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Archiv "HIV-Diagnostik: Normalisierung" (20.08.2010)

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A 1576 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 33

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20. August 2010

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

MEDIZINRE CHT

Wechselt ein Patient den Hausarzt, muss dieser dem Kollegen die Originalkranken- unterlagen überge- ben (DÄ 24/2010:

„Die Übergabe von Krankenunterlagen von Arzt zu Arzt“ von Hans Kamps).

Kopien müssen ausreichen

Wenn ein Patient den Hausarzt wechselt, ist es sinnvoll und richtig, wenn der Weiterbehandelnde die bisherigen Unterlagen bekommt.

Aber warum im Original?

Der Patient selbst ist ja auch nicht berechtigt, sich Originalunterlagen aushändigen zu lassen, warum dann der Nachbehandler?

Als Informationsträger sind Kopien genauso gut wie Originale. Kommt es aber zum Rechtsstreit mit dem

früher Behandelnden, wird das Ge- richt von diesem die Originalunter- lagen verlangen. Soll der nun dafür geradestehen, dass die Unterlagen nicht verändert wurden oder schlicht verlegt.

Da immer mehr Kollegen auf EDV mit papierloser Speicherung um- stellen, wird das Problem mit der Zeit sowieso verschwinden, da eine Übergabe der Speichermedien nicht zur Diskussion stehen kann.

Dr. Axel Guffarth, 72458 Albstadt

Jenseits des Gesetzes

In dieser Publikation sind die rele- vanten Fakten sehr schön dargelegt, die bei der Weitergabe ärztlicher Unterlagen zu berücksichtigen sind.

Andere, nicht allzu selten vorkom- mende Situationen jedoch sind nicht erwähnt. Ich habe als Gutach- ter immer wieder die Situation er- lebt, dass ich im Auftrag des Fami- liengerichts ein Gutachten zu erstel-

len hatte für die beantragte Einset- zung eines Betreuers. Oftmals musste ich haus- und fachärztliche Unterlagen herbeiziehen, um ein si- cheres Urteil erstellen zu können.

Da die zu begutachtenden Perso- nen meistens gar nicht mehr ent- scheidungsfähig waren und befugte Personen, zum Beispiel Kinder, El- tern etc. nicht vorhanden waren, um mir die entsprechenden Unterlagen zu besorgen, musste ich mich oft di- rekt an die Kollegen wenden und um Auskunft bitten. Nach dem Ge- setz hätten sie mir eigentlich keiner- lei Unterlagen ohne schriftliches Einverständnis der betreffenden Pa- tienten geben dürfen. Dazu aber waren die betreffenden Personen meistens gar nicht mehr in der La- ge. So blieb bisweilen nichts ande- res übrig, als jenseits des Gesetzes vorzugehen, was ich für irrwitzig halte . . .

Dr. med. Albrecht Pitzken, 51429 Bergisch Gladbach

C

W d d d u b

„ Krankenunterlagen v

HIV-DI AGNO STIK

Ärzte sollten bei er- höhtem Infektionsri- siko auf die Test- möglichkeiten hin- weisen (DÄ 16/2010:

„Zu wenige Tests bei Risikopersonen“ von Reinhold E. Schmidt, Jürgen Rockstroh, und Ulrich Marcus).

Normalisierung

. . . Von den Autoren wird zwar auf den hohen Anteil zu spät diagnosti- zierter HIV-Infektionen hingewie- sen, nicht erwähnt wird dagegen die infektions-epidemiologische Brisanz der Situation, wenn die

HIV-Neudiagnose erst in fortge- schrittenen Stadien erfolgt. Sie be- trifft eben jene „Risikopersonen“, die von ihrer HIV-Infektion nicht wissen, die aber entsprechend ih- rem Lebensstil diese auf Partner verbreiten. Die Autoren verweisen auf „ . . . ein Recht auf Nichtwis- sen“ um die mögliche eigene HIV- Infektion. Damit wird die Entschei- dung gegen die Durchführung ei- nes HIV-Tests durch den Patienten erneut propagiert. Dieser Stand- punkt spricht gegen alle Erkennt- nisse der Infektiologie – und richtet sich gegen die Interessen der Ge- sellschaft; denn durch die HIV-In- fektion wird nicht nur die Gesund- heit des betroffenen Individuums,

sondern bei weiterer HIV-Übertra- gung auch die weiterer Menschen gefährdet; vgl. die Entscheidung des BGH/1988, wonach „ . . . die Infektion mit HIV eine Gesund- heitsbeschädigung ist“ . . . Das „Recht auf Nichtwissen“ hat bei Infektionskrankheiten keinen Stellenwert – insbesondere bei einer Pandemie dieser Dimension. Und gerade wegen der Nichtheilungs- möglichkeit, wohl aber mittels me- dikamentöser Intervention (ART) durch Senkung der HI-Viruslast und damit auch der Infektiosität und dieselbe auf statistischer Basis zu reduzieren, muss die individuelle Kenntnis um die mögliche eigene HIV- Infektion gesundheits- und

G O

Ä h s m w

„ R ReinholdE Schmidt

B R I E F E

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Deutsches Ärzteblatt

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20. August 2010 A 1577 gesellschaftspolitisch eine maßge-

bende Richtlinie zu verantwor- tungsvollem Verhalten werden. Mit der generellen Forderung nach dem

„Recht auf Nichtwissen“ gerade bei dieser Infektionskrankheit wird de- ren Verbreitung befördert . . . Der AIDS-Ausschuss der Ärzte- kammer Mecklenburg-Vorpommern – dem zwei Unterzeichner dieses Briefes angehören – plädiert seit Jahren für eine „Normalisierung“

der HIV-Infektion, wie die reguläre Gleichstellung mit der HBV- oder HCV-Infektion mit i.w. gleichen Transmissionswegen. Einen Weg zur Normalisierung sehen wir, wie

auch die oben genannten Autoren, in der strikten Beachtung sogenann- ter Indikatorerkrankungen bei arzt- initiierter HIV-Testung. Liegt eine solche Erkrankung vor, muss es für den Arzt möglich sein, nach ent- sprechender Aufklärung, ohne dass der Patient die Opt-out-Regel wählen kann, die notwendigen Un- tersuchungen durchzuführen . . .

Literatur bei den Verfassern Dr. med. M. Lafrenz, 18057 Rostock Prof. Dr. rer. nat. habil. R. H. Dennin, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene , Universi- tätsklinikum SH, Campus Lübeck, 23562 Lübeck Prof. Dr. jur. utr. R. Weber, Rechts- und Staatswis- senschaftliche Fakultät, Universität Greifswald, 17489 Greifswald

GES UNDHEITS WESEN

Starke Patienten, kluge Kranken- schwestern und stolze Hausärzte:

Drei Wünsche an Philipp Rösler (DÄ 22/2010: „Gesund- heitswesen – Notwendig: Nähe zu den Menschen“ von Harald Kamps).

Lob des Unterlassens

Lange habe ich beim Lesen eines politischen (!) Artikels im DÄ nicht mehr so oft gedacht „Genau so soll- te es sein!“. Kamps schafft es mit seiner langjährigen Erfahrung in der primärärztlichen Versorgung, den positiven „gesunden Men- schenverstand“ ebenso zu würdigen wie den weit verbreiteten Aktionis- mus von uns medizinischen Spezia- listen zu relativieren. Dabei formu- liert er eine Vision, die guttut und doch an Lobbyismus, Partikularin- teressen und dem Diktat der be- triebswirtschaftlichen Ökonomie scheitern würde, fänden sich über- haupt genügend Akteure zusam- men, die sie denn umsetzen woll- ten. Das Unterlassen ist in unserer Kultur immer schwieriger zu be- gründen als das Tun – und sei das Tun noch so sinnlos. Dass Unterlas- sen aber nicht Handlungslosigkeit bedeutet, dass Begleitung und das Ergründen eines adäquaten Vorge- hens für ein Individuum mit diesem gemeinsam, vor dem Hintergrund

seiner Biografie, Wertvorstellungen und Lebenssituation ureigenste ärztliche Aufgaben sind, sollten wir uns immer wieder bewusstmachen und vor allem auch vermitteln. Das erfordert allerdings eine gewisse Bescheidenheit, ein Einordnen der eigenen Kompetenzen in die der anderen beteiligten Akteure (Pfle- ge, therapeutische Berufe, Ver- wandte, Bezugspersonen), mithin Eigenschaften, die von uns Ärzten sicher zu selten gelebt werden.

War um Kollege Kamps aber ausge- rechnet den liberalen Gesundheits- minister zum Adressaten seiner Wünsche macht, bleibt mir schlei- erhaft. Dessen Partei war mir bisher nicht als Förderin einer Kultur der Partizipation, frei vom mächtigen Druck der Pharmaindustrie, aufge- fallen.

Dr. med. Thomas Müller, 72070 Tübingen

Mehr miteinander als gegeneinander

Auch in unserem Land gibt es Hausärzte, die stolz darauf sind, nicht nur „ein bisschen gelernt zu haben“, die durchaus über eine aka- demische Bildung verfügen. Natür- lich kann jeder Kardiologe werden, wenn er möchte, nur nicht jeder möchte zusätzlich seine Ausbildung um etliche Jahre verlängern, wie es für eine Facharztausbildung erfor- derlich ist. Wo bleibt die allgemein- medizinische Kompetenz, wenn man als Arzt, der verpflichtet ist,

G S U

S k s s D P 2 heitswesen – Notwe

Leben zu retten, eine Patientin mit Krebs eher ihren „Selbstheilungs- kräften“ überlässt, als ihr eine le- bensrettende Operation zu empfeh- len? Gott sei Dank sind die Patien- ten mittlerweile so gesundheitsbe- wusst, dass sie selbst entscheiden, wenn sie zum Facharzt gehen möchten, auch wenn ihr Hausarzt sie nicht überweisen möchte. Tat- sächlich herrscht eine Arztzentrie- rung vor, die sich im Wunsch nach

„stolzen Hausärzten“ äußert. Mein Wunsch wäre: mehr miteinander als gegeneinander.

In anderen Ländern ist der Umgang von Haus- und Fachärzten kolle- gialer.

Dr. Blandine Fuchs, 88677 Markdorf

Die Realität ist anders

Böser, geldgieriger, übertechnisier- ter Facharzt – altruistischer über- lasteter Hausarzt – armer, desinfor- mierter Patient – zu wenig und un- terqualifizierte Pflegekräfte. Ein paar konsensfähige Gedanken („Qualitätsoffensive“), ansonsten tendenziöses Geschreibe mit pau- schaler, ehrabschneidender Verun- glimpfung der Fachärzte als gewis- senlose Geschäftemacher, und das unkommentiert in der „Zeitschrift der Ärzteschaft“? . . .

Als Gefäßmediziner habe ich nicht den Eindruck, täglich Sinnloses und Schädliches zu tun, und emp- finde die Zusammenarbeit mit hausärztlichen Kollegen und Pfle- gediensten als respektvoll und ziel- führend – Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Weltbild des Kolle- gen Kamps gibt es keinen Platz für Fachärzte. Gut, dass die Realität ei- ne andere ist, eine kollegiale, ko- operative Realität – in aller Regel zum Nutzen des Patienten. Und gut, dass eine Darmblutung wohl auch in Zukunft zeitnah kolosko- pisch abgeklärt werden kann.

Dr. med. Michael Klein, 42275 Wuppertal

Primärarztmodell

Danke, Herr Kamps, dass Sie we- sentliche Aspekte der hausärztli- chen Versorgung über Ihren Artikel ins Blickfeld geholt haben: Nähe zu den Menschen, Selbstbewusst-

B R I E F E

Referenzen

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