• Keine Ergebnisse gefunden

Wie vertritt der Kanton Bern als Aktionär seine Interessen in der SNB? 2

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wie vertritt der Kanton Bern als Aktionär seine Interessen in der SNB? 2"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 275/2008 FIN 10. Dezember 2008 FIN C Interpellation

2055 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Der Kanton Bern, die Nationalbank und das Klumpenrisiko

Die Nationalbank hat für die UBS eine Rettungsaktion eingeleitet, die maximal mehr als 60 Milliarden Franken kosten kann. Auch wenn dieser Betrag nur unter sehr ungünstigen Umständen zu bezahlen ist, dürften die von der SNB übernommenen Papiere zu Verlusten in Milliardenhöhe führen (Zum Vergleich: In die zur Sanierung der BEKB 1993 eingerichteten Dezennium Finanz AG wurden risikoreiche Kredite von rund 6 Milliarden Franken verschoben. Für Totalausfälle musste der Kanton und die BEKB zehn Jahre später knapp drei Milliarden Franken einschiessen).

Der Kanton Bern ist mit mehr als 6 Prozent einer der grössten - wenn nicht der grösste - Anteilseigner der SNB. Als Aktionär hat der Kanton ein grosses Interesse daran, dass die Geschäfte der SNB korrekt abgewickelt und die zuständigen Gremien stufengerecht eingebunden werden. Bei der UBS-Rettungsübung hat die Direktion schnell und heimlich gehandelt und nicht einmal den Bankrat vorgängig informiert. Trotzdem hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (KdF) das Vorgehen der SNB-Direktion abgesegnet.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie vertritt der Kanton Bern als Aktionär seine Interessen in der SNB?

2. Sollte ein so grosser Aktionär wie der Kanton Bern nicht Anspruch auf einen Sitz im Bankrat der SNB haben?

3. Hat die Direktion der SNB mit dem Entscheid, unsichere Papiere der UBS zu übernehmen, nicht ihre Kompetenzen überschritten?

4. Hat der Finanzdirektor des Kantons Bern seine KollegInnen im Regierungsrat über die zustimmende Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vorgängig konsultiert bzw. gibt es dazu einen regierungsrätlichen Beschluss?

5. Wann wurde der Bankrat über das Rettungspaket für die UBS informiert?

6. Wann hatte der Regierungsrat die Gelegenheit, dieses Paket zu diskutieren?

7. Welche Vorkehrungen will der Regierungsrat treffen, damit die Direktion der SNB keine weiteren Alleingängen macht, die mit derartig grossen Risiken verbunden sind?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Der Kanton Bern nimmt seine Aktionärsinteressen jeweils anlässlich der Generalversammlung wahr.

Zu Frage 2:

Gemäss dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank können in den Bankrat Persönlichkeiten mit schweizerischem Bürgerrecht, einwandfreiem Ruf und mit ausgewiesenen Kenntnissen in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungen, Unternehmensführung, Wirtschaftspolitik oder Wissenschaft gewählt werden. Sie müssen nicht Aktionärinnen oder Aktionäre sein. Weiter sollen die Landesgegenden und Sprachregionen im Bankrat vertreten sein.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank stehen demzufolge andere Kriterien für die Wahl in den Bankrat im Vordergrund als die Anzahl der Aktienanteile. Der Regierungsrat sieht derzeit keinen Anlass, diesen Grundsatz zu hinterfragen oder Anstrengungen zu unternehmen, um eine Anpassung des Bundesgesetzes zu erlangen. Er ist zudem der Meinung, dass die aktuelle Zusammensetzung des Bankrates den gesetzlichen Vorschriften gerecht wird und der Bankrat seinem Auftrag zur Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Nationalbank vollumfänglich nachkommt.

Zu Frage 3:

Die Nationalbank unternahm diesen Schritt im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundes zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems, welches der Bundesrat in Zusammenarbeit mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission beschloss. Nach Meinung des Regierungsrates erfüllt die Nationalbank damit ihren Auftrag - gemäss dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank - zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.

Zu Frage 4:

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren verabschiedete an einer ausserordentlichen Sitzung am 20. Oktober 2008 eine Stellungnahme zu den Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems in der Schweiz. Aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse war eine vorgängige Konsultation der bernischen Regierungsmitglieder durch den bernischen Finanzdirektor nicht möglich aber auch nicht vorgesehen. Es existiert hierzu somit kein Beschluss des Regierungsrates.

Zu Frage 5:

Da der Regierungsrat des Kantons Bern nicht im Bankrat vertreten ist, hat er keine Kenntnis darüber, zu welchem Zeitpunkt der Bankrat über die Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems der Schweiz informiert wurde.

(3)

3

Zu Frage 6:

Die Finanzdirektion hat unter Mitwirkung der Volkswirtschaftsdirektion Mitte Oktober eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den Kanton Bern vorgenommen. Der Regierungsrat nahm von der Analyse anlässlich seiner Sitzung vom 15.

Oktober 2008 Kenntnis.

Am 16. Oktober 2008 informierten Bundesrat, Nationalbank und Eidgenössische Bankenkommission über die Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems der Schweiz.

Als Folge dieser Mitteilung nahm die Finanzdirektion gestützt auf die der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vorliegenden Informationen eine Analyse der Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Kanton Bern vor. Der Regierungsrat wurde anlässlich seiner Sitzung vom 22. Oktober 2008 über die Erkenntnisse der Finanzdirektion informiert.

Zu Frage 7:

Die Ausarbeitung und Bekanntgabe der Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems der Schweiz erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen Bundesrat, Nationalbank und Eidgenössischer Bankenkommission. Der Regierungsrat teilt deshalb die Meinung des Interpellanten nicht, dass es sich bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen um einen „Alleingang“ des Direktoriums der Nationalbank handelte.

Der Regierungsrat hegt grosses Vertrauen in die bis anhin sehr besonnenen und zielgerichteten Aktionen von Bundesrat, Nationalbank und Eidgenössischer Bankenkommission. Er sieht aus diesem Grund keinen Anlass, besondere „Vorkehrungen“

gegenüber dem Direktorium der Nationalbank zu treffen.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

•In der schweizerischen Gesundheitsbefragung haben im Jahr 2007 4.4% der 15-39-Jährigen angegeben, mindestens einmal im Leben Kokain konsumiert zu haben. Die Erhebung zum

Der Kanton Bern setzt sich im Rahmen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) sowie der entsprechenden Konferenzen der Westschweiz

Wie der Tagespresse vom 16. Dezember 2005 zu entnehmen war, beabsichtigt der Selbst- hilfefonds der Schweizer Holz- und Waldwirtschaft eine Strafanzeige wegen ungetreuer

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet es in erster Linie als Aufgabe des Bundesrates, zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen

Das Geografische Institut der Uni Bern hat sich mit der Beurteilung der land- schaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft befasst, welche einerseits das Erscheinungsbild

Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die wichtigsten Grundwasserfassungen, welche den Kanton auch bei längeren Trockenperioden mit genügend Trink- wasser versorgen können und oft

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der

Der Fahrplan 2005 der Linien Bern - Neuchâtel, Kerzers - Payerne, Fribourg - Ins, Fribourg - Payerne - Yverdon und Lausanne - Payerne wurde gemeinsam durch die Kantone Bern,