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Verfügt der Regierungsrat des Kantons Bern, bedeutender Aktionär der SNB, über präzise Kenntnisse der Risiken, die weiterhin auf der UBS und damit auf der SNB lasten? 2

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I 276/2008 FIN 10. Dezember 2008 FIN C Interpellation

2056 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Was ist, wenn das UBS - Rettungspaket nicht reicht?

Bei der Bekanntgabe des Rettungspaketes für die Grossbank UBS durch Bundesrat, Schweizerische Nationalbank und Bankenkommission wurde versichert, die UBS stehe nun auf sicheren Beinen. Seither zeigt die wachsende Nervosität der UBS-Spitze, der Verkauf eines grossen Aktienpakets durch einen UBS-Verwaltungsrat, der Appell der SNB-Direktion an die Kantonalbanken, die Bedenken mancher Bankiers, einzelner SNB-Bankräte und von Insidern wie Christoph Blocher, dass die UBS offenbar noch nicht auf sicherem Boden ist.

Nach zwei privat finanzierten Kapitalsanierungen und dem gigantischen 68-Milliarden-Paket der öffentlichen Hand sind aber weitere Rettungsaktionen kaum vorstellbar.

In diesem Zusammenhang unterbreite ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Verfügt der Regierungsrat des Kantons Bern, bedeutender Aktionär der SNB, über präzise Kenntnisse der Risiken, die weiterhin auf der UBS und damit auf der SNB lasten?

2. Schätzt der Regierungsrat diese Risiken als hoch ein?

3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von Planungen der SNB, die weitere Rettungsschritte zu Gunsten der UBS vorsehen, oder von anderen Notfallplanungen bezüglich UBS?

4. Welches ist die Haltung des Regierungsrates, falls das Rettungspaket für die UBS nicht ausreicht?

5. Hat er insbesondere die Möglichkeit erwogen, sich einer weiteren Re-Finanzierung der UBS durch öffentliche Gelder zu verweigern und alternative Szenarien ins Auge zu fassen (Verstaatlichung, Filettierung, Finanzkonversion)?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

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Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Die Nationalbank hat - wie andere Aktiengesellschaften auch - gemäss OR die Gleichbehandlung der Aktionäre zu gewährleisten. Aus diesem Grund darf sie auch bedeutende Aktionäre wie den Kanton Bern nicht bevorzugt über ihre Geschäftstätigkeit, resp. spezifischen Risiken informieren.

Die Nationalbank weist in ihren Grundsätzen zur „Corporate Governance“ darauf hin, dass Bekanntmachungen an die Aktionäre grundsätzlich durch Brief an die im Aktienbuch eingetragene Adresse und durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Internet unter www.snb.ch erfolgt. Die Aktionäre erhalten keine Informationen, die nicht auch öffentlich bekannt gemacht werden.

Als Folge dieser Bestimmungen verfügt der Regierungsrat über die gleichen Informationen wie die Öffentlichkeit.

Zu Frage 2:

Eine konkrete und detaillierte Einschätzung der Geschäftsrisiken der UBS wie auch der SNB ist dem Regierungsrat aus den oben genannten Gründen nicht möglich.

Zu Frage 3:

Nein. Dem Regierungsrat liegen diesbezüglich im Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Antwort keine Informationen vor.

Zu Frage 4:

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet es in erster Linie als Aufgabe des Bundesrates, zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission Szenarien zu erarbeiten, welche bei einer massiven Verschlechterung der finanziellen Lage der UBS oder anderen Finanzinstituten zur Anwendung kommen.

Nach Ansicht des Regierungsrates leistet das Finanzsystem einen essentiellen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und damit zu Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand. Die Finanzmarktkrise könnte diese zentrale stabilisierende ökonomische Funktion des Finanzsystems erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind nach Meinung des Regierungsrates weiterhin alle notwendigen Massnahmen durch Bundesrat, Nationalbank und Eidgenössische Bankenkommission zu ergreifen, um die Stabilität des Finanzsystems in der Schweiz zu gewährleisten.

Zu Frage 5:

Der Regierungsrat betont, dass der Kanton Bern im Zusammenhang mit dem

„Massnahmenpaket UBS“ nur indirekt, d.h. als Aktionär der SNB involviert ist. Der Kanton Bern hat zu keinem Zeitpunkt Risiken der UBS oder von anderen Finanzinstituten mit öffentlichen Geldern abgedeckt.

Sollten sich in naher Zukunft weitere staatliche Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems aufdrängen, so ist es - wie unter Frage 4 erwähnt - aus Sicht des Regierungsrates in erster Linie Aufgabe des Bundes, der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission, diese Massnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren. Dabei ist es nach Meinung des Regierungsrats unabdingbar, allfällige Massnahmen immer vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen Nutzens zu beurteilen.

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An den Grossen Rat

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