Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein
Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt
Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt
2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.
2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.
2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung im Einvernehmen mit den Parteien des Landesman- telvertrages ein zusätzlicher Ein- druck vorgenommen werden."
4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:
a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
b) Bei Neudruck des Musters 5 ist auf der Rückseite in der Zeile „Ü/
A/N" der Buchstabe „N" wegzulas- sen.
c) Bei Neudrucken der Muster 1 und 5 ist bei der Fragestellung
„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort
„Schlägerei" wegzulassen.
d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"
wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „...°/0 bei
.dB" ergänzt.
5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.
Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch die Muster 19 und 20 abgelöst wer-
den, können längstens bis zum 31.
Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.
6. Diese Vereinbarung tritt am 1.
Juli 1974 in Kraft.
Köln/Hamburg, den 13. Februar 1974
Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R.
Verband der Angestellten-Kranken- kassen e. V.
Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.
Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bundesknappschaft
Die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, vereinbart mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970 folgende Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bun- desknappschaft" vom 10. 12. 1970:
1. Die Bundesknappschaft schließt sich der Vierten Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung vom 15. Dezember 1970, die zwi- schen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 10. Juni 1974 abgeschlossen wur- de, an.
2. Diese Vereinbarung tritt am 1.
Juli 1974 in Kraft.
Bochum/Köln, den 10. Juni 1974 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum
Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln
Vordruckvereinbarung
Kassenarztsitze
Pfalz
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Pfalz werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:
Pirmasens, praktischer Arzt;
Dahn, Landkreis Pirmasens, prak- tischer Arzt;
Haßloch, Landkreis Bad Dürkheim, Facharzt für HNO-Heilkunde und Facharzt für Augenheilkunde;
Rheinzabern, Landkreis Germers- heim, praktischer Arzt;
Otterberg, Landkreis Kaiserslau- tern, praktischer Arzt;
Kusel, Facharzt für Kinderheilkun- de;
Maxdorf, Landkreis Ludwigshafen, praktischer Arzt.
Anträge auf Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit mit den nach
§ 18 der Zulassungsordnung vom 28. 5. 1957 erforderlichen Unterla- gen können bei der Geschäftsstel- le des Zulassungsausschusses für Ärzte in der Pfalz, 673 Neustadt/
Wstr., Maximilianstraße 22, Post- fach 224, eingereicht werden.
Berichtigung
Einführungslehrgänge für die
kassenärztliche Versorgung Der Einführungslehrgang für die kassenärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Sege- berg findet bereits am 4. Septem- ber 1974 statt. In unserer tabellari- schen Übersicht in Heft 31/74 war als Termin irrtümlich der 4. Okto- ber genannt worden. DÄ DEUTSCHES ÄRZTE BLATT Heft 32 vom 8. August 1974 2391