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Archiv "Berichtigung" (08.08.1974)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:

Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein

Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt

Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt

2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.

2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.

2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung im Einvernehmen mit den Parteien des Landesman- telvertrages ein zusätzlicher Ein- druck vorgenommen werden."

4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:

a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

b) Bei Neudruck des Musters 5 ist auf der Rückseite in der Zeile „Ü/

A/N" der Buchstabe „N" wegzulas- sen.

c) Bei Neudrucken der Muster 1 und 5 ist bei der Fragestellung

„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort

„Schlägerei" wegzulassen.

d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"

wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „...°/0 bei

.dB" ergänzt.

5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.

Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch die Muster 19 und 20 abgelöst wer-

den, können längstens bis zum 31.

Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.

6. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1974 in Kraft.

Köln/Hamburg, den 13. Februar 1974

Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R.

Verband der Angestellten-Kranken- kassen e. V.

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, vereinbart mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970 folgende Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bun- desknappschaft" vom 10. 12. 1970:

1. Die Bundesknappschaft schließt sich der Vierten Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung vom 15. Dezember 1970, die zwi- schen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 10. Juni 1974 abgeschlossen wur- de, an.

2. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1974 in Kraft.

Bochum/Köln, den 10. Juni 1974 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum

Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln

Vordruckvereinbarung

Kassenarztsitze

Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Pfalz werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:

Pirmasens, praktischer Arzt;

Dahn, Landkreis Pirmasens, prak- tischer Arzt;

Haßloch, Landkreis Bad Dürkheim, Facharzt für HNO-Heilkunde und Facharzt für Augenheilkunde;

Rheinzabern, Landkreis Germers- heim, praktischer Arzt;

Otterberg, Landkreis Kaiserslau- tern, praktischer Arzt;

Kusel, Facharzt für Kinderheilkun- de;

Maxdorf, Landkreis Ludwigshafen, praktischer Arzt.

Anträge auf Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit mit den nach

§ 18 der Zulassungsordnung vom 28. 5. 1957 erforderlichen Unterla- gen können bei der Geschäftsstel- le des Zulassungsausschusses für Ärzte in der Pfalz, 673 Neustadt/

Wstr., Maximilianstraße 22, Post- fach 224, eingereicht werden.

Berichtigung

Einführungslehrgänge für die

kassenärztliche Versorgung Der Einführungslehrgang für die kassenärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Sege- berg findet bereits am 4. Septem- ber 1974 statt. In unserer tabellari- schen Übersicht in Heft 31/74 war als Termin irrtümlich der 4. Okto- ber genannt worden. DÄ DEUTSCHES ÄRZTE BLATT Heft 32 vom 8. August 1974 2391

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