Die Information:
Bericht und Meinung
Bei extrakorporaler Befruchtung
keine Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nicht die Kosten einer extrakorporalen Befruchtung. Nur in Sonderfällen, wenn es sich um eine Behand- lungsmaßnahme handelt, können die durch eine künstliche Befruch- tung entstandenen Kosten von Krankenkassen übernommen wer- den.
Dies teilte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozial- ordnung, Heinrich Franke, MdB, auf eine Anfrage des CDU-Bun- destagsabgeordneten Klaus Da- weke, Lemgo, mit.
Es sei derzeit auch nicht beabsich- tigt, eine Rechtsänderung einzu- leiten, um die Krankenkassen zu einer Kostenübernahme bei extra- korporaler Befruchtung zu ver- pflichten, betonte Franke. EB
Freie Berufe:
Mehr Mitglieder in der Sozialversicherung
Die Zahl der sozialversicherungs- pflichtig beschäftigten Arbeitneh- mer im Bereich der freiberuflichen Praxen hat sich von 23 918 im Jah- re 1975 (Stichtag: 30. Juni) auf 32 952 im Jahre 1981 erhöht (+ 37,8 Prozent).
Überdurchschnittlich stieg dabei die Zahl der Sozialversicherungs- pflichtigen im Bereich des Ge- sundheitswesens (Ärzte, Zahnärz- te, Hebammen, Masseure und Pri- vatpfleger), und zwar um 47 Pro- zent — von 9 775 auf 14 373. Am wenigsten nahm die Zahl der bei Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungsbüros beschäftigten sozialversicherungspflichtigen Angehörigen der freien Berufe zu, nämlich um 24,8 Prozent — von 5 419 auf 6 762 beschäftigte Ar- beitnehmer. EB
Radikalkur oder Irrweg?
Bei der Suche nach gangbaren Reformkonzepten zur Gesundung des angeblich kranken Gesund- heitswesens wird zuweilen weit über das Ziel hinausgeschossen.
Dies muß sich auch die Arbeitsge- meinschaft Selbständiger Unter- nehmer e. V. (ASU) kritisch vorhal- ten lassen. Die Unternehmerglie- derung empfahl in einer in Bonn vorgelegten „Denkschrift", das tradierte System der Gesundheits- sicherung, insonderheit die ge- setzliche Krankenversicherung, nach einem radikal-ökonomi- schen Muster neu zu organisieren.
Das „Sündenregister", das die Schrift zur gegenwärtigen Ge- sundheitspolitik aufmacht, ist lang und streckenweise so „maximal"
ausgefallen, daß darunter die teil- weise diskussionswürdige Grund- lage leidet. Und die Politiker kön- nen es sich dann leichtmachen, einige Forderungen und Vorschlä- ge der selbständigen Unterneh- mer als utopisch, weltfremd und politisch tabuisiert vom Tisch zu wischen.
Wesentliche „Konstruktionsfeh- ler" des „allzu teuren" Gesund- heitswesens werden gebrand- markt: Wegen der „Verschwen- dungsmechanismen des verkru- steten Gesundheitsapparates" sei- en die Gesundheitskosten unver- tretbar in die Höhe geschnellt. Das Gesundheitswesen ist nach Mei- nung der ASU-Sprecher zu stark staats- und zwangswirtschaftlich organisiert, zu wenig privat- und marktwirtschäftlich. Dies führt nach der Lesart der Unternehmer- organisation dazu, daß die Mehr- heit der Bevölkerung sich des Wertes der knappen Gesundheits- güter und -leistungen nicht mehr bewußt ist. Anreize zur sparsamen Mittelverwendung und zur gesun- den Lebensführung seien prak- tisch nicht mehr vorhanden.
In der Tat: Hier ist mehr als ein Körnchen Wahrheit angesprochen
worden. Vielfach hat sich eine durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung geschürte An- spruchsmentalität in weiten Krei- sen der Versicherten festgesetzt, und manche Krankenkasse tut ein übriges, den Versicherten einzu- impfen, sie sollten für ihren hohen Beitrag möglichst viel wieder aus der Versicherung der Solidarge- meinschaft „herausholen". Die
„Gesundheitsleistungen" und Maßnahmen im Krankheitsfall als ein frei erhältliches und nicht als ein knappes Gut anzusehen, kann so betrachtet zur Korrumpierung verleiten. Solche Freibiermentali- tät muß bekämpft werden, darin verdient die Unternehmerschaft Unterstützung. Auch dürfen die Lasten nicht weiter durch eine
„Manipulation der Angebotsseite"
einseitig verteilt und willkürlich verschoben werden. Um die Ko- sten zu begrenzen, muß vielmehr auch die Nachfrageseite gebüh- rend einbezogen werden.
Eine Durchforstung des Lei- stungskatalogs ist angezeigt. Ver- sicherungsfremde und systemwid- rige Leistungen sollten aus dem GKV-Katalog schleunigst verbannt werden. Die Selbstverantwortung und das Selbstbewußtsein des ein- zelnen zu stimulieren ist auch Auf- gabe einer sinnvollen, sozialorien- tierten Steuerung in der gesetzli- chen Krankenversicherung.
Es wäre aber eine Verkennung der Notwendigkeiten und der nüchter- nen politischen Tatsachen, wollte man das System der gesetzlichen Krankenversicherung so „gesund- schrumpfen", daß künftig nur noch eine Minderheit der Bevölke- rung der Bundesrepublik als
„schutz- und sicherungswürdig"
auserkoren wird. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr die „Arme-Leute-Kasse" des späten 19. Jahrhunderts, und sie ist auch keine Sozialtransferveran- staltung für ausschließlich „gute Risiken". Etwas weniger markt- wirtschaftlicher, liberalistischer Eifer wäre hilfreicher für die weite- re Diskussion gesetzgeberischer Maßnahmen gewesen! HC DER KOMMENTAR NACHRICHTEN
Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 6 vom 11. Februar 1983 23