.2014

Bei der eingehenden Untersuchung ergibt sich folgender Befund:

f: 18, 28, 38-36, 48 c: 16, 35, 45

z: 46, 47

Intakte Brücke von 24-26.

Die 16 Jahre alte Krone 21 ist erneuerungsbedürftig.

Zahnstein ist vorhanden.

PSI:

Der Zahnstein wird an den Zähnen 44-34 entfernt.

Das erstellte OPG zeigt eine periapikale Aufhellung an der mesiobukkalen Wurzel- spitze des Zahnes 16, die Vitalitätsprüfung des Zahnes ist negativ. Es erfolgt die notwendige Trepanation. Es wird eine Röntgenmessaufnahme gemacht. Die drei Wurzelkanäle werden aufbereitet, gespült, mit einer medikamentösen Einlage ver- sorgt und provisorisch verschlossen.

Der Patient wird über den weiteren Behandlungsverlauf aufgeklärt.

03.03.2014

Nach Infiltrationsanästhesie (1 Ampulle) am Zahn 16, werden die Wurzelfüllungen durchgeführt und der Zahn temporär speicheldicht verschlossen. Dann erfolgt die Wurzelspitzenresektion (OP-Zuschlag bei Privatpatient) der mesiobukkalen Wurzel.

Wundversorgung mit einem atraumatischen Nahtmaterial. Eine Röntgenkontrollauf- nahme wird angefertigt.

Im Unterkiefer wird eine Leitungsanästhesie (1 Ampulle) gelegt und Zahn 47 extra- hiert. Der tief frakturierte Zahn 46 wird unter Aufklappung und Verwendung einer Lindemannfräse entfernt (3,0-facher Satz, da Operation in Nervnähe).

Wundversorgung mit einem atraumatischen Nahtmaterial.

Die Patientin wird über Verhaltensregeln aufgeklärt und erhält eine Arbeitsunfähig- keitsbescheinigung für zwei Tage.

- 3 -

S1 S2 S3

2 1 2

S6 S5 S4

2 1 2

(3)

- 3 -

04.03.2014

Wundkontrollen im rechten Ober- und Unterkiefer:

Leichte Schwellung; Wundheilung o.B.

10.03.2014

Bei der Nachbehandlung werden in beiden Wundgebieten die Nähte entfernt.

- Quartalswechsel -

09.04.2014

Nach eingehender Zahnersatzberatung (Dauer 20 Minuten) wird folgende Zahner- satzversorgung vereinbart:

Die Patientin wünscht vollverblendete Einzelkronen 16 und 21.

Weiterhin wird eine Unterkiefermodellgussprothese zum Ersatz der Zähne 38-36 und 46-48 geplant. An den Zähnen 35 und 45 sind Vollgusskronen mit gegossenen Hal- teelementen vorgesehen.

Einschleifmaßnahmen und eine Abformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer sind erforderlich.

Alle beschliffenen Zähne werden mit Provisorien versorgt.

Es wird eine hochgoldhaltige Legierung verwendet.

Punktwert: 0,8490

Material- und Laborkosten (geschätzt): 1800,00 Euro Atraumatisches Nahtmaterial: 7,50 Euro

Ampulle Anästhetikum: 0,80 Euro

Festzuschuss (Bonus 0): 907,25 Euro

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Befunde Festzuschüsse in EUR

Ohne Bonus

Mit Bonus Doppelter 20% 30% FZ

1. Erhaltungswürdiger Zahn

1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-

möglichkeit, je Zahn 134,99 161,99 175,49 269,98

1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,

je Zahn 151,71 182,05 197,22 303,42

1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-

möglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 48,35 58,02 62,86 96,70 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-

lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 29,36 35,23 38,17 58,72

1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömm-

lichen Zementierungsverfahren, je Zahn 88,73 106,48 115,35 177,46

2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist.

Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungs- bedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.

Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versor- gung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen

neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 319,73 383,68 415,65 639,46 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen

neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 365,11 438,13 474,64 730,22 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 411,23 493,48 534,60 822,46 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 452,12 542,54 587,76 904,24 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 178,74 214,49 232,36 357,48 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 135,34 162,41 175,94 270,68 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen

ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich 47,09 56,51 61,22 94,18 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsitua- tionen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1

oder 2.2 ansetzbar. 318,94 382,73 414,62 637,88

3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seiten- zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch

für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 235,89 283,07 306,66 471,78 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer

4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 316,21 379,45 411,07 632,42

4.2 Zahnloser Oberkiefer 296,12 355,34 384,96 592,24

4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 317,95 381,54 413,34 635,90

4.4 Zahnloser Unterkiefer 316,72 380,06 411,74 633,44

4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer 78,44 94,13 101,97 156,88

4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regel-

versorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 249,31 299,17 324,10 498,62

Schwere Kost für

leichteres Arbeiten. Abrechnungshilfe für Festzuschüsse Gültig ab 01.04.2014

Berechnungsgrundlagen:

ZE-Punktwert: 0,8490 €

Zahntechnik-Preise ab 01.04.2014

(zzgl. Änderungen BEL II ab 2014)

(5)

Befunde Festzuschüsse in EUR

Ohne Bonus

Mit Bonus Doppelter 20% 30% FZ

4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 30,64 36,77 39,83 61,28 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen,

je Ankerzahn 223,32 267,98 290,32 446,64

4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhaut-

getragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 55,54 66,65 72,20 111,08 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht

sofort möglich ist, je Kiefer 99,06 118,87 128,78 198,12

5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung

nicht sofort möglich ist, je Kiefer 136,50 163,80 177,45 273,00

5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht

sofort möglich ist, je Kiefer 178,79 214,55 232,43 357,58

5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 260,33 312,40 338,43 520,66 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen,

auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 13,53 16,24 17,59 27,06 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 31,20 37,44 40,56 62,40 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wieder-

befestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 50,68 60,82 65,88 101,36 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/

Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundär-

teleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 73,35 88,02 95,36 146,70 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina-

tionsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

bei Erweiterung um einen Zahn 50,44 60,53 65,57 100,88

6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 7,87 9,44 10,23 15,74

6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

bei Erweiterung um einen Zahn 76,76 92,11 99,79 153,52

6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombina- tionsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 13,19 15,83 17,15 26,38

6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 59,70 71,64 77,61 119,40 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,

je Kiefer 77,08 92,50 100,20 154,16

6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 9,98 11,98 12,97 19,96 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblend-

bereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 46,29 55,55 60,18 92,58

6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 169,56 203,47 220,43 339,12

7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),

je implantatgetragene Krone 134,59 161,51 174,97 269,18

7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene

Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 83,34 100,01 108,34 166,68 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 41,27 49,52 53,65 82,54 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantat-

getragene Krone oder Brückenanker 10,19 12,23 13,25 20,38

7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 305,31 366,37 396,90 610,62 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem

Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 10,19 12,23 13,25 20,38 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Total-

prothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 44,48 53,38 57,82 88,96

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