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Archiv "Ärztliche Gutachten: Spitze des Eisbergs" (21.01.2005)

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von sich und vom anderen ab- zuhalten, zu leben. Selbstver- ständlich beinhaltet mensch- liches und ärztliches Tun Par- teinahme. Die ist nicht ver- werflich, sondern Mensch- sein-immanent. Parteinahme bedeutet zugleich Abgren- zung und persönliche Verant- wortung für diese Abgren- zung. Es gibt keine Instituti- on, die diese Verantwortung abnehmen kann. Staatliche Bedürfnisse, also hoheitliche Verfahren, unterstehen dem Gesetz, das die ausführenden Organe, also Menschen und deren Qualifikation, benen- nen muss. Somit wäre es hohe Zeit, nicht die „fahrenden Gesellen“, die es auch unter den Sesshaften gibt, anzu- prangern, sondern darzustel- len, dass uns der Staat zu- gleich eine Büttelfunktion auferlegt, die Willfährigkeit – aus welchen Motiven auch – Raum lässt. Das halte ich für unerträglich.

Jürgen Schlee,Bahnhofstraße 9, 31675 Bückeburg

Am Thema vorbei

Der Beitrag geht am Thema vorbei und betreibt zudem Hatz gegen die Gutachter, die zum Lügen aufgefordert wer- den – ein Trend, der sich durch das gesamte ärztliche Handeln zieht. Die Gutachter können doch nicht jemandem, der frei herumlaufen, essen, trinken usw. kann, Reiseunfähigkeit bescheinigen. Die Abschie- bung zu verhindern obliegt anderen Gutachten und nicht dem der Flugfähigkeit. Wir sollten uns ganz persönlich en- gagieren, um den Asylsuchen- den zu helfen, und nicht über eine solche bösartige Schiene, die einmal mehr beweist, wie sich Ärzte gegen Ärzte verhal- ten.

Dr. med. Christian Stornowski, W. Stahl-Straße 7, 79822 Titisee-Neustadt

Danke!

Dem DÄ sei es gedankt, dass gerade kurz vor Weihnachten das Thema Abschiebung bzw.

diesbezügliche Gutachten be-

dacht wird. Der, dessen Ge- burtstag wir feiern, war schließlich auch Flüchtling.

Hoffen wir, dass nach und nach alle angefragten Kolle- ginnen und Kollegen zu der Überzeugung kommen, ange- sichts drohender Abschiebung wäre eine reine Flugtauglich- keitsbescheinigung ein un- ärztliches Konstrukt und nicht mit unserem Berufsethos zu vereinbaren.

Dr. med. Wieland Walther,Albert- Schweitzer-Straße 7 A, 79199 Kirchzarten

Spitze des Eisbergs

Das „alte Jahr“ darf nicht zu Ende gehen, ohne dass ich meine Fassungslosigkeit über die nicht nur diesem Artikel zu entnehmende tragische Entwicklung „unseres“ Bun- desinnenministers Schily zum Ausdruck bringe, der vom Anwalt für eine schwer straf- fällig gewordene Minderheit (RAF-Terroristen), die mit seiner Mithilfe dennoch zu Recht nicht nur die Strafe, sondern auch den Schutz un- serer viel zitierten „freiheit- lich-demokratischen Grund- ordnung“ erfahren hat, zum amtlichen „Grenzverschie- ber“ auf eben diesem Terrain wird: Offenbar immer gna- denloser versucht er, den Ärmsten der Armen – und das sind Flüchtlinge, ganz gleich ob aus wirtschaftlicher oder noch schlimmerer exi- stenzieller Not – ihre ver- brieften Rechte sogar über das juristisch Vertretbare hin- aus zu beschneiden . . . Die Erschwerung der Be- dingungen für die ärztliche Begutachtung von Abschiebe- kandidaten bzw. deren Dele- gation auf „linientreue medi- zinische Söldner“ beim Bun- desgrenzschutz ist nur die Spitze des Eisbergs einer un- heilvollen, menschenverach- tenden Entwicklung. Dass die Frage nach den Kriterien des BGS für die Rekrutierung seiner „freien“ Gutachter aufgrund eines Maulkorber- lasses des Bundesinnenmini- steriums quittiert wurde mit:

„Es werden auf keiner Ebene Gespräche gewünscht“, ist (E. Girth) oder „der offenbar

Suizid gefährdeten Tunesierin Reisefähigkeit bescheinigte“, die als eine „skandalöse Ent- führung“ beurteilt wird. Wer bürgt für „offenbar“, und wie definiert sich im Duden „Ent- führung“ im Zusammenhang mit dem Real-Ereignis, das in seiner Anamnese – auch indi- viduellen Anamnese – im Ar- tikel nicht einmal angedeutet ist. Nirgendwo in dem Artikel ist ein konkreter Vorschlag, wie alle dort benannten Ein- zelfälle konkret unter dem Gesichtspunkt des illegalen Aufenthalts in Deutschland und bei gegebenem juristi- schen Sachverhalt aufgrund einer deutschen Gesetzeslage anders oder sogar besser be-

handelt hätten sein können oder müssen. Keiner der im Artikel benannten Personen und auch nicht die Autoren haben ein konkretes Hilfean- gebot zu einer einzigen im Bericht beschriebenen Situa- tion vorgetragen, geschweige denn persönliche Hilfe anzu- bieten. Ich lese nur Forderun- gen, „die Ärzteschaft sollte, die Ärzteschaft dürfte nicht, der Staat muss“, und dies auf die Tränendrüse drückend.

„Die Hoffnung, dass die Politik spürt, dass es so nicht weitergehen kann“ – das alles ist nicht konstruktiv, sondern destruktiv, unredlich, ver- nebelnd und lamentierend.

Denn Abschiebung ist und bleibt Realität und im über- wiegenden Teil der Fälle erforderliche Realität, wenn wir nicht am staatlichen Helfersyndrom weiterleiden

wollen und alle, die da mit Ansprüchen der Aufnahme in unser Sozialsystem ins Land kommen/kamen, auf unsere geldwerten Kosten bei uns leben lassen wollen – aus Mitleid und mit Helfer- syndrom! . . .

Dr. med. Richard Barabasch, Friedenstraße 26, 76461 Muggensturm

Auf moralisch-ethische Grundlagen besinnen

Obschon Ihr Beitrag mehr kursorisch etwas beschreibt, womit schon viele niederge- lassene Kolleginnen und Kol- legen zu tun hatten, macht er darauf aufmerksam, dass wir Ärzte und Ärztinnen uns wie-

der mehr auf die moralisch- ethischen Grundlagen unse- res Tuns besinnen müssen, um danach (politisch) Stellung zu beziehen. Es ist primär nicht Sinn der ärztlichen Tätigkeit, hoheitliche Aufgaben zu ver- richten, das heißt staatlichen Zwängen oder Gesetzesgege- benheiten zur Anwendung zu verhelfen. Der gesetzliche (und moralische) Auftrag ist klar im § 27 StGB V formu- liert und bezeichnet das Lin- dern und Heilen des Patien- ten. Jede hoheitliche ärztliche Maßgabe überschreitet das ursprüngliche Gebot des Hei- lens bzw. Linderns, und diese Überschreitung muss wider- spruchsfähig begründet wer- den. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung für jeden Bürger, hier, die zum Beispiel aus den Zehn Geboten abge- leitete Verpflichtung, Schaden A

A126 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 3⏐⏐21. Januar 2005

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 3⏐⏐21. Januar 2005 AA127

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schlicht ein Skandal in unse- rer „offenen“ Gesellschaft.

Ich bin nicht gewillt, sprach- los hinzunehmen, dass die mühe- und hingebungsvolle Arbeit vieler Mitmenschen (auch und gerade von Kolle- ginnen und Kollegen, z. B. bei amnesty international und in Anlaufstellen für Flüchtlinge) und meine wie zahlreicher ähnlich Gesinnter große Spendenfreudigkeit (zu we- nigstens kleiner Linderung unvorstellbaren Leids) von Amts wegen konterkariert werden durch Funktionäre, die von uns gewählt, minde- stens aber (mit-)finanziert werden. Traumatisierung ge- schieht leider leicht, schnell und billig – die Folgen, auch die Rehabilitation, sind schwer, langwierig und teuer. Gerade in Deutschland sollte, wer ein Arzt sein will, solchen Protest unterstützen: Hier muss

„Standespolitik“ sich in die Politik einmischen.

Dr. med. Georg Fischer,

Wilhelm-Düll-Straße 30, 80638 München

Ein Reizthema

Die Überbetreuung von Mi- granten ist mir ein Reizthe- ma. Wer Gutachter „reisende Ärztetruppe des BSG“ oder

„Gefälligkeitsgutachter“

nennt, wird wohl selbst Asyl- bleibeatteste ausstellen. Fakt ist: Für Schlepper und Flug- reisen haben Asylbewerber Geld, waren also nicht die Ärmsten. An der Asylanten- betreuung verdienen Juristen Geld, einige recht viel. Wer seinen Pass zerrissen ins Bord-WC wirft, will betrü- gen. Er ist sofort abzuschie- ben, und verschweigt er (mit- hilfe der Eiferer?) seine Her- kunft, ist er zu inhaftieren.

Posttraumatisches Bela- stungssyndrom (PTBS) ist ei- ne zum Missbrauch einladen- de Gummidiagnose . . . Eine nicht lebensbedrohliche Erkrankung darf eine thera- peutische Abschiebungsblok- kade nicht rechtfertigen, auch in Herkunftsländern wird behandelt . . .

Dr. med. Ewald Behne,Mittlere Trift 8, 33175 Bad Lippspringe

Stereotaxie

Zu dem Beitrag „Rückkehr der Psy- chochirurgie“ von Dr. med. Bernhard Albrecht in Heft 39/2004:

Forderung der Stunde!

. . . Bereits 1978 trug eine Kommission beim Bundesge- sundheitsamt über „Stereo- taktische Hirnoperationen bei abweichendem Sexual- verhalten“ dazu bei, dass die verstümmelnden „Ausschal- tungsoperationen“, die die damalige Generation der Hirnchirurgen vornahm, zum Erliegen kamen. Die chirurgischen Eingriffe jener Zeit freilich sind mit „Tiefen- hirnstimulation“ der Kölner Hirnchirurgen heute nicht vergleichbar, weshalb der Ti- tel des Berichts im DÄ irre- führend ist. In meinem Vor- trag über „Abweichendes Se- xualverhalten in psychoana- lytischer Sicht“ äußerte ich eine Reihe von Bedenken, die durch die Lektüre des Berichts über die „Rückkehr der Psychochirurgie“ wieder geweckt wurden. Mein Haupteinwand 1978 betraf den Zugriff der Hirnchirur- gen auf das Gebiet der neuro- tischen Erkrankungen. Es hatte sich damals herausge- stellt, dass „in aller Stille“

auch solche Erkrankungen

„stereotaktisch“ hirnoperiert wurden. Ich zitiere die zen- trale Kritik: „Ich warne mit allem Nachdruck und Ernst vor psychochirurgischen Ein- griffen am menschlichen Ge- hirn mit dem Ziel, bestehen- den psychopathologischen Phänomenen, die lebensge- schichtlich entstanden sind, die neurophysiologische Grundlage im Zentralnerven- system zu entziehen! Solche Operationen können nur bei ganz verzweifelten Fällen in Betracht gezogen werden im Sinne einer „Method of last resort“ (Miller 1976). Im oben genannten Bericht wird auffallenderweise nur von schweren seelischen Störun- gen gesprochen, als fürchte der Verfasser wie der Teufel das Weihwasser, den Hinweis auf den Krankheitsbegriff der

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Neurosenlehre. So findet sich auch heute wie damals, 1978, der verräterische Satz: „Denn während die Studien an Pati- enten mit Zwangsstörungen laufen, denken manche schon an andere psychische Erkran- kungen, für die die Tiefen- hirnstimulation in schwersten Fällen eine Alternative dar- stellen könnte“. Das Wort

„Störungen“ reduziert die Dimension, um die es sich hier handelt, und so wird unmerklich der ganz klare Übergriff auf das Fachgebiet der Neurosenlehre, von dem ein Psychochirurg in der Tat nichts wissen kann, verschlei-

ert. Das kann nicht hinge- nommen werden! Hier ist vielmehr klare einvernehmli- che Diagnostik und Indikati- on vorrangig zu verlangen.

Das ist die Forderung der Stunde! Es kann so in der Tat

„schnell passieren, dass aus der Tiefenhirnstimulation nur ein weiteres Kapitel in der unrühmlichen Geschichte der psychiatrischen Chirurgie werden könnte“, wie Dr. Al- brecht, der Verfasser des Ärzteblattartikels, gewiss zu Recht fürchtet.

Dr. med. Ulrich Ehebald, Sanderskoppel 9, 22391 Hamburg

Sprachliches

Zu dem Leserbrief „Blöd- sinnsdeutsch“ von Dr. med. Klaus Pillhatsch in Heft 44/2004:

Sinnfreie Polemik

Was das DÄ bewegt hat, diese sinnfreie Polemik zu veröf- fentlichen, bleibt mir ein Rät- sel, trägt doch jener Brief nicht im Mindesten zur sachlichen Bearbeitung des Themas bei und zeigt dabei bestenfalls ein mäßig interessantes Beispiel für den Umgangston an Re- gensburger Stammtischen nach dem dritten Liter Weiß- bier. Der Beitrag der Kollegin Beckermann (DÄ, Heft 34–

35/2004) ist meines Erachtens inhaltlich ausgesprochen in- teressant, da er einen Modell- versuch beschreibt, der Qua- litätsmanagement im Arbeits- alltag versucht und wertvolle Erkenntnisse über die Frage verspricht, inwieweit dieser Ansatz eben alltagstauglich und damit auch nachahmens- wert ist. Es ist sehr zu hoffen, dass sich dies im Ergebnis positiv belegen lässt.

Jan Schäfer,Kronprinzenstraße 139, 44135 Dortmund

TÜV-geprüfte Fonds

Zu dem „Börsebius“-Beitrag „Auf Brief und Siegel“ in Heft 45/2004:

Pflichten vernachlässigt

Seit Beginn der Werbung mit dem „Banken-TÜV“ frage ich mich nach dem Sinn der Sa- che, da mir gegenüber genau diese Bank ihre Pflichten grob vernachlässigt hat: 1998 habe ich in einem schriftlich doku- mentierten Beratungsge- spräch eine sicherheitsorien- tierte Anlagenpolitik ohne Aktien/Aktienfonds erbeten und CB-Opti-Rent erworben.

Anfang 2004 erhielt ich die la- pidare Mitteilung, dass „die Anlagepolitik des Fonds . . . um die Möglichkeit, . . . auch direkt in Aktien- und Renten- werte . . . investieren zu dür- fen“, erweitert wird. Ohne ei- nen Hinweis auf meine eigene Anlagepolitik wies das Schrei-

ben auf der zweiten Seite auf ein Verkaufsrecht hin. Unter diesem Aspekt ist das TÜV- Siegel wohl nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wur- de.

Reinhard Walder,Buchweizenland 19, 21423 Winsen/Luhe

Jüdische Ärzte

Zu dem Beitrag „Schicksale jüdischer Ärzte nach 1933: Die KV Berlin arbei- tet ihre Geschichte auf“ von Norbert Jachertz in Heft 47/2004:

Die Guten müssen Feigheit überwinden

Wann endlich arbeiten wir als Ärzteschaft die Gegenwart auf? Sehen wir nicht die Paral- lelen zu damals und ziehen die Konsequenzen? Sind die heut- zutage Entrechteten nicht die noch nicht geborenen Kinder, deren Menschenwürde ange- zweifelt und denen der straf- rechtliche Schutz versagt bleibt? Entfernung aus dem Leben ohne jede Gerichtsver- handlung, damals wie heute.

Nur heute sind ein paar wenige von uns Ärzten die praktischen Alleinausüber der außerge- richtlich entschiedenen Exeku- tionen. Alles per demokrati- schem Gesetz. Nur: Auch eine Demokratie kann Verbrechen legalisieren. Der aktuelle insti- tutionalisierte Massenmord an noch nicht geborenen Men- schen ist ohne Ärzte undenk- bar, deshalb sind wir als Ärzte- schaft zur Stellungnahme ge- genüber dem Tun dieser „Kol- legen“ gefordert. Hier ist das Selbstverständnis unseres Be- rufs in diametraler Aufspal- tung. Sind wir Ärzte nicht der Ehrfurcht vor dem Menschen- leben von der Empfängnis bis zum Tode verpflichtet? Müssen wir hier nicht aufstehen? Im Sinne der Würde Alter, Kinder, Mütter und Väter, der beteilig- ten „Ärzte“, aber auch der ge- samten Ärzteschaft, wenn über unsere Zeit und uns gerichtet wird, wie in obigem Artikel beispielhaft zu lesen. Ich hoffe, dass die Guten ihre Feigheit überwinden.

Robert Hampel,Roßbacher Straße 8, 84323 Massing

Schizophrenie

Zu dem Beitrag „Ein kostenträchti- ges Krankheitsbild“ von Dr. rer. pol.

Harald Clade in Heft 47/2004:

Ringüberweisung nie erlebt

Wie kommt Herr Dr. rer. pol.

Clade dazu, eine so ungeheu- erliche Behauptung aufzustel-

len, durch den Einsatz von atypischen Neuroleptika in der Therapie schizophrener Patienten und damit verbun- dener Überziehung des Arz- neimittelbudgets bei nieder- gelassenen Psychiatern erfol- ge „oftmals eine kollegiale Ringüberweisung“ oder eine Ingangsetzung des Dreh- türeffekts zwischen Klinik und niedergelassener Fach-

arztpraxis? In meinem gesam- ten Umfeld der niedergelas- senen Kollegen für Psychia- trie und Nervenheilkunde kenne ich keinen einzelnen Fall, in dem nach diesem Sankt-Florians-Prinzip prak- tiziert wird. Auch als Berufs- politikerin mit Kontakten zu Kollegen im gesamten Bun- desgebiet weiß ich, dass solch ein hanebüchener Unsinn

nicht praktiziert wird. Wir wissen vielmehr nur zu gut, wie wichtig eine tragfähige und oft jahrzehntelange Arzt- Patienten-Beziehung gerade in der Behandlung schizo- phren erkrankter Menschen ist.

Dr. med. Sigrid Planz-Kuhlendahl, Vorsitzende des hessischen Landes- verbandes im BVDN e.V., Aliceplatz 7, 63065 Offenbach

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A128 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 3⏐⏐21. Januar 2005

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Foto:ddp

Referenzen

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